Unfall und seine Folgen

  • tom


    Das ist jetzt die Frage seit 3 Wochen. Das läuft wohl auf einen Rechtsstreit hinaus, wenn da nicht bald eine Resonanz der Versicherung kommt. Denn da ist wohl einiges schief gelaufen. Mittlerweile habe ich einige Daten des Gutachtens erfahren (Einsicht würde mir nur vor Ort gewährt werden), die die Versicherung nicht wirklich professionell wirken lassen.

  • Servus Oliver,


    ich habe in meinen Unterlagen nachgeschaut und da steht:


    Neupreisentschädigung bei Ersterwerb für PKW zur Eigenverwendung, wenn die Reperaturkosten 80% des Neupreises erreichen oder übersteigen, des gilt bei mir über einen Zeitraum von 24 Monaten. Vielleicht hilft Dir des weiter.


    Alles gute und einen schönen Feierabend


    Gruß Tom

  • Bei meiner Versicherung gilt das nur bei einem Neuwagen!


    War das ne Tageszulassung (was oft bei hohen Rabatten der Fall ist), gilt es nicht mehr als Neuwagen.


    Kann aber sein dass dies nicht überall so ist!

    Seit Mitte Juli 2016 glücklicher Tucson-Fahrer :freu:

  • Mich wundert eher der letzte Absatz:


    Wann zahlen wir den Neupreis?


    b Bei Pkw zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 18 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Wir erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer Beschädigung innerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises betragen. Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat.


    Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen.


    Wieso zieht man den Restwert ab, wenn man eine Neupreisentschädigung hat? Da setzt man einen hohen Restwert an und ist aus dem Schneider.

  • Das läuft so, der Gutachter setzt ein Restwert fest wo von die Versicherung potenzielle Käufer sucht . Hat die Versicherung einen oder zwei Käufer (meist Auto Händler ich vermute mal da gibt es ein Pool) , gefunden ziehen sie den Restwert ab zahlen dir die Differenz aus. Du musst das Fahrzeug dann an den Händler zum Restwert veräußern.

  • Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom
    Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat.


    Genau, und die Stelle hier besagt genau das, was ich meinte, man muss Erstbesitzer sein!


    Bei Tageszulassung gilt es nicht mehr! :unentschlossen:

    Seit Mitte Juli 2016 glücklicher Tucson-Fahrer :freu:

  • das ist falsch, auch bei Tageszulassung zahlt die Versicherung, da gibt es richterliche Entscheidungen die sagen was ein Neuwagen ist oder nicht, da kommt auch keine Versicherung raus

  • Ich meine auch erst vor kurzem gelesen zu haben, dass eine Tageszulassen als NEUWAGEN anzusehen ist (was er ja auch in der Praxis ist). Sonst könnte man sich von vorneherein ja solche Versicherungen sparen, die den Neuwagenpreis erstatten, wenn dann plötzlich mit irgendwelchen fiktiven Restwerten gerechnet werden. Ich meine aber auch, dass an so eine Tageszulassung gewisse Bedingungen geknüpft sind, z.B. die gefahrenen Kilometer (bis 20? wenn ich mich nicht irre).

  • Okay, wenn das schon mal gerichtlich so entschieden wurde ist es gut.


    Ich hatte vor 4 Jahren mal was anderes gehört und ich denke die Versicherungen haben auch gute Anwälte und wissen genau, was sie in den Klauseln schreiben!


    Wenn ich "Erstbesitzer" lese, da schlägt es bei mir halt schon Alarm :cursing:


    Bei einer Tageszulassung steht nun mal der Händler als Erstbesitzer im Brief! :evil:

    Seit Mitte Juli 2016 glücklicher Tucson-Fahrer :freu:

  • Die Geschichte nimmt wohl so schnell kein Ende. Sowohl wegen Versicherung, als auch wegen Schaden :cursing: .


    Von der Versicherung ausgehend liegt das Ganze jetzt bei der Anwältin. Die findet die AKB von der HUK24 schon eher fragwürdig bei solch einem Fall. Das gilt es jetzt zu klären.


    Aber auch der Schaden hat ein Nachspiel. Mir ist jetzt nach einiger Zeit die Stoßstange am Übergang zum Kotflügel "rausgesprungen". Da scheint wohl eine Art "Nase" zu sein, die das zusammenhält. Die ist wohl gebrochen. Aber jetzt kommt der Clou. Diese Nase ist wohl kein Einzelteil, sondern ist fest an der Stoßstande integriert. Und jetzt ratet mal, da müsste eine neue Stoßstange her. Da der Händler aber meinte, dass das bei Übergabe ok war und er Fremdverschulden nicht ausschließen kann, ziert er sich diese zu wechseln. Daraufhin bin ich natürlich ein wenig grantig geworden, weil ich nachweislich nirgends dagegengefahren bin und ich da auch nicht rumzerre. Warum auch? War ja froh, dass das Auto wieder ganz war. Nun wird wohl ein Garantiefall eingereicht. Bin jetzt schon sehr gespannt, was dabei rauskommt. Ich weiß nur eines, Hyundai mit seiner Ersatzteilpolitik beginnt mich wahnsinnig zu nerven. Ich hab noch nie gehört, dass derartige "Nasen" keine Einzelteile sind. Welcher Depp kommt auf den Gedanken, wegen eines winzigen Plastikteils eine ganze Stoßstange bestellen zu müssen? Unglaublich! Bisher überzeugt mich diese Marke nicht wirklich. Das Auto an sich ist optisch top und fährt sich nicht schlecht, aber diese Nebengeräusche trüben das Gesamtbild schon enorm.

  • In welcher Münchner Werkstatt bist du denn? Gerne auch als PM.


    Ah hat sich erledigt, wurde schon geschrieben.


    Danke und viel Erfolg weiterhin.

  • Leider ist es wirklich unglaublich mit der Ersatzteilversorgung. Meiner steht seit knapp zwei Wochen in der Werkstatt wegen Marderbiss an den Kühlschläuchen.


    Status laut Werkstattmeister "nicht lieferbar"


    Die spinnen doch :schläge:

  • Ersatzteil-Lagerhaltung ist teuer, deshalb sind manche Teile die seltener gebraucht werden nicht sofort erhältlich. Schon selbst mal im Zubehörhandel gesucht?

  • Ich hab meinen vorige Woche endlich wieder abholen können. Die Reparatur hat insgesamt genau 6 Wochen!!! :mauer: :mauer: :dudu: gedauert. 8o 8o 8o
    Ich kann für Hyundai nur hoffen, dass sich die Ersatzteilpolitik endlich ändert!

  • Es kommt halt immer darauf an, was getauscht werden muss! Aber schön, wenn es bei dir so flott geklappt hat :]

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Welches Ersatzteil war es denn, das solange auf sich warten lies?

    Gewechselt wurden, Motorhaube, Stosstange, Scheinwerfer, Kühlergrill und Haubenscharnie. Also nix kompliziertes....Das sind Teile, die müssen einfach auf Vorrat da sein oder kurzfristig verfügbar. :mauer:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!