StVZO §19 Abs. 2.
Dort steht:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
Das ist zwar nicht exakt das, das es die STVO verbietet, sollte allerdings ein Unfall passieren, bei dem der Hergang eindeutig durch das schauen von Videos/TV Sendungen bewiesen werden kann, greift dieser Paragraph.
Du kannst mir erzählen was Du willst, aber wenn Du ein Video über Dein modifiziertes Navi Display abspielen lässt, wirst Du während der Fahrt natürlich auch auf das Display schauen und Dich dem Inhalt des Videos widmen.
Und das das nicht nur bei der besagten einer Sekunde bleibt, ist wohl auch klar.
Wenn ich an meinen Navi eine Route verstelle, einen neuen Sender suche oder whatever, dann hab ich das in wenigen Sekunden erledigt.
Der blick auf ein laufendes Video bleibt aber gerne auch mal länger als nur wenige Sekunden hängen.
Was Du schlussendlich machst, ist ganz und gar Dein Bier aber ich persönlich heiße es nicht gut, da ich selbst durch solch eine naive scheisse beinahe mein Leben als Baumschmuser verbraucht hätte.
Immerhin gefährdest Du nicht nur Dein Leben, sondern auch das Deiner Insassen und vielmehr die der anderen Verkehrsteilnehmer. *ach ich könnt hier ewig weiter machen*