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  • Mancher kann lesen, hat aber trotzdem keine Ahnung davon.


    Ich würde es nehmen, 1x Beläge und Scheiben vorne und eine Inspektion da hast du das fast schon ausgereizt.


    Mach dir keine Sorgen wegen der Rückgabe, hab das schon zigmal durch. Es gibt sehr wohl Bewertungsrichtlinien, bestätigt durch Gerichtsurteile.



    Nach § 538 BGB haftet der Leasingnehmer nur für übermäßige Abnutzung. Darunter werden Schäden verstanden, die bei vertragsgemäßem Gebrauch hätten vermieden werden können. Maßstab ist ein dem Alter und der Fahrleistung entsprechender Erhaltungszustand.


    Normale Gebrauchsspuren sind in der Regel z.B. kleine Steinschlagspuren oder kleine Schrammen und Kratzer in der Nähe des Tankdeckels und der Türgriffe und Kofferraumgriffe (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 988).


    Durch die Benutzung von Waschanlagen können auch Kratzer an Dach und Klappen vorn und hinten verursacht werden. Leichte Einbeulungen an drei Türen und dem Seitenteil hinten rechts sind typische Gebrauchsspuren bei Benutzungen von Fahrzeugen im dichten Verkehr und bei knappen Parkmöglichkeiten. Auch solche Schäden sind daher keine übermäßige Abnutzung. (LG München I, Urteil vom 09.10.1996, Az. 15 S 9301/96) Entsprechendes dürfte auch für Lackabplatzungen an den Türkanten gelten.


    Liegt übermäßige Abnutzung vor, so sind nicht etwa die Kosten zu erstatten, die notwendig wären, um den Schaden zu beheben, sondern lediglich der Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs gemindert ist (LG Frankfurt, Urteil vom 16.09.1997, Az. 2/8 S 79/97, 2-08 S 79/97, zitiert nach juris). Hierbei ist auf eine Gesamtbetrachtung abzustellen, d.h. die einzelnen Schäden dürfen nicht einfach aufsummiert werden.

  • " die bei vertragsgemäßem Gebrauch hätten vermieden werden können. Maßstab ist ein dem Alter und der Fahrleistung entsprechender Erhaltungszustand "


    Genau darum geht´s, und genau darum sind Gerichtsprozesse anhängig ohne Ende.


    Die Ursprünge dieser Klagen liegen aber aber nicht in den obigen schwammigen Begriffen, die frei zu interpretieren sind, sondern in den Marktgegebenheiten hinsichtlich Restwert. Denn wenn die nicht nicht passen, begibt sich der Händler auf das Terrain der vom Gesetzgeber nicht klar vorgegebenen oder definierten Erhaltungszustände. Dort ist gar nichts geregelt. Nur schwammiges Blabla;
    siehe 538BGB.

  • Hallo,


    habe heute beim Sixt angerufen, die haben mir mitgeteilt das es zwei Pakete gibt einmal ein ATU Paket und dann nochmal das große Paket, bei dem wären alle Betriebsstoffe inkl. Beim ATU Paket muss man die zusätzlich bezahlen.

  • Alles, nur kein ATU-Paket. :stop:

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Auch wenn es kein Restwertleasing ist. Der "unabhängige" Gutachter wird dir einen Schaden unterjubeln, welchen man teuer bezahlen soll. Ist uns so passiert. Kleinste bzw nicht vorhandene Kratzer sollen großflächige Lackierungen rechtfertigen, angebliche nasse Ölwanne (welche Fotos beweisen sollen, was sie eben nicht tun) einen sich andeutenten Motorschaden rechtfertigen. Ist meiner Frau so passiert und die ist Anwältin. Liegen jetzt deswegen im Rechtsstreit. Soviel zum angeblich sicheren KM-Leasing, den wir genau deswegen damals abschlossen, um keinen Ärger bei der Rückgabe zu haben.

  • Proxy
    Dein Eingangsposting bezog sich auf welches Paket? Wenn es das große ist, dann würde ich es nehmen. Öl an sich ist nicht teuer, aber ein Ölwechsel mitunter schon.

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