Arbeitgeber fordert KFZ-Schein für Abrechnung ein.

  • Hallo
    wie schon oben beschrieben hab ich ein Problem mit meinem Arbeitgeber.
    Ich bin der Zeit in der Ausbildung und mein Arbeitgeber hat mich zu meinen Ausseneinsatz jetzt geschickt. Derzeitiger Arbeitsplatz befindet sich ca 6 km von eigentlicher Arbeitsstelle entfernt.


    Dies bezüglich gab es immer eine 3 Monatliche Pauschale aber diese wird es ab den ersten 1.7.12 nicht mehr geben und der Arbeitgeber fordert eine Kopie vom KFZ-Schein ein.


    Dies bezüglich frag ich mich darf dies mein Arbeitgeber eigentlich?
    Ich hab nämlich Panik das dieser damit Unfug betreibt und gewisse Informationen für seinen Vorteil nutzt. :evil:


    Ich hab schon gegoogelt und keine eindeutige Erklärung gefunden. Weiss jemand da rat ?
    Wäre nett geht nämlich um ca 200 euro. :bang:


    lg Thomas

  • Da deinem Arbeitgeber deine persönlichen Daten sowieso bekannt sind, kann er über den KFZ-Schein kaum etwas neues erfahren, und eine Kopie ist kein gültiges Dokument! Rein Rechtlich hat er aber keinen Anspruch die Kopie zu behalten. Laß dir am besten etwas untersxchreiben, daß er eine Kopie von dir erhalten hat. Oder ruf mal bei deiner Zulassungsstelle an, und schildere das problem, mal sehen was die dazu sagen.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Es ist ganz einfach. Dein Arbeitgeber knüpft die Auszahlung der 200€ an die Bedingung, dass er den Fahrzeugschein zu Gesicht bekommt, um zu sehen, ob tatsächlich ein Auto existiert, womit die Fahrten durchgeführt werden. Behalten darf er diese Kopie allerdings kaum, es sei denn es handelt sich um eine große Firma und die Personalabteilung braucht die Unterlage. Auch dann muss Sie allerdings wieder herausgegeben werden.


    Solltest Du nicht auf die 200€ verzichten wollen, wirst Du ihm die Kopie geben müssen.

  • Jawohl, ardeche, da sind wir einer meinung. Der AG kann den KFZ-Schein prüfen bzw einsehen, aber muß ihn wieder (oder auch die Kopie) zurückgeben!
    Gruß von J-2 Coupe :winke:


    edit: ob der AG vom KFZ-Schein eine weitere Kopie angefertigt hat, läßt sich aber nicht feststellen ;)

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    2 Mal editiert, zuletzt von J-2 Coupe ()

  • Vielen Dank.
    Dann werde ich bei der nächsten Beantragung nur die Kopie vorlegen und sie nach Prüfung wieder zurück fordern.


    Bin mal gespannt wie die sich dann anstellen. Aber wenn sie kein Recht drauf haben dann dürfen sie es nur sehen fertig. :P


    Danke nochmal schönen Abend noch.

  • Ok, mach das so. Aber nachdem du noch sehr jung bist, und ich ganz schön alt, gebe ich dir noch einen freundschaftlichen Rat mit auf den weg: Bleib deinem Arbeitgeber gegenüber immer freundlich und höflich, denn er sitzt am längeren Hebel! Und wegen einer lumpigen KFZ-Schein Kopie möchtest du dir doch sicher nicht deinen Arbeitsplatz verderben, oder? Denk mal drüber nach! Aber ich glaube, du weißt das schon selbst! :super:

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  • Hallo ePY,


    da Du in der Ausbildung bist, kann Dich der Arbeitgeber schonmal nur aus den Gründen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen (z.B. Tätigkeit gegenüber ihm oder einem anderen Mitarbeiter), kündigen.


    Wenn der Arbeitgeber Dich auf einen Ausseneinsatz schickt, dann hat er erstmal dafür zu sorgen dass Du dahin kommst (Ausnahme ist z. B. bei Leiharbeitsfirmen). Entweder stellt er Dir dafür einen Firmenwagen zur Verfügung oder er zahlt Dir Geld für z. B. die Nutzung des eigenen PKWs. Hierfür kann zwar auch eine Pauschale, unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Kosten, gezahlt werden oder es wird genau über Reisekostenabrechnungen abgerechnet. Ich würde mir das Spielchen mit der Kfz-Schein Kopie aus zwei Gründen nicht gefallen lassen. 1. Hat der AG durch die Pauschale weniger Arbeit und 2. spart er in Deinem Fall ab dem 55. Tag 3,60 € pro Einsatztag (in 3 Monate hat man durchschnittlich 65 Arbeitstage).


    Und wenn ein AG wegen dieser Lapallie mit Kündigung etc. droht dann sollte man eh schnellstens eine neue Arbeitsstelle suchen.


    Gruß
    Hans

  • ich würde mich da auch eher an die Version halten es sich mit dem AG nicht zu verscherzen. Ähnliche Abläufe sind bei großen Firmen und Behörden ja meist Standard. Da wird sogar Hubraum usw. erfasst und ob die sich was aus dem Schein abschreiben oder kopieren ist doch eigentlich ziemlich egal.
    Frag einfach mal nach, die werden diesen Wunsch schon begründen.

  • Hallo,


    Zitat

    Original von Indianer
    ich würde mich da auch eher an die Version halten es sich mit dem AG nicht zu verscherzen.


    Wie ich bereits schrieb, ein AG der wegen so einer Lapallie kündigen würde ist es nicht wert dass man für ihn arbeitet. Und einen guten Mitarbeiter wird ein AG deswegen sicher nicht kündigen.


    Ich stricke den Fall einfach weiter, vielleicht wird dann ersichtlich wie bei dieser Pauschal-Regelung die Mitarbeiter ausgebeutet werden würden:


    Der Mitarbeiter arbeitet 3 Monate ganz normal durch und muss jeden Tag zu einer Arbeitsstätte die 12 km entfernt ist. Würden diese Einsätze mit der Reisekostenabrechnung und den üblichen 30 Cent pro gefahrenem Km abgerechnet werden, bekäme der MA bei einer 5-Tage-Woche 468 Euro an Fahrtkosten erstattet. Der AG spart also bei einer Pauschale von 200 € für 3 Monate 268 €, das sind knapp 90 € pro Monat.


    Die 268 € könnte der MA zwar über die Einkommensteuererkläung als Werbungskosten geltend machen, bekäme aber nur zwischen 0 und 45 % davon zurück. Er würde also im Endeffekt weniger verdienen als eigentlich der Arbeitsvertrag her gibt. Hochgerechnet für das Jahr sind das knapp 1.000 € die ein Auszubildender, dessen Jahreseinkommen unter 8.004 € liegt, mal eben nebenbei aus eigener Tasche bezahlen müsste.


    Wenn Du die 1.000 € zuviel hast, kannst Du sie gerne dem Threadstarter spenden.


    Zitat


    Ähnliche Abläufe sind bei großen Firmen und Behörden ja meist Standard.


    Ich war früher selbst Buchhalter und Lohnbuchhalter und kenne das eigentlich nur über den Weg der Reisekostenabrechnung. Das einzige fahrzeugbezogene was der MA da angeben musste war das Kennzeichen, die Kilometerstände zu Beginn und zu Ende der Fahrt, und die daraus resultierenden Km.


    Zitat


    Da wird sogar Hubraum usw. erfasst und ob die sich was aus dem Schein abschreiben oder kopieren ist doch eigentlich ziemlich egal.


    Egal ist das mit Sicherheit nicht, Stichwort Datenschutz. Bei Behörden kann ich mir das deshalb schonmal gar nicht vorstellen. Wenn überhaupt darf der AG diese Daten nur auf freiwilliger Basis und anonymisiert erfragen (z. B. für statistische Zwecke).


    Zitat


    Frag einfach mal nach, die werden diesen Wunsch schon begründen.


    Der einzige Grund der die Forderung nach dem Kfz.-Schein, und auch nur dessen Vorlage ohne Kopien anzufertigen, rechtfertigen würde wäre zur Klärung der Frage "Verfügt der MA überhaupt über ein Auto?". Und da die Autos der Auszubildenden oftmals als Zweitwagen auf den Vater oder die Mutter zugelassen sind, könnte dann der AG die Zahlung der Pauschale erstmal verweigern weil der MA offiziell gar kein eigenes Auto hat.


    Anders sehe es da mit dem Führerschein aus wenn der MA mit einem Firmenwagen fährt, den muss er dann in der Tat vorlegen.


    Gruß


    Hans

  • Zitat

    Original von Trabbi
    Hallo,


    [Ich stricke den Fall einfach weiter, vielleicht wird dann ersichtlich wie bei dieser Pauschal-Regelung die Mitarbeiter ausgebeutet werden würden


    Ist das hier eine Propagandaveranstaltung der Kommunisten?

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hallo Jacky,


    Zitat

    Original von J-2 Coupe
    Ist das hier eine Propagandaveranstaltung der Kommunisten?


    Mitnichten, es ist nur die Betrachtungsweise eines Realisten der aus Erfahrung spricht. Im Gegensatz zu früher ist es aber heute so dass die vom Staat anerkannten 30 Cent pro Kilometer nur in den seltendsten Fällen die tatsächlichen Kosten decken. Von daher wäre die Summe die man in diesem Fall drauf zahlt noch höher.


    Wenn ich kommunistisch veranlagt wäre hätte ich auch noch vorgerechnet
    - wieviel Geld der Arbeitgeber einspart weil er für diese Fahrten keinen Firmenwagen bereit halten muss und
    - wieviel Geld er evtl. zusätzlich verdient weil er dem Kunden die Anfahrten mit viel höherer Km-Pauschale berechnet.


    Ich selbst bin eigentlich Pro Unternehmer eingestellt da ich weiß welches Risiko und welche Verantwortung sie tragen. Aber wenn es um meine Privatsphäre (und dazu gehört auch mein Auto) und mein Geld geht gehen würde, hört der Spaß auf.


    Da der Threadersteller während seiner Ausbildung zu Außeneinsätzen muss kann man davon ausgehen dass er was handwerkliches lernt und durch seine evtl. Unerfahrenheit in Punkto Finanzen sich nicht über die evtl. finanzielle Tragweite im klaren ist. Was er letztendlich aus den Informationen macht ist dann seine Sache.


    Gruß


    Hans

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