anerkannte Garantiefälle

  • Da ja bei einigen von uns die Garantiezeit für den Tucson schon bald Halbzeit hat, wäre es vielleicht interessant, einen Thread zu pflegen, in dem alle bekannten & von Hyundai anerkannten Garantiefälle am Tucson aufgeführt sind. So könnte man sich unangenehme Überraschungen nach Ablauf der Garantiezeit ersparen, und seinen Freundlichen noch rechtzeitig genauer danach schauen lassen.


    Ich fange einfach mal an:


    - wenn die Lenkung beim Bremsen leicht flattert und die Bremse rubbelt, werden oft die Bremsscheiben auf Garantie gewechselt.


    - wenn das Fahrwerk mit eingeschlagener Lenkung beim Überfahren von Bordsteinkanten knackt, werden oft die Achsträger incl. Kugelköpfen auf Garantie gewechselt.

    - wenn bei handgeschalteten T-GDI´s im kalten Zustand im Leerlauf kratzende Geräusche aus dem Motorraum kommen, und diese beim Treten der Kupplung verschwinden, werden oft diverse Teile von Kupplung & Ausrücklager über Schwungrad bis hin zum Getriebe auf Garantie gewechselt.

  • Richtig! Nur was kaputt ist, fällt unter Garantie, und nicht das was bald kaputtgehen könnte! :nenee:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • feuchte Ölwanne (vom Öl feucht ... :D ).
    Leider erst festgestellt :cursing: , nach dem Ölwechsel (da, wo ich mein Öl selber mitgebracht hatte....)


    Also zweimal Öl gewechselt.....

  • Das ist doch kein anerkannter Garantiefall :flüster: :D

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Wenn die Ölwannendichtung (ist ja nur noch Silikon -kein Feststoff mehr) Öl durchläßt, sehr wohl Garantie (wurde bei mir gemacht, der TÜV wollte das nicht). Anders natürlich, wenns vom Nachfüllen kommt und von oben herunterläuft. Gruß

  • Natürlich ist das Garantie. Aber was genau ist der Unterschied zwischen einem Garantiefall und einem "anerkannten Garantiefall"? In dem Moment wo etwas auf Garantie behoben wurde, wurde es doch als Garantiefall anerkannt......

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  • Normalerweise gilt für alle Defekte während der Garantiezeit:
    1. wird von Hyundai kostenlos auf Garantie repariert oder
    2. ist Verschleißteil/Verbrauchsmaterial und muss der Kunde zahlen


    Zwischen beiden Punkte gibt es leider eine große Grauzone und ich würde es begrüßen wenn dieser Thread versucht herauszufinden, welche Dinge aus dieser Grauzone von Hyundai als Garantiefall anerkannt werden.

  • Einfach im Serviceheft unter Garantie nachschauen, da stehen alle Baugruppen drin die von der Garantie ausgeschlossen sind.

  • Es müßte auch noch unterschieden werden zwischen Garantiefällen nach Sachmängelhaftung der ersten 24 Monate, und den Garantiefällen für die letzten 36 Monate - denn da könnte es zu Abweichungen kommen!

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  • Gewährleistung betrifft den Händler, nicht den Hersteller und das nur für Mängel die schon bei Übergabe vorhanden waren.

  • Wurscht wenn es betrifft - nach 24 Monaten endet die Sachmängelhaftung und geht in die (Freiwillige) Garantie über - und dann kann beim gleichen Mangel bei dem einen so, und bei dem anderen eben nicht so entschieden werden....

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  • Möglich wäre ja, daß im internen System von Hyundai so einige bekannte Sachen schlummern, die auch sofort als astreiner Garantiefall durchgewunken werden, sobald man es denn anspricht .. aber eben auch nur dann! Welche das sein könnten, kann im Idealfall dieses Thema allen "unwissenden, aber sich über das eine oder andere Zipperlein wundernden" Leser dieses Forums aufzeigen. .. Und teuer genug ist auch ein Tucson, um als Besitzer/Forumsmitglied über den diversen Mist informiert zu sein, der scheinbar hier und da verbockt wurde .. Fairerweise muss man aber auch sagen, daß darin kein anderer Hersteller besser oder schlechter ist. Im Übrigen mag ich meinen Tucson (bis jetzt) sehr, trotz einiger in seinem kurzen Leben bereits eingetretener Garantiefälle.

  • Nach 6 Monaten ist Beweislastumkehr.....und in Garantieangelegenheiten entwickelt sich hier manch einer zum Volljuristen, obwohl er im wirklichen Leben bei der Arbeit meist einen Besen in der Hand hält! :todlach:

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  • Naja, wenn das später mal alles so "wischi waschi" werden könnte, wäre es um so besser, wenn demnächst leidtragende in diesem Thread noch rechtzeitig erfahren, welche Sorgen mit dem Tucson ihnen vielleicht bald (eventuell auf eigene Rechnung!?) blühen könnten .. Ich persönlich war sehr dankbar, nach elend langer Forumssuche die (Gratis-) Lösungen für verschiedene sich andeutende Mängel zu finden, und fände es präventiv hier in komprimierter Form noch hilfreicher .. Nur mal als Beispiel das Thema mit verzogenen Bremsscheiben und einer dadurch flatternden Lenkung genommen .. kurz beim Freundlichen den Frust erwähnt, und die Dinger waren schneller auf Garantie gewechselt, wie ich schauen konnte. Als ob man schon darauf gewartet hatte. Es gibt aber scheinbar immer noch einige, die meinen, nach 10.000 km müsse das dann wohl so sein .. weil es deren Händler so gesagt hat :dudu:

  • Manche Händler sind anscheinend zu faul einen Garantie- oder Kulanzantrag zu stellen. Wenn dem so ist - Werkstattwechsel (nach Möglichkeit).

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  • das wäre möglich .. es soll ja sogar Händler geben, die wissen schlichtweg nichts von einem internen Infosystem zu intern längst bekannten Mängeln am Tucson. Das wäre dann eine ziemliche Armut, die in diesem Fall aber sicher von der Zentrale begrüsst wird.

  • und dann willst du mit Informationen aus dem Netz zu deinem Händler gehen? Was soll das denn bringen? Da lacht der doch drüber. Er stellt einen Mangel fest, den du plausibel erklären und ggf. auch vorführen kannst. So läuft das. Wenn du nicht klar kommst, gibt eine Info an Hyundai mit bitte um Klärung des Sachverhaltes.

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