Beantworte erst einmal meine Frage 1. Ohne ein klares "JA" kannst du dir deinen Rücktritt vom Kaufvertrag nämlich wohin stecken...
Lieferzeit ?
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- Sonstiges
- gohfeld
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Nö eben nicht.
ZitatRücktritt oder Schadenersatz bei Terminüberschreitung
Hat der Händler den unverbindlichen Liefertermin um mehr als sechs Wochen überschritten, so können Sie den Verkäufer auffordern zu liefern.
Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Ein
Verzugsschaden ist vom Verkäufer aber nur zu ersetzen, wenn er den
Verzug zu vertreten hat.Setzen Sie dem Verkäufer weiter eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen
zur Lieferung, so können Sie vom Vertrag zurücktreten und/oder
Schadenersatz statt der Leistung verlangen, wenn der Wagen auch nicht
innerhalb dieser Frist geliefert wird und den Verkäufer ein Verschulden
trifft. -
Und das steht wo?
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Wer lesen kann ist klar im Vorteil: "...und den Verkäufer ein Verschulden trifft." Das wirst du schwerlich beweisen können...
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Ich brauch gar nichts beweisen. In meinem Vertrag sind nur höhere Gewalt sowie Streiks im Werk angegeben. Beides trifft nicht zu. Es gibt keine Presseberichte das Hyundai nicht mit der Produktion nachkommt.
Wie kann es sein das andere Händler dann teils bis 30 Wagen sofort liefern können?
Wenn du dir alles gefallen läßt, bitte! Aber ich bin nicht der Bittsteller. Mein Wagen hat bald 5000km mehr als vereinbart runter und sinkt stetig im Wert, deshalb werde ich handeln.
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Ist dein gutes Recht, trotzdem wirst du damit auf die Nase fallen. Hoffentlich hast du eine Rechtsschutzversicherung, die das bezahlt...
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Brauch ich nicht. Es ist gesetzlich geregelt das ich den Händler in Verzug setzen kann nach 6 Wochen Lieferverzug. Ich bin mir über meine Rechte bewußt.
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Recht haben und Recht bekommen ...
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Ein Rücktritt vom Kaufvertrag nach § 323 BGB ist auch ohne Verschulden des Verkäufers möglich. Voraussetzung für einen Rücktritt ist lediglich die
- Fälligkeit der Leistung
Eine Lieferung wird erst dann fällig, wenn der Käufer erfolglos dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Lieferung oder Nacherfüllung gesetzt hat. Eine Fristsetzung kann entfallen wenn (§ 323 Abs. 2 BGB):
* der Liefertermin kalendermäßig bestimmbar ist (Fixkauf: 22. Februar oder 45. Kalenderwoche),
* der Verkäufer die Lieferung endgültig verweigert oder
* aus besonderen Gründen, die einen sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
- Fälligkeit der Leistung
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Viel Glück dabei - es wird aber deutlich schwerer, als es der Gesetzestext vermuten lässt ..zumindest, wenn sich der Händler querstellt.
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Ganz ehrlich ich habe noch nicht mal das Problem etwas länger zu warten. Nur der Verkäufer kann oder will mir keinen weiteren unverbindlichen Termin nennen. Ich möchte nicht wie Memphis eine Ewigkeit warten und dann erfahren:"Pech gehabt, gibt kein Auto für sie!"
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Ich kann dich absolut verstehen- wenn ich an deiner Stelle wäre, würde mir die Situation auch auf den Sack gehen!
(...ich bitte um Entschuldigung für das etwas herbe Wort "SITUATION") -
Danke!
Werde am 31. nochmal nachhaken, mal sehen was er berichten kann?
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Hatte den gleichen Fall im Jan./Febr..
Da hatte ich auch bei einem EU-Händler ein Fahrzeug bestellt. Dies Mitte August 2015. Als Liefertermin wurde 16 Wochen angegeben. Als ich dann im Dezember angefragt hatte, hieß es, es wird Mitte/Ende Januar. Als ich zu diesem Zeitpunkt nochmals nachgefragt hatte, hieß es, man habe keine Ahnung, wann das Fahrzeug geliefert wird. Daraufhin drohte ich mit Fristsetzung. Da der Händler im Prinzip wusste, dass das Fahrzeug auch nicht während meiner Frist auftauchen würde, ließ er mich vom Vertrag zurücktreten. Daraufhin schaute ich mich bei mir in der Umgebung bei einem EU-Händler um und der hatte Zugriff auf ein großes Lager, auf diesem mein Wunschfahrzeug stand. Innerhalb von drei Wochen fuhr ich dann einen Tucson.
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Genau das habe ich auch vor. Mal sehen vllt. gibts ja bald Infos, die ich hier dann teilen werde.
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Hallo an Alle. Habe gerade mit 2 Autohäusern gesprochen wegen dem Hyundai Tucson. Ich spreche jetzt aus der Schweiz bei EU-Import. Es gibt massieve Engpässe mit der Lieferung von Teilen. Wenn ich jetzt ein Fahrzeug bestellen würde, beträgt die Wartezeit bis zu einem Jahr!
Also bin ich mit meiner Bestellung vom 14.01.2016 doch bald dran. -
1 Jahr? Toll habe erst vor 3 Wochen bestellt und im schreiben war von Ende Oktober die Rede.
Welche Teile sind den nicht lieferbar? Panorama Dach? Dct Getriebe? -
Welche Teile konnte man mir nicht sagen. Es soll aber quer Beet gehen.
Noch einmal: Der Hyundai Tucson steht ja bei vielen Händlern. Aber, wenn man die Auswahl hat und möchte den Haben, wie auch Angeboten wird, dann bitte schön. Das habe ich gemacht. Ich möchte keinen in schwarz oder grau oder weiss. Entschuldigung für die Anderen. Die Geschmecker sind unterschiedlich.
Ich wollte einen Diesel mit 185PS. 2.0 und 4WD, Panoramadach, Automatic und alles was es gibt. Aussenfarbe Ruby Wine, Leder beige.
Wenn ich mit so einem 10.000,-CHF sparen kann, dann bitte schön. Ich kann warten, obwohl ich bald verrückt werde . Mein Eintauschfahrzeug wird eingetauscht. Das habe ich schriftlich. Auch wenn ich noch Kilometer fahre.
Nun muss ich Geduld haben. Alle Autohäuser sagen, er wird kommen.
Grüsse aus der Schweiz -
Hallo an Alle. Habe gerade mit 2 Autohäusern gesprochen wegen dem Hyundai Tucson. Ich spreche jetzt aus der Schweiz bei EU-Import. Es gibt massieve Engpässe mit der Lieferung von Teilen. Wenn ich jetzt ein Fahrzeug bestellen würde, beträgt die Wartezeit bis zu einem Jahr!
Also bin ich mit meiner Bestellung vom 14.01.2016 doch bald dran.
Oh mein Gott,da wartest du ja noch länger....seit Januar ich möchte auch mal wissen wie Verteilung da abläuft....also ich habe jetzt nach dem ganzen hick-hack einen vebindl. Termin in spätestens 3 Wochen soll er beim AH auf auf dem Hof stehen ...na ich bin gespannt ein 1.6 T 2 WD Executive-Austattung mit Leder ,Sichtpaket,Panoramadach,19 Felge,elektr. Heckklappe usw..in Moon Rook ich glaube es erst wenn er da ist
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