Kaufberatung / welchen Tucson mit evtl. Rabatt gekauft

  • Very: habe gerade mal bei mir nachgeschaut.
    Ich habe 17,3% für meinen Deutschen auf den Listenpreis bekommen.
    + ersten Kundendienst gratis
    Grüße Michael

  • Hallo,
    was haltet Ihr von meinauto.de. Deutsches Modell über deutschen Händler.
    Der Konfigurator weist mir einen Rabatt von 19,85% auf den Beziner DCT, Premium plus Panoramdach, schwarz aus. Da kommen dann noch mal 790 Euro Überführung drauf. Damit sind es real dann 17,80%.


    Viele Grüsse Peter

  • Very: ich denke auch. Ich war zufrieden. Überführung kam aber noch extra dazu !

  • Very
    Und gibt's schon Neuigkeiten? Hast du bereits bestellt?


    Wünsche dir frohe Ostern
    Grüße Michael

  • Vergesst die EU-Importe. Habe letzte Woche mein EU-Fzg. bekommen. Kein Checkheft mehr dabei.


    Der Händler meinte per 17.03.2017 gibt es keine 5 Jahres-Garantie mehr in Deutschland für EU-Fahrzeuge. Nur noch gesetzliche 24 Monate. Da würde es reichen, wenn du mit Kaufvertrag und Fzg. beim Hyundai-Händler aufschlägst.


    Da ich seit 1995 Hyundai-Kunde bin (mittlerweile das 6. Fahrzeug, davon 4 EU-Fahrzeuge) ist mit meinem neuen I20 wohl das Ende Hyundai-Ära eingeläutet. Schönes Fahrzeug, aber wenn in Deutschland nun die Kunden so verprellt werden, dann eben nicht mehr.


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht mit Re-Importen / EU-fahrzeugen ab 04/2017 ?

  • das checkheft ist nicht nur für die garantie da? was soll der schwachsinn denn? habe ich ja noch nie gehört...


    ist checkheft mittlerweile zubehör, dass man bei EU kfzs selber kaufen muss?

    Golf 7 und Seat Ibiza


    Ehemals aktiv mit dem i30 GD und i10 IA


    Schüss! :-)

  • Hyundai hatte angekündigt, bei Importfahrzeugen das Scheckheft nicht mehr auszuhändigen/abzustempeln.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Das Problem wird sich in Luft auflösen, sobald der ADAC z.b. damit vor Gericht zieht, denke ich.
    Ich glaube, dass Hyundai damit gegen geltendes EU Recht verstösst.
    Vielleicht sollten sich Betroffene einfach mal an den ADAC oder einen ähnlich großen "Player" wenden, weil selbst dagegen vor zu gehen dürfte zu teuer/zeitaufwendig sein.

  • wenn Hyundai in Belgien (Beispiel) 5 Jahre Garantie anbietet, dazu noch den Käufern mitteilt, dass er diese Garantieleistung bei jeder Werkstatt in der EU einfordern kann, dann ist das so und bleibt dann so. Dabei ist es (und hier greift das EU Recht ein....) egal, welche Nationalität, Wohnsitz oder wo das Fahrzeug genutzt wird.


    Die EU hat bestimmt, dass Angebote in einem EU Land für alle EU Länder gültig sind und sich auch nicht mit Zusatz-Klauseln für "Ausländer" aushebeln lassen.


    Ob da nun ein Service-Checkheft beiliegt oder nicht ist nicht relevant, evtl. muss man damit leben, dass das nicht in Deutsch ist.


    .... meine Meinung, die ich notfalls auch gerichtlich vertreten würde, wäre ich betroffen ...

  • Aktuell wissen wir nicht aus welchem Land das Fahrzeug kommt. Hyundai streicht ja die Garantie für nicht autorisierte Händler. Damit der deutsche Händler das erkennen kann wird das Garantiefeld im Serviceheft nicht abgestempelt bzw. komplett einbehalten.

  • Und genau DA hängt der Hammer: NICHTAUTORISIERTE Händler haben keinen Anspruch auf Hyundai-Garantieleistungen. Wenn ich vom Hehler einen Fernseher kaufe, habe ich auch keine Garantie!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • nur mit dem unterschied, dass hyundai-kfzs auch bei nicht autorisierten händler keine hehlerware ist ...

    Golf 7 und Seat Ibiza


    Ehemals aktiv mit dem i30 GD und i10 IA


    Schüss! :-)

  • Prinzipiell ist eine Garantie eine freiwillige Sache, im Gegenteil zur Gewährleistung.
    Inwiefern aber Hyundai die Garantie in dieser Sache einfach einschränken kann, ich beziehe mich hier auf den Passus " ...nicht autorisierte Händler und nur natürliche Personen ohne die Absicht des gewerbsmäßigen Weiterverkaufs..." wird sich sicherlich noch vor Gericht zeigen.

  • irgendeiner wird den Wagen ja das erste Mal verkauft haben, das dürfte ursprünglich Hyundai Deutschland (.... oder Belgien oder was weiß ich ....) sein. Bereits bei diesem Verkauf sind die Garantien Bestandteil geworden.
    Diese Person oder Händler verkauft weiter und damit auch die Garantie mit den Bedingungen aus dem ersten Vertrag.


    Der Endverbraucher ist somit meistens bereits der zweite Eigentümer, wenn nicht müsste Hyundai ja direkt an ihn verkauft haben (hatte ich sogar ganz früher mal mit VW und der Händler war nur Vermittler).
    Ist also im ersten Verkauf die Garantieleistung drin, dann bleibt die drin und Hyundai darf eben aufgrund der EU Gesetzgebung nicht unterscheiden, ob ein "Inländer" oder ein "Ausländer" das Fahrzeug im Endeffekt kauft. Damit würde das Paket Auto+Garantie ja wieder aufgeschnürt und das geht an sich den aller-ersten Eigentümer nichts mehr an da er ja auch nicht in dem zweiten Verkauf involviert wird.


    Da den Automobilfirmen das nicht gefällt bzw. sie das verhindern möchten, da man vermutlich in D-Land höhere Preise durchsetzen kann, kann ich ja verstehen. Irgendwelchen kreativen Vertragsgestaltungen die das unterstützen hat die EU ja bereits länger einen Riegel vorgeschoben (und das mit Recht...).
    Jetzt wird eben gerne der Endverbraucher verrückt gemacht mit der Schilderung von "Problemen", "fehlenden Unterlagen" u.s.w., bis er davon aus Angst absieht das Auto beim EU Händler zu kaufen. Dabei ist das Verhältnis doch recht einfach:


    Hyundai "Zentrale" --> Händler im Ausland --> EU-Importeur --> Kunde des EU Importeurs, und ganz vorne wird die Garantie-Vereinbarung bereits geschlossen und gilt damit.
    Das Verbot für den "Händler im Ausland" an einen "EU-Importeur im weiteren EU-Land" zu verkaufen bzw. die Garantie-Bedingungen für diese Verkäufe wieder zu ändern ist eben nicht zulässig.
    Bleibt an sich nur übrig, mit den fremdsprachlichen Garantie-Bedingungen zu leben, und wenn dort drin steht, jeder Hyundai Service-Partner kann als Ansprechpartner genutzt werden in der ganzen EU dann passt das alles. Ob da jetzt ein Stempel in irgendeinem Service-Heft steht ist egal, das ist nur ein Hilfsmittel die Durchführung der verpflichtenden Wartungen zu dokumentieren.


    Garantiegeber ist Hyundai, nicht der Händler, der hat nur per Gesetz Gewährleistung zu erbringen.
    Wenn der allerdings den Garantieauftrag ablehnt und das regelmäßig vorkommt, dann müsste man mal überprüfen, ob vielleicht Hyundai nicht unzulässigerweise wieder "Anweisungen" an die Service-Geber rausgegeben hat, zwischen "Belgiern" und "Deutschen" als Käufer zu unterscheiden, das ist garantiert unzulässig.

  • Wenn sich herumspricht, daß ein EU-Fahrzeug (welches nicht vom deutschen Händler stammt) zwar 5 Jahre Garantie hat, man aber nach Ablauf der 24 Monate Gewährleistung große Probleme und endlose Diskussionen und Wartezeiten hat, um seine Garantieansprüche beim Garantiegeber durchzusetzen, wird das Interesse an den EU-Modellen nachlassen - Garantiert!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

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