LED Blinker von Phillips, jemand bereits getestet und legal?

  • Hallo,
    musst einfach bei Technischen Daten lesen. Da steht ECE = NO


    Anwendung
    Blinklicht Technologie
    LED Typ PY21W
    Bereich X-treme Vision
    LED Bezeichnung PY21 LED mit 2 externen CANBus-Adaptern X2
    ECE-Homologierung NO
    Sockel BAU15s


    Gruss Dirk

    Seit 09.11.15 hab ich den tollen Tucson! :D

    Einmal editiert, zuletzt von Ceed ()

  • qwingo71 gat es schon beschrieben. Zumindest im Bereich der StVo ist die nicht erlaubt oder zugelassen. Wie immer bei Philips bewegt man sich da in einer Grauzone. Ich habe als Servicetechniker ausreichend Erfahrung mit Philps. Und nicht nur ich. In der Branche kursiert nicht umsonst der Spruch: " Nimm doch Philips..... oder kaufen Sie gleich was besseres ! "
    Finger weg.

  • Wenn du diese Blinker montierst, ist die Betriebserlaubnis futsch. Und deine Versicherung damit auch! :watt:

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Samantha1993
    Unfug. Weder noch, und hör bitte auf diese Ammenmärchen zu verbreiten.

  • Sicher?


    ... Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:

    • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
    • ...

    § 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.
    ...


    Also für mich liest sich das so, als ob es jedenfalls Probleme hiermit geben könnte. Und wie hanebüchen Versicherungen "argumentieren", um leistungsfrei zu bleiben ist ja auch hinlänglich bekannt...

  • WENN etwas passiert, verlangt die Versicherung wahrscheinlich für Veränderungen an der Lichtzeichenanlage ohne "E"-Prüfzeichen ein Lichttechnisches Gutachten. Hat man das nicht (woher auch?) hat die Versicherung bestimmt keine Lust, etwas zu zahlen! :dudu:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hallo,


    wenn die nicht legale Veränderung und der Schadensfall nicht im Zusammenhang stehen, dann gibt es auch keinen Ärger.


    Ich kann mir nicht vorstellen wie eine Blinkerbirne ursächlich für solch einen Fall sein soll.


    Gruß, rubbel 2

  • Es langt schon, wenn sich die Versicherung weigert zu zahlen. Was dann? Bleibt nur der Klageweg, und das kostet Geld und Zeit - und es ist nicht sicher, ob man gewinnt. Wenn nicht, bleibt man auf den Kosten sitzen. Und das alles wegen einem Blinkerbirnchen für ein paar Euro!

  • Oh Mann ... die KFZ-Haftpflichtversicherung kann sich nicht weigern, einen Fremdschaden zu zahlen, außer du hast ihn vorsätzlich verursacht. Und selbst dann wird die Versicherung dafür einstehen müssen. Was sie dann versuchen kann ist, Dich in Regress zu nehmen. Aber da muss dann die Versicherung klagen.


    Vielleicht sollten sich ein paar Leute mal darauf beschränken, über Dinge zu schreiben von denen sie Ahnung haben?

  • rubbel 2
    Da bist du auf dem Holzweg. Durch die Veränderung erlischt die Betriebserlaubnis, somit auch der Versicherungsschutz. Die Haftpflicht zahlt zwar den gegnerischen Schaden, kann aber bis zu 5000 EUR vom Versicherungsnehmer zurück fordern. In der Kasko sieht das anders aus, da führt es zur Leistungfreiheit des Versicherer. Das heißt, es gibt nix!

  • Und wie gesagt: Versicherungen sind dafür bekannt, auch noch so abwegige Begründungen zu finden, damit sie leistungsfrei bleiben können. Klar, die müssen erstmal dahinter kommen, dass das Leuchtmittel keine Zulassung für den Straßenverkehr hat. Aber wenn sie davon wissen, gibt es garantiert Probleme...

  • Moins


    Mal zur Klarstellung:


    1) Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss immer zahlen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich herbeigefügt worden. Sollten sich Anhaltspunkte ergeben, wonach der VN durch grobe Fahrlässigkeit seine Pflichten verletzt haben könnte, muss die Versicherung a) das nachweisen und b) den VN in Regress nehmen, d.h. aktiv klagen. Das ist ziemlich schwierig und das schlimmste was da i.d.R. passiert ist, dass die Versicherung den Vertrag kündigt.


    Ein falsches Blinkerbirnchen als grobe Fahrlässigkeit zu deklarieren ist übrigens ziemlich schwierig.


    2) Bei Teil- und Vollkaskoschäden sieht es ein wenig anders aus, hier kann der Versicherer u.U. die Leistung verweigern, wenn der VN den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Aber auch hier gilt: ein verkehrtes Blinkerbirnchen (Leuchtmittel) als grobe Fahrlässigkeit erfolgreich zu deklarieren ist auch für einen Versicherer recht schwierig. Allerdings sitzt hier der Versicherer am längeren Hebel, denn bei Leistungsverweigerung muss der VN klagen.

  • Ich sehe das nicht so. Wenn jemand ein nicht für den Straßenverkehr zugelassenes Teil in seinem Fahrzeug verbaut, dann tut er dies nicht (grob) fahrlässig, sondern vorsätzlich. Es ist nicht glaubhaft, dass er das Teil verbaut hat und nicht wusste, dass damit ggf. die Betriebserlaubnis erlischt. Dies dürfte schwierig für ihn zu beweisen sein. Die Versicherung dürfte da gar nicht in der Beweispflicht sein...

  • Moin,


    ihr könnte es glauben oder nicht, so wie Schlicki und ich es versuchen zu erklären, so sieht es in der Realität auch aus.


    Ihr könnt doch eine Blinkerbirne nicht dafür verantwortlich machen wenn euer Bremsweg zu lang war und es dadurch zu einem Unfall gekommen ist. Das sollte doch einleuchtend sein?


    Natürlich kann dies anders aussehen, wenn ihr einen Slickreifen montiert habt, der für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig ist und dadurch euer Bremsweg zu lang geworden ist.


    Bei so vielem Fachwissen hier im Forum bin ich jetzt hier mal raus.


    Gruß, rubbel 2

  • Nicht zugelassen im Bereich der StVZO - gilt für solche Birnchen. Damit gibt es auch keinen TÜV - und deshalb ist das gesamte Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich. Darauf baut die Versicherung ihre Leistungsfreiheit auf, völlig Banane ob für den Unfall relevantes Bauteil oder nicht! Mir ist sowas völlig Zipfel, aber ich mache hier die Gesetze nicht... :unentschlossen:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Letztendlich muß jeder für sich selbst entscheiden. Ich würde es nicht machen

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  • Mich würde an dieser Stelle mal wieder interessieren in welchem Fall eine Versicherung ernsthaft den Zustand und die Zulassung jeglicher Bauteile kontrolliert?
    Ist dies jemand in der Praxis schon so ergangen?
    Würde behaupten, wenn es keinen Anfangsverdacht gibt, dass die kleinen Blinkerbirnchen nie jemand auffallen werden.

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