Da hier im Forum immer wieder die Rede von dem Verlust des Versicherungsschutzes durch das Erlöschen der Be ist, hier mal eine kleine Erörterung:
Die Betriebserlaubnis erlischt nur:
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert (Bsp.:aus einem Pkw wird ein Lkw gemacht)
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten (Bsp.:Scharfkantige Sachen werden an der Karosserie befestigt)
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich (Bsp.:Änderungen an der Abgasanlage ohne ABE etc, Änderungen am Ansaugtrakt)
Näheres dazu kann hier nachgelesen werden. Im Link eine pdf mit dem Beispielkatalog aus dem Bundesverkehrsblatt aus dem Jahr 1999.
Der Versicherungsschutz erlischt nur wenn die Gefahrerhöhung (in unserm Fall die Änderung am Fahrzeug) ursächlich für den Schadenseintritt war.
Nachzulesen in § 57 VVG klick
Dies nur weil ich eben wieder gelesen habe, dass durch den Einbau einer stärkeren Nebellampe die BE und dadurch auch der Versicherungsschutz erlischt - was ein Quark.