Hyundai Club Raum Würzburg bzw. Unterfranken

  • Bin dabei... :thumbsup:

    :teach: Satzzeichen sind im Internet NICHT verboten!!! :teach:


    Fuhrpark bisher:
    08-2004 bis 01-2009: 2003er Opel Astra G 2.0 OPC
    01-2009 bis 08-2012: 2008er BMW 120d Facelift
    10-2012 bis 05-2018: 2012er Hyundai i30 1.6 GDI
    05-2018 bis 03-2022: 2018er Hyundai i30 1.4T DSG Premium Kombi

    ab 03-2022: i30 PDE Prime 1,6 CRDI Kombi


    Bikes: Honda Forza 125 2017, Honda Africa Twin 2018
    Winter: Honda FES 125 Pantheon 2003

  • Burgfarrnbach ist gut zu erreichen, und das Wirtshaus ist top.
    Servus Emil.

    Die Leute sagen immer, die Zeiten werden schlimmer.
    Doch die Zeiten bleiben immer, nur Menschen werden schlimmer!

  • So wies aussieht haben wir unseren Biergarten gefunden .
    Jetzt brauchen wir nur noch einen Termin .


    Hallo Emil ,du kennst anscheinend den Biergarten muß man da vorher Resservieren oder kann man da einfach Hinfahren?


    Gruß Matthias

  • Wir könnten uns auch in Nürnberg treffen?


    Z.b. Am Dutzendteich da gibt es reichlich Platz zum Parken und auch gleich drei lokale!


    Wann aber würden wir uns Treffen?


    Gruß Christian

  • Egal, wo wir uns treffen, einer sollte zuvor einen Tisch reservieren und den Wirt bzw Bedienung über das Treffen informieren, damit man nachfragen kann und sich problemlos findet. Sonst müsste jeder eine Hyundai-Fahne schwenken.
    Kommendes Wochenende (19.- 20.-21. 7.) bin ich ausgebucht, danach jederzeit.
    Servus Emil.

    Die Leute sagen immer, die Zeiten werden schlimmer.
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  • ... Ich fände als Erkennungszeichen eine rote Rose und ein hautenges Muscleshirt gut :thumbsup: :schläge: :wech:

    :teach: Satzzeichen sind im Internet NICHT verboten!!! :teach:


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    08-2004 bis 01-2009: 2003er Opel Astra G 2.0 OPC
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  • Das mit der roten Rose kriege ich hin, beim Muscleshirt hingegen muss ich passen, aber ich werde mal googeln, woher man sowas bekommt.
    Servus Emil.
    Soll nun ernsthaft ein Verein gegründet werden, oder beschränken wir uns auf "Smalltalk"?

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  • Ich habe noch nie einen Verein gegründet, weiss daher nicht wie viel Arbeit das macht... Aber warum nicht? ;)


    Immerhin sind wir jetzt schon ein paar Hansele die danach suchen bzw. einen Club vermissen :teach:

    :teach: Satzzeichen sind im Internet NICHT verboten!!! :teach:


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  • Da Ich dieses Wochenende auch Ausgebucht bin,würde Ich Vorschlagen ein Treffen fürs nächste Wochenende zu planen.Fretag oder Samstag Abend
    Vielleicht könnte Christian das mit einer Tischreservierung in die Hand nehmen wenn wir uns am Dutzenteich treffen wollen.
    Ein Muscleshirt hätte ich schon ,nur sind die Muskeln an der Falschen Stelle :D


    Gruß Matthias

  • Hallo Freunde!


    Unten habe ich mal einiges zum Thema Vereinsgründung reinkopiert. Ist alles keine große Sache. Viel anstrengender ist es auf Dauer einen Verein mit Leben auszufüllen, Aktivitäten zu organisieren und Mitglieder zur Mitarbeit zu motivieren. Beim ersten Treffen sollten wir uns darüber unterhalten, welchen Zweck wir mit unserem Verein / Club verfolgen wollen und was seine hauptsächlichen Aufgaben sein sollen.
    Servus Emil.Der Idealverein kann in das Vereinsregister eingetragen werden. Wird der Verein eingetragen, so spricht man vom eingetragenen Verein oder auch vom rechtsfähigen Idealverein (§ 21 BGB). Wird der Verein nicht eingetragen, so spricht man vom nichteingetragenen Verein oder auch nichtrechtsfähigen Idealverein. Sowohl der rechtsfähige als auch der nichtrechtsfähige Verein kann Träger von Rechten und Pflichten sein, kann klagen und verklagt werden und Vermögen erwerben. Unterschiede zwischen rechtsfähigem und nichtrechtsfähigem Idealverein bestehen jedoch beim Haftungsrecht: Zwar haften die Mitglieder weder beim eingetragenen noch beim nichteingetragenen Verein persönlich für die Verbindlichkeiten des Idealvereins. Beim nichteingetragenen Verein haften die für den Verein handelnden Personen aber neben dem Verein auch persönlich für Rechtsgeschäfte, die im Namen des Vereins abgeschlossen werden (§ 54 Satz 2 BGB). Handelnde Person ist jede Person, die im Namen des Vereins direkt tätig wird und in irgendeiner Weise als Teil des Vereins in Erscheinung tritt.


    Der eingetragene Verein kann ein Grundstück oder Rechte an einem Grundstück erwerben und selbst auch im Grundbuch stehen. Die Grundbuchfähigkeit des nichteingetragenen Vereins ist dagegen umstritten. Der nichteingetragene Verein kann als solcher nach noch überwiegender Ansicht selbst nicht in das Grundbuch eingetragen werden. Anstelle des nichteingetragenen Vereins müssen sämtliche Vereinsmitglieder mit dem Zusatz "als Mitglied des nichteingetragenen Vereins" eingetragen werden. Probleme kann diese Art der Eintragung bei einem häufigen Mitgliederwechsel mit sich bringen.
    Insgesamt sind also die rechtlichen Unterschiede nicht groß. Sie sollten sie bei der Gründung Ihres Vereins aber berücksichtigen.


    Beispiel: Wenn etwa während des Bestehens des Vereins in jedem Fall ein Grundstück erworben werden soll und der Verein allen Interessierten zum Beitritt offenstehen soll, so dass ein reger Mitgliederwechsel nicht ausgeschlossen ist, hat ein eingetragener Verein Vorteile.


    Ein Verein, der nicht in das Vereinsregister eingetragen werden soll, ist dagegen leichter zu gründen und es bestehen auch keine Registerpflichten. Für die Verfolgung von kurzfristigen Zielen kann diese Vereinsform sinnvoller sein als der eingetragene Verein.


    II. Gründungsmitglieder
    An der Gründung eines Vereins müssen mindestens zwei Personen beteiligt sein. Zwar bestimmt das Gesetz keine Gründerzahl. Der Verein wird geschaffen durch Einigung der Gründer über die Satzung, wofür zwei Personen notwendig sind.


    Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgt jedoch nur, wenn der Verein mindestens sieben Mitgliederhat (§ 59 Abs. 3 BGB). Es ist daher denkbar, dass der Verein zunächst von zwei Personen gegründet wird und bis zur Anmeldung im Vereinsregister weitere Mitglieder aufgenommen werden, so dass dann eine von sieben Mitgliedern unterzeichnete Satzung eingereicht werden kann. Ein Verein kann aber auch schon von sieben oder mehr Personen gegründet werden, so dass er bereits mit Gründung eintragungsfähig ist.


    Gründungsmitglieder können alle natürlichen Personen sein, aber beispielsweise auch Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, andere rechtsfähige Vereine, Stadtgemeinden und Landkreise oder auch Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und nichtrechtsfähige Vereine.


    Alle Gründungsmitglieder müssen geschäftsfähig sein, weil der Gründungsakt ein Vertrag ist. Beschränkt geschäftsfähige Minderjährige, die mindestens sieben aber noch nicht 18 Jahre alt sind, können einen Verein nur mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter, also meist der Eltern, gründen. Auch eine Person, für die ein Betreuer bestellt ist, kann Gründungsmitglied sein, es sei denn, sie ist geschäftsunfähig.
    Wenn eines der Gründungsmitglieder bei der Vereinsgründung nicht geschäftsfähig war, dann ist der Gründungsakt dennoch wirksam, wenn nur die erforderliche Mindestzahl von Gründungsmitgliedern geschäftsfähig war.


    III. Gründungsprotokoll
    Zur Gründung eines Vereins müssen sich die Gründungsmitglieder über zwei Punkte einigen: Über die Errichtung des Vereins und über seine Satzung. Diese Einigung bildet den sogenannten "Gründungsakt". Die Gründungsmitglieder sollten festlegen, ob der Verein als nichtrechtsfähiger Verein bestehen oder durch Registereintragung Rechtsfähigkeit erlangen soll. Zudem ist der erste Vorstand zu wählen. Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Wie viele Personen den Vorstand bilden sollen, legt die Satzung fest. Diese Vereinbarungen müssen in einem Gründungsprotokoll festgehalten und von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.
    Mit der Beschlussfassung über die Satzung und der Wahl des Vorstands entsteht ein nichtrechtsfähiger Verein. Ist beabsichtigt, den Verein in das Vereinsregister eintragen zu lassen, so spricht man bis zur Eintragung vom sogenannten "Vorverein".


    IV. Satzung
    Jeder Verein benötigt eine Satzung, die im Rahmen der Erstellung des Gründungsprotokolls beschlossen wird.
    1. Inhalt
    Es gibt Muss-, Soll und Kann-Inhalte in einer Vereinssatzung, die beachtet werden müssen. Mehr


    2. Form
    Es gibt zwar keine Formvorschriften für die Erstellung der Satzung, beim eingetragenen Verein ist aber eine unterzeichnete Satzung beim Vereinsregister einzureichen. Mehr


    V. Anmeldung zur Eintragung in das Vereinsregister
    Für die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister müssen Sie eine Anmeldung und bestimmte Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einreichen. Viele Vereinsregister werden bereits elektronisch geführt. Die Anmeldung zur Eintragung in das Vereinsregister ist hingegen bisher noch nicht auf elektronischem Wege möglich. Daher hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Voraussetzungen schaffen soll, dass auch die Anmeldungen zum Vereinsregister elektronisch erfolgen können (BR-Drucksache 179/09). Die elektronische Anmeldung soll jedoch nicht zur Pflicht werden, vielmehr soll weiterhin auch die Anmeldung in Papierform zulässig sein. Mehr


    VI. Die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister
    In das Vereinsregister werden nach § 64 BGB eingetragen:
    - der Name des Vereins mit dem Zusatz "eingetragener Verein" oder nach abweichender Satzung in Kurzform "e. V.",
    - der Sitz,
    - der Tag der Satzungserrichtung,
    - die Namen, Geburtsdaten und Wohnorte aller Vorstandsmitglieder,
    - Regelungen in der Satzung, die die Vertretungsberechtigung des Vorstands und die Beschlussfassung betreffen.
    Die Eintragung wird vom Amtsgericht veröffentlicht (§ 66 Abs. 1 BGB). Die Urschrift der Satzung wird dem Verein mit einer Bescheinigung der Eintragung zurückgegeben.


    Mit der Eintragung in das Vereinsregister erwirbt der Verein Rechtspersönlichkeit als juristische Person (§ 21 BGB). Der bisherige Vorverein ist nun eine juristische Person. Der bisherige Vorverein wird eingetragener Verein (e.V.). Alle Rechte und Pflichten des Vorvereins gehen auf den eingetragenen Verein über.


    VII. Einsicht ins Vereinsregister
    Das Vereinsregister und die vom Verein beim Amtsgericht eingereichten Unterlagen, z. B. der Satzung des Vereins, kann jedermann beim Gericht kostenfrei einsehen (§ 79 Abs. 1 BGB).


    Soweit die Vereinsregister von den Ländern bereits in maschineller Form geführt werden, können die Daten aus den Vereinsregistern auch elektronisch über das gemeinsame Registerportal der Bundesländergegen eine geringe Gebühr im Internet abgerufen werden.

    Die Leute sagen immer, die Zeiten werden schlimmer.
    Doch die Zeiten bleiben immer, nur Menschen werden schlimmer!

  • Moin moin alle zusammen,


    Klar reservieren wir einen Tisch nur die Frage ist.


    Wann?
    Uhrzeit?
    Wieviele Plätze?


    Gruss Christian

  • Moin bzw Mahlzeit Jungs,


    auch der Zweite von den "Brothers" ist nun hier vertreten!


    Hoffe auf eine schnelle Zusammenkunft um einen gemütlichen "Hyundai-Plausch" zu halten!


    Gruß Andy! :freu:

    Das Vertrauen ist wie eine Zarte Pflanze, ist es einmal zerstört, so kommt es bald nicht wieder!


    Prinz Ferdinand von Bismarck

  • Cool, jetzt sind wir ja schonmal 5 Leute wenn ich mich nicht verzählt habe :D

    :teach: Satzzeichen sind im Internet NICHT verboten!!! :teach:


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  • 5 Leute sind besser als garkeiner! :p


    Waere schon cool, wenn sich ein paar mehr melden wuerden um es noch unterhaltsamer und amuesanter zu gestalten!


    Vorallem wenn auch dann mehrere mit der selben/vorgaenger Baureihe dabei sind um sich ueber ihr Auto zu unterhalten.


    Gruß Andy

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    Prinz Ferdinand von Bismarck

  • So nachdem immer noch kein Termin feststeht schlage Ich jetzt einfach einen vor.


    Samstag 27.07.2013 um 19.00 Uhr.


    Anmeldung bis spätestens Mittwoch Abend 31.07.2013, dann kann Christian einen Tisch reservieren und uns sagen in welchen Gasthof oder Biergarten wir uns Treffen.


    Gruß Matthias

  • Geht in Ordnung, Ich halte mir den Termin frei und komme.
    Servus Emil.

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  • Hi, meinst du den 27.07. oder den 27.08.? Weil Anmeldung bis 31.07. ist etwas... nunja sagen wir mal... sinnbefreit wenn wir uns am 27.07. treffen :thumbsup:

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  • Da hat er recht der Oliver, wer lesen kann ist deutlich im Vorteil.
    Jedenfalls habe ich am 27.7. nichts anderes vor.
    Servus Emil.

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  • Grundsätzlich passt mir der 27.07. 19:00 Uhr auch. Kann jedoch sein das ich ein paar Min später komme, bin mit den Jungs vom Lancer Evolution Forum auf Rally in Frankfurt bis ca. 17:00 Uhr... :bang:


    PS: ist eigentlich angedacht das man bei den Treffen mim Hyudai kommt oder "darf" ich auch mit meinem Zweirad anreisen? :flöt:


    Weil ich bin nämlich ein Sparfuchs und mein Mopedchen braucht nur 3,5L :thumbsup:

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