Inspektionskosten

  • Wo steht dieses MUSS rechtlich und schriftlich niedergeschrieben?
    Es müssen die Bedingungen erfüllt werden, alles andere wäre doch Käse!
    Nicht die Inspektion wurde von MacOil durchgeführt, nur der Ölwechsel.


    Ablehnen wäre ja legitim, besteht ja keine Plficht immerhin wurde er vorab darüber in Kenntnis gesetzt.


    Selbst wenn mein Fahrzeug dort zur Inspektion ist, ist es kein Freiwild und im Serviceheft gibt es kein „sonstiges“ in dem jeder Händler seinen Quark ablassen kann. Mein Eigentum, mein Recht und das gebe ich sicher nicht ab wenn ich zur Inspektion gehe.

  • Das man seine Inspektionen auch in freien Werkstätten (nach Herstellervorgabe als Rechnungsvermerk) durchführen lassen kann, ohne Garantieansprüche zu verlieren ist hinlänglich bekannt - und selbst ich habe das hier schon -zig mal geschrieben! Ich habe auch schon empfohlen, den Ölwechsel in billgeren Werkstätten oder Ketten durchzuführen, und den Rest in der Vertragswerkstatt. Aber: Man sollte solche Aktionen VORHER mit der Vertragswerkstatt absprechen! Keine Werkstatt übernimmt eine Garantie für einen Ölwechsel o.ä., wenn nicht von der Werkstatt selbst durchgeführt! Ein Vermerk auf der Rechnung (Ölwechsel in Fremdwerkstatt) hätte zwar genügt, aber der Hinweis darauf im Scheckheft ist zwar hart, aber rechtens!
    Durch solche Aktionen macht man dem Kunden sicher keine Freude, denn erstens mindern solche Einträge den Wiederverkaufswert des betroffenen Fahrzeugs - und zweitens ist damit die Kulanz futsch!
    Wenn man jetzt nachrechnet, was man unterm Strich mit so einer Aktion an Kosten gespart hat, merkt man schnell daß das voll nach hinten losging!
    Sanjan - Wenn du nicht begreifen willst, daß auf der Rechnung von Fremdwerkstätten IMMER vermerkt werden MUSS, daß die entsprechende Arbeit nach Herstellervorgaben durchgeführt wurde, dann lass es eben bleiben! :aufgeb:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • ....ich habe meinen Öl u. Filterwechsel 3 Tage vor dem Inspektionstermin bei Hyundai von MaCOil (sitzt gegenüber meines Büros, also auf dem Arbeitsweg) durchführen lassen und mein Autohaus bei der Terminvergabe darüber vorab informiert.

    Was genau verstehst du an dem Satz nicht J-2 Coupe. Er sagte doch, dass er das Autohaus/Werkstatt vorab darüber informiert hat!


    Die Werkstatt muss auch keine Garantie übernehmen, die übernimmt immer der Hersteller! Ob das wirklich "rechtens" ist was da geschrieben steht, bezweifle ich, denn es entspricht ja nicht der Wahrheit! Die Werkstatt hat sehr wohl alle notwendigen Aufgaben nach Herstellervorgabe erledigt, außer das Öl. Dementsprechend ist es einfach falsch zu behaupten man hätte NICHT nach Herstellervorgabe gearbeitet! Denn das wirkt so, als hätte die Werkstatt irgendwelche Arbeiten anders ausgeführt als vom Hersteller gewünscht (ohne Bezug auf das Öl).


    "Kulanz futsch"? Kulanz ist rein gar nichts wert. Darauf kann man sich nicht verlassen. Selbst wenn man alle Inspektionen bei der Vertragswerkstatt gemacht hat, ist Kulanz nur Kulanz und nicht mehr!


    Auf der Seite von MacOil steht:
    Wir führen den Ölwechsel gemäß Herstellervorschrift durch.
    http://www.mac-oil.de/service-garantie

  • Es geht mir nicht um das was MacOil macht, tut, darf, soll, schreibt usw, sondern darum was der Vertragshändler ins Serviceheft geschrieben hat. Und der hat eben keine Inspektion nach Herstellervorgaben durchgeführt - denn dazu gehört ein Ölwechsel, und der Händler hat ja keinen gemacht. Also muss der Kunde nachweisen, daß alles nötige nach Herstellervorgabe erledigt wurde.Und ein Händler gibt sehr wohl eine Garantie, und zwar auf seine Arbeiten - nur die Garantie für das Fahrzeug selbst liegt bei Hyundai.
    Übrigens habe bei MacOil schon Ölwechsel machen lassen, als es noch Mr.Wash hieß - kenne also den Laden bei uns in Nürnberg ziemlich gut.

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  • Es dreht sich hier immer wieder im Kreis, soll der Hyundaihändler es denn witzig finden, wenn der Kunde ausgerechnet die Leistung an der er am meisten verdient nicht bei ihm erledigen lässt?


    Man kann das als Kunde so machen, muss dann aber auch bereit sein sich im Falle eines teuren Garantieschadens mit dem Händler oder/und auch mit Hyundai zu streiten und das nicht zu knapp und so etwas wird Zeit und Nerven kosten! Es gibt doch auch so, wenn alle Inspektionen ordnungsgemäß bei Hyundai erledigt wurden ab und an Probleme mit der Übernahme durch Hyundai, ist ja auch klar das der Garantiegeber versucht teure Schäden möglichst im Rahmen zu halten, wenn nicht gar abzuwenden.


    Ja und da macht man sich mit so einem fremd durchgeführten Ölwechsel oder auch nur mit mitgebrachtem Öl natürlich keine Freunde, den Kampf muss man annehmen und durchstehen, wenn es hart auf hart kommt.


    Da sollte man fast schon konsequenter sein die kompletten Wartungen in einer Freien erledigen zu lassen, nach Herstellervorschrift und sich dann mit Garantiefällen an Hyundai zu wenden, die werden sich dann so oder so zum großen Teil wenden wie ein Aal um dem in diesem Fall bösen Kunden das Leben nicht zu leicht zu machen.


    Tritt in den 5 Jahren nie ein Garantiefall ein, dann hat man bei der Freien ein nettes Sümmchen gespart und kann auch nichts schlechtes berichten, weil man ja keine schlechten Erfahrungen mit Hyundai gemacht hat.


    Ein Kumpel hat bei VW im Service gearbeitet und dort gekündigt, weil sein tägliches Aufgabenfeld darin bestand irgendwie zu versuchen den Kunden die mit Garantiefällen ankamen denen das auszureden, bzw. zu erklären wieso und weshalb genau dieser Schaden nicht durch die VW Garantie gedeckt ist.


    Mir persönlich stinken diese überhöhten Werkstattpreise ja auch, aber damit erkaufen wir uns halt die lange Garantie und das gute Gefühl dabei und auf 4 Inspektionen gesehen sind das ja nun auch nicht Übermengen an Kohle die man bei einem fremd ausgeführten Ölwechsel oder Inspektion spart.


    Muss aber wie immer jeder selbst wissen, man sollte sich halt nur nicht wundern, wenn die Werkstatt und der Hersteller dann auch mal zickig werden :anbet:

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

  • Es ist allgemein bekannt, daß nur mit dem "Herstellervorgabenvermerk" ein Nachweis auf korrektes Arbeiten und Verwendung vorgeschriebener Teile besteht. Denn ich als Kunde kann in der freien Werkstatt ja sagen: Ich will nicht das und das Öl haben, sondern ein anderes, nicht erlaubtes. Dann fehlt der Vermerk "nach Herstellervorgabe". Der gilt nämlich als individueller Beweis für die Durchführung nach Herstellerplan. Gerade jüngere Leute haben in meiner Werkstatt die seltsamsten Öle verlangt - und gegen meinen Rat eingefüllt bekommen. Wenn dann 2 Jahre später die Karre verreckt, und inzwischen wieder das richtige Öl drinn ist - wer soll merken das einmal das falsche drinn war? Der Kunde muss den Nachweis bringen, nicht der Garantiegeber! Und das kann der Kunde eben mit dem Herstellervorgabenvermerk zu 100% nachweisen!

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  • Na ja Jacky, Deine Geschichte vom evtl. gefaketen Öl usw. von wegen:" wir wissen ja nicht was die bei ATU da eingefüllt haben" usw. könnte die Markenwerkstatt ja immer noch anführen, denn auch wenn man selbst das absolut richtige Öl anliefert kommt ja gerne noch der Vermerk ins Heft das der Kunde das Öl selbst angeliefert hat.


    Verunsichern möchte man den Kunden ja schon gern...

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  • Ich bin auch nicht da um den Hyundai Vertragshändler zu bespaßen, diesen hätte er dann wenn ich zu völlig überzogenen Preisen den Ölwechsel bei ihm machen lasse.
    Der Deutschland Importeur hat übrigens auch ziemlich wenig von dem Ölwechsel den ich bei einer Vertragswerkstatt mache, schließlich arbeiten die in ihre Tasche und nicht in die von Hyundai Deutschland.


    Wie schon erwähnt wurde, es wäre korrekt anzugeben was nicht gemacht wurde, aber eine pauschale Aussage das die Vorgaben nciht erfüllt wurden ist a. nicht korrekt und b. unverhältnismäßig.
    Morgen gibt es eine Rücksprache mit einem Fachanwalt, mal sehen was dieser dazu sagt.


    @ Bruno, gespart wurden etwa 200€ und falls jetzt der Hinweis kommt, dass das hinten raus teurer zu stehen kommen kann, ändert dies nichts an dem unverhältnismäßig Verhalten des Händlers.


    Nochmal zur Klarstellung, der Händler wurde im Vorfeld darüber informiert und hat mir den Termin sowie den Preis der Inspektion ohne Ölwechsel schriftlich beantwortet.

  • Nicht nur bei Daimler, es geht mittlerweilen quer durch alle Marken, daß "Kundenteile" vermerkt werden.

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  • Wieso denn auch nicht?
    Das Öl stimmt, der Ölfilter stimmt und die Menge stimmt, das wars!
    Ein Ölwechsel ist keine komplizierte Sache oder aufwendige Reperatur und MacOil ist keine Hinterhof Werkstatt wo irgendwas mit krummen Dingen zugeht!
    Diese Befürchtung hätte ich eher in „meiner“ Hyundai Werkstatt!

  • Das glaube und weiß ich alles zu 100%, trotzdem gibt so etwas dem eigentlichen Garantiegeber, Hyundai, immer die Chance, die Möglichkeit, sich der Erstattung eines teuren Schadens zu verwehren.
    Der Kunde muss dann halt nachweisen, das natürlich trotzdem alles mit rechten Dingen und ordnungsgemäß zugegangen ist und erledigt wurde, wenn Hyundai das anzweifelt.

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  • Ohh man also ich gehöre auch zu denen die alles bei Hyundai machen lassen, in der Garantiezeit eben.
    Aber was hier manche schreiben ist ja der Wahnsinn.
    Wenn ich den Ölwechsel bei MacOil machen lasse und die ganz klar dokumentieren, dass der Ölwechsel nach Herstellervorgaben erfolgte, dann kann Hyundai da gar nix! Klar sie werden es versuchen, aber nicht damit durch kommen.
    Der händler der die Inspektion gemacht hat, hätte es ablehnen sollen, wenn es ihm stinkt, dass der Ölwechsel wo anders gemacht wurde. Oder eben sich die Kohle einstecken und ins Servieheft eintragen "Inspektion ohne Ölwechsel nach Herstellervorgaben durchgeführt". Dann wäre es klar gewesen und man hätte einfach den Beleg über den durchgeführten Ölwechsel bei legen können.
    So wurden alle arbeiten gemacht, wie vorgeschrieben aber es wirkt auf eine 3. Person so als ob eben nicht alles nach den Vorgaben durchgeführt wurde und das kann nicht sein.

  • Sehe ich ja genauso - aber wenn der Händler ein Erbsenzähler ist, dann kann er aus seiner Sicht nicht einen Kundendienst nach Herstellervorgabe bestätigen, wenn er keinen Ölwechsel mitgemacht hat. Und im Garantiefall muss der Kunde beweisen, daß alles Ordnungsgemäß erledigt wurde - nicht der Händler!
    Es gibt aber auch Kunden, die einem Händler auf den Sack gehen, und dann macht man eben solche Sachen! :grrr: Manche Verhaltensmuster in einer bestimmten Werkstatt sind nichts anderes als der verschlüsselte Satz: "Verpiss dich du Depp"!

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  • Hier kam noch hinzu, dass uns die beiden Mitarbeiter vom Service angelogen haben, Navi- und Kartenupdates wurden nicht gemacht weil „das Gerät nicht funktioniert“. Wie sich im Nachgang rausstellte (durch Hyundai Deutschland) funktioniere alles, man wollte es nicht machen wegen dem Ölwechsel.
    Als ich wenige Tage später nochmals anrief und fragte „ob das Gerät wieder“ geht wollten sie mir die gleiche Lüge wieder auftischen, bis ich Ihnen sagte das ich inzwischen weiß dass es nicht am „Gerät“ liegt und ob man nicht die Eier mir die Wahrheit zu sagen?


    Verpiss dich du Depp kann er gerne sagen, dann suche ich mir einen anderen, die Möglichkeit dazu hatte er ja, sie wussten schließlich schon frühzeitig Bescheid!

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