• Zitat

    Original von nippers
    ...Dein Kommentar hilft jetzt nicht weiter das Thema aufzuklären, ob es für die Besitzer eines Neufahrzeuges jetzt schon gültigkeit hat.


    Ne, das muss man nicht aufklären. Ab Nov. 2012 für alle Neufahrzeuge!
    Wo ist dein Problem? Zu den Kosten, Thema Indirekte Systeme. Ich sage mal gut. Endlich mal ne sinnvolle Regelung. :super:


    Und, sorry über den Kommentar über Verheugen, oder bist du`s Günther? 8o

    Einmal editiert, zuletzt von realmaster ()

  • Hallo,


    beim indirekten TPMS-System des Velosters bleibt einem eine regelmäßige Reifendruckkontrolle trotzdem nicht erspart, da das System erst bei einem Reifendruck von unter 1,6 bar Alarm schlägt, da empfinde ich die direkten TPMS-Systeme bedeutend innovativer, die den aktuellen Reifendruck der einzelnen Pneus anzeigen.


    Obwohl bei den indirekten Systemen eigentlich schon vorhandene Hardware genutzt wird und dadurch die Kosten für die Auto-Hersteller entsprechend gering sind, wird versucht dem Kunden dafür ordentlich zu schröpfen.


    Mein Hyundai-Dealer verlangt für einen TPMS-Sensor 110,- €, denselben Sensor bekam ich bei meinem Reifen-Dealer für 72,- €!


    Gruß


    Klaus

  • Also, ich habe die Betriebsanleitung des Velosters durchgelesen. Da steht nichts, dass die Betriebserlaubnis erlischt. Es steht aber sehr viel über Fehlfunktionen des Systems in der netten Beilage und stellt die Zuverlässlichkeit des Systems selbst in Frage. Es unterstützt den Fahrer. Mehr auch nicht.


    Wenn ein System X-Mal im Jahr einen Fehlalarm von sich gibt, wer reagiert denn dann noch darauf.


    Auf Seite 6.29 steht, dass eine Modifikation an dem System zu einem Garantieverlust dieser Fahrzeugteile führen kann. Das wars, mehr steht nicht dabei. Auf den Seiten stehen aber auch sehr viele wenns und abers.


    Sinnvoll ist das System sicher, aber die Verantwortung liegt immer beim Fahrer, mit oder ohne System. Es ist aber kein sicherheitsrelevantes System, ich kann ja auch mein ESP abschalten.


    HIER gibt es einige gute Kommentare dazu. Mit anderen Worten, ich bin noch nicht davon überzeugt, dass dies ein MUSS ist. Wenn ich morgen Zeit habe, fahre ich beim TÜV vorbei und frage nach, ob es beim Veloster Pflicht ist.

  • In der Bedienungsanleitung steht nichts über die Deutsche STVZO und deren Auslegung, sowie den Gründen, welche Veränderungen am Fahrzeug innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland zum Erlöschen einer Betriebserlaubnis führen können.
    Fahr beim TÜV vorbei, und frag nach ob TPMS - wenn es ab Werk verbaut wurde - auch funktionieren muß!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Also ich habe jetzt den ganzen Tag google bemüht und keine kongreten Aussagen dazu gefunden.
    Selbst auf den TÜS-Seiten wird nur davon geschriebn, dass man den Reifendruck trotz der Systeme jede Woche kontrollieren soll.


    Na, dann bin ich mal gespannt wie dies in Zukunft weiter geht. Dann bekommt man die Alu's wegen den Sensoren geklaut. Klasse Lösung für die Industrie mit der EU.

  • Zitat

    Original von nippers
    ...Dann bekommt man die Alu's wegen den Sensoren geklaut....


    Jetzt stell Dir mal den dummen Gesichtausdruck des Diebes vor, der Deine Alu`s wegen der Sensoren klaut und Du hattest gar keine verbaut! :rolleyes:


    Gruß


    Klaus

  • Also, ich habe mit meinem Reifenhändler telefoniert. Der meinte, dass wird weder von seinen BMW, Audi usw. Kunden gefordert, die auch solche Systeme verbaut haben. Danach hat er mit drei verschiedenen TÜV-Stellen telefoniert und diese haben zu ihm gesagt, nein, dies muss nicht gemacht werden und wird auch nicht geprüft. Die wissen davon nichts, dass dies Pflicht ist. Also wenn drei TÜV-Stellen dies verneinen, muss ich mich als Laie darauf verlassen können.


    Ich mache das jetzt so und lasse die Felgen beim TÜV eintragen. Wenns nicht geht, kann ich immernoch die Sensoren bestellen und einbauen.

  • So, jetzt habe ich es schriftlich vom


    TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
    Am Grauen Stein
    D-51105 Köln


    Meine Frage: Guten Tag, ich habe eine Frage zu meinem TPMS-System im Hyundai Veloster, Erstzulassung 03.12.


    Ich möchte mir Winterreifen zulegen. Ist es Pflicht, wenn in dem Fahrzeug ab Werk ein TPMS-System integriert ist, dass dieses auch funktionieren muss, oder kann ich die Winterreifen auch ohne Sensoren am Fahrzeug betreiben.


    MfG


    Antwort vom TÜV: Man kann Winterreifen auch ohne Sensoren betreiben, allerdings muß vom autorisierten Fachbetrieb das System deaktiviert werden, da ansonsten regelmäßig Fehlermeldungen produziert und gespeichert werden.


    Mit freundlichen Grüßen
    XXX-XX
    Competence Center


    So, damit ist für mich das Thema durch. Wenn die Wintereifen auf dem Auto sind, ist mein nächster Besuch beim Händler und dann wird das System für alle Ewigkeit deaktiviert.


    Gruß
    Nippers

  • Hallo,


    wie schon erwähnt, habe ich vom TÜV-Süd, von meiner KFZ-Versicherung Bavaria Direkt und meinem Reifen-Dealer eine gegenteilige Aussage.


    Da bin ich jetzt aber gespannt, ob Dir Dein Händler das TPMS deaktiviert und falls er es macht (was ich nicht glaube), ob Du dafür unterschreiben musst.


    Gruß
    Klaus

  • Ich habe auch die Information, daß wenn TPMS Serie ist, es nicht deaktiviert werden darf. Aber ich lasse mich auch gerne eines besseren belehren! Ich glaube, das der TÜV selber noch nicht weiß was Sache ist. Ist ja auch bei anderen dingen so. Die einen tragens ein, die anderen nicht.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ja, ist wie beim Arzt. :rolleyes:


    Scherz bei Seite. Ich habe jetzt mein Schreiben und das nehme ich auch mit zum TÜV, wenn ich die Felgen eintragen lasse.


    Aber in der Verordung steht auch, dass dies erst bei Neu-Fahrzeugen (Zulassungsdatum vielleicht) ab November 2012 gültigkeit erlangt.


    Hier der Text:


    Grundlage für die TPMS-Pflicht ist eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2009. Sie schreibt vor, dass ab November 2012 neue Fahrzeugmodelle mit TPMS ausgerüstet sein müssen. Ab November 2014 kommen alle neu zugelassenen Pkw mit einem Reifendruck-Kontrollsystem auf die Straße. Die Europäische Union hat diese Verordnung erlassen, weil sie einerseits der Verkehrssicherheit dient, da so Reifenschäden meist vor einer Panne erkannt werden können. Andererseits reduzieren jederzeit optimal gefüllte Pneus den Spritverbrauch und senken damit auch den CO2-Ausstoß.


    Da ich aber ein altes Auto habe :flöt:, brauche ich das nicht. Verbaut oder nicht.


    Nice to have, aber kein muss.

  • Genau diesen Text kenne ich auch! Der besagt nur nichts genaues über Autos die jetzt schon TPMS haben, deshalb ist hier auch so ein "Informationswirrwar". Aber: Unsere Schuld ist es ja nicht.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Zitat

    Original von nippers
    ...Da ich aber ein altes Auto habe :flöt:, brauche ich das nicht.


    Das habe ich dir schon gestern Nacht geschrieben. Aber schön wenn es jetzt klar ist. :]

  • Ständiger, dichter Nebel - so wie manchmal am Bodensee - ist auch nicht gut für die Felgen, denn durch die hohe Luftfeuchtigkeit rosten die viel schneller als anderswo. Sowas kann sehr ärgerlich sein!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Zitat

    Original von realmaster
    ...Das habe ich dir schon gestern Nacht geschrieben. Aber schön wenn es jetzt klar ist. :]


    mal Öl ins Feuer gieß... :flöt:


    Was bedeutet denn "Neufahrzeuge"? Ist nicht sauber definiert. Denn wenn ich heute einen Veloster kaufe, ist es ein Neufahrzeug, aber kein neues Fahrzeugmodell.


    Aber die Formuliierung aus der Verordnung ist auch nicht besser:
    neue Fahrzeugmodelle ab November 2012... das trifft auf den Veloster nicht zu. Das Modell ist älter. Damit müsste er ohne TPMS rumfahren dürfen, auch wenn ich erst im Dezember kaufe.
    Neuzulassung ab 2014... hmmm es müsste wohl eher Erstzulassung heißen, denn sonst müsste
    ein Uralt-Golf von 1979 das System ja auch haben. Es sei, das Wort Neuzulassung ist entsprechend definiert.

  • Die Formulierungen stammen vom Gesetzgeber. Bei unklarheiten einfach beim Bundesverkehrsministerium nachfragen, oder bei Herrn Ramsauer! Telefon 030-20080.
    Oder schriftlich an das Bundesministerium für Verkehr, Invalidenstraße 44, 10115 Berlin.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

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