Erfahrungen

  • Also bei meinem derzeitigen i40 bleibt das TFL auch an, wenn das Ablendlicht angeschaltet wird. Es leuchten dann Standlicht, TFL und die Xenons. Sieht sehr schön aus.

  • ...Weiß jemand wie man es hinbekommt, dass sowohl Tagfahrlicht als auch die Lichtleisten in den Hauptscheinwerfern leuchten? Ich habe das schon in einigen Youtube Videos gesehen. Die Lichtleisten stand-alone gehen aber nur an, wenn man das Standlicht einschaltet. Dann ist aber das Tagfahrlicht aus... :denk:

    Mit dieser Einstellung (siehe Foto) ist das Tagfahrlicht und die Lichtleisten eingeschaltet. Aber Vorsicht. Ich habe schon mal vergessen wieder auf Auto zu stellen und bin dann eine ganze Zeit so abends durch die Gegend gefahren :mauer: :mauer:

  • Kinners, wenn Ihr glaubt, dass euer TFL beim Einschalten des Abblendlichtes an bleibt, dann solltet Ihr noch mal ein bisschen genauer hinschauen! ;)


    Tatsache ist, dass ein TFL so beschaffen sein MUSS, dass das TFL automatisch erlischt, wenn die Fahrzeugaußenbeleuchtung eingeschaltet wird (außer bei Betätigung der Lichthupe). Diese Regelung ist auch äußerst vernünftig, denn nur dadurch lässt sich eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer bei Dunkelheit ausschließen.


    Aber: Es gibt auch Tagfahrleuchten mit Begrenzungsleuchten-Funktion!


    Diese dürfen auch nach Einschalten des Abblendlichts weiter leuchten, wenn sie durch das Einschalten des Abblendlichts automatisch gedimmt werden, um Begrenzungsleuchtenfunktion zu übernehmen. In diesem Fall müssen die Leuchten folgende Bedingungen erfüllen:


    Die TFL müssen zusätzlich nach der ECE-R 37 als Begrenzungsleuchte genehmigt und gekennzeichnet sein (zusätzliches Genehmigungszeichen „A“).


    Die Unterkante der leuchtenden Fläche der TFL mit Begrenzungsleuchtenfunktion muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.


    Der Sichtwinkel von TFL mit Begrenzungsleuchtenfunktion muss mindestens 45° nach innen und 80° nach außen sowie 15° nach oben und unten betragen.


    Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Begrenzungsleuchten müssen durch Abklemmen der Zuleitungskabel stillgelegt werden.


    Maat et joot un bess demnähx
    Volker

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    Was nützt ein Tiger im Tank, wenn ein Esel am Steuer sitzt?

  • Ja, genau äußerst Sinnvoll.
    Wenn man "Nachts" mit TFL und Standlicht unterwegs ist, bekommt man etliche Lichthupen zugeworfen. Aber bestimmt nicht weil diese geblendet werden, eher im Gegenteil. ;)

  • Dunkel ist Deiner Worte Sinn...


    Man darf selbstverständlich nicht während der Dunkelheit mit "Standlicht" und TFL fahren. Warum sind in diesen Begriffen wohl die Wortteile "Stand" und "Tag" enthalten?


    Und wenn Du die Regelungsvorschriften für das TFL kennen würdest, dann könntest Du wissen, dass eine zulassungsfähige TFL Einrichtung eben sehr wohl zur Blendung des Gegenverkehrs bei Dunkelheit führen kann.


    Maat et joot un bess demnähx
    Volker

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  • Wonach aber "nur" die Stand- und Tagfahrlichter aktiviert sind...

    So wie ich Chris verstanden habe, wollte er ja auch nur Stand- und Tagfahrlicht aktiviert haben. Von Abblendlicht stand da nichts.

  • TFL _und_ Begrenzungsleuchten dürfen leuchten und man darf auch damit _außerhalb_ der Beleuchtungspflicht fahren. Wenn letztere besteht, muss man aber Abblendlicht (oder Nebelscheinwerfer) einschalten und in dem Moment muss sich das TFL ausschalten. Und selbst ein gedimmtes TFL darf dann nicht _zusätzlich_ zu den Begrenzungsleuchten an sein.


    Maat et joot un bess demnähx
    Volker

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    Was nützt ein Tiger im Tank, wenn ein Esel am Steuer sitzt?

    Einmal editiert, zuletzt von Volkerchen ()

  • Na anscheinend funktioniert es ja doch, dass TFL und Standlicht gleichzeitig leuchten. Ich werde es testen, vermutlich hatte ich beim ersten Versuch den Motor nicht laufen und daher waren die TFL nicht an. Schande über mein Haupt. Ich finde das Standlicht als "ergänzendes" TFL eigentlich ganz nett. Dass, wenn man Abblendlicht einschaltet, TFL erlischt, ist mir bewusst, stört mich nicht und war auch nicht Hintergrund meiner Frage :)

  • Zitat

    Dunkel ist Deiner Worte Sinn...


    Man darf selbstverständlich nicht während der Dunkelheit mit "Standlicht" und TFL fahren. Warum sind in diesen Begriffen wohl die Wortteile "Stand" und "Tag" enthalten?


    Und wenn Du die Regelungsvorschriften für das TFL kennen würdest, dann könntest Du wissen, dass eine zulassungsfähige TFL Einrichtung eben sehr wohl zur Blendung des Gegenverkehrs bei Dunkelheit führen kann...

    Nicht jeder hat sämtliche Weisheiten mit dem Löffel gefressen oder ständig Zeit, eine schlaue Antwort zu ergooglen. ;) Dass du die ursprüngliche Intention meiner Post nicht verstanden hast, spricht für sich.


    Bytheway, in Deutschland darf man mit 280 km/h bei Tag und Nacht über die Autobahn brettern, aber Standlicht und Abblendlicht sind per se Tabu!
    Und das ist natürlich mehr als vernünftig, denn die Horrormeldungen aus den Nachbarländern die sich damit beschäftigen dass massenweise schwerste Unfälle geschehen und die Ursache bei der Stand und Abblendlicht Kombi liegt, häufen sich extrem!!

  • Nicht jeder hat sämtliche Weisheiten mit dem Löffel gefressen oder ständig Zeit eine schlaue Antwort zu ergooglen. ;)

    Sich nicht auszukennen ist keine Schande! Genauso wie es keine Schande ist, sich fehlendes Wissen erst anzulesen, bevor man sich in eine Diskussion wirft. ;) Das ist mir allemal lieber, als sich im Schutze der eigenen Ahnungslosigkeit zu beteiligen...


    Bytheway, in Deutschland darf man mit 280 km/h bei Tag und Nacht über die Autobahn brettern, aber Standlicht und Abblendlicht sind per se Tabu!
    Und das ist natürlich mehr als vernünftig, denn die Horrormeldungen aus den Nachbarländern die sich damit beschäftigen dass massenweise schwerste Unfälle geschehen und die Ursache bei der Stand und Abblendlicht Kombi liegt, häufen sich extrem!!

    Lies doch einfach nochmal diesen Thread, da stehen eigentlich alle nötigen Infos schon drin! Extra für Dich nochmal zusammengefasst: Abblendlicht und "Standlicht", also Begrenzungsleuchten, ist natürlich erlaubt! Ebenso TFL und Standlicht gleichzeitig, das lässt sich am hier in Rede stehenden Fahrzeug ja auch einschalten - fahren darf man damit natürlich nur, solange es hell ist.


    Was aus gutem Grund nicht erlaubt ist, ist TFL und Abblendlicht! Und deswegen lässt es sich auch so nicht kombinieren. Und zwar bei keinem PKW!


    Maat et joot un bess demnähx
    Volker

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    Was nützt ein Tiger im Tank, wenn ein Esel am Steuer sitzt?

  • Tagfahrlicht und Abblendlicht lassen sich sehr wohl kombinieren. Habe damals mit dem alten IX35 bei meinem Freundlichen extra nachgefragt. Es muss dafür nur ein Steuergerät oder so ähnlich eingebaut werden. Das Tagfahrlicht wird dann dadurch gedimmt sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird. Hier fährt auch jemand mit dem IX35 rum der das so verbaut hat.

  • Schade, du hast meine Intention immer noch nicht verstanden. Versteifst dich lieber weiter auf andere Dinge.


    Aber danke für die Zusammenfassung. Hast du gut hinbekommen...

  • Ich glaub wir können hier lange diskutieren ;)


    Hatte da mal ein interessantes (ironie) gespräch mit dem TÜV.
    Am Hyundai Atos hatte ich Tagfahrlichter, die sich automatisch abdimmen wenn das Abblendlicht / Standlicht an ist.
    Fakt war, das ist verboten, weil im Atos die Standlichter NEBEN dem Abblendlicht sind und nicht wie z.B. im Seicento IM Abblendlicht integriert.


    Was aber auch stimmt ist, dass bei Mercedes etc. die Tagfahrlichter abdimmen und zusätzlich ein LED-Standlicht am Scheinwerfer an geht, was somit eigentlich verboten wäre...


    Bin bisher nicht wirklich dahintergekommen, welche Voraussetzungen man für welche Varianten bieten muss.

  • Bin gespannt, vielleicht ist es am Ende auch einfach wer am Meisten zahlt. Keine Ahnung, hab mich damals wirklich sehr intensiv damit beschäftigt.

  • Tagfahrlicht und Abblendlicht lassen sich sehr wohl kombinieren.

    Nein ein Fahrzeug, was dies ermöglichen würde, bekäme keine Zulassung! Das habe ich aber auch schon ausführlich erläutert!


    Lediglich dann, wenn sich die als TFL verwendeten Leuchten auf Grund ihrer Bauart auch als Begrenzungsleuchten schalten lassen, ist die Benutzung zulässig, denn die Kombination aus Abblendlicht und Standlicht ist natürlich erlaubt.


    Am Hyundai Atos hatte ich Tagfahrlichter, die sich automatisch abdimmen wenn das Abblendlicht / Standlicht an ist.
    Fakt war, das ist verboten, weil im Atos die Standlichter NEBEN dem Abblendlicht sind und nicht wie z.B. im Seicento IM Abblendlicht integriert.

    Sofern ein Fahrzeug über separate Begrenzungsleuchten verfügt, müssen diese sich automatisch abschalten, sobald die TFL als Begrenzungsleuchten geschaltet werden. Bist Du sicher, dass der Atos das nicht so gemacht hat? Allerdings ist die aktuelle Regelung von 2011 - wie das vorher war, weiß ich nicht. Falls das zuvor zulässig war (was ich aber eigentlich nicht glaube), gibt's da ja möglicherweise sowas wie Bestandschutz.


    Maat et joot un bess demnähx
    Volker

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    Was nützt ein Tiger im Tank, wenn ein Esel am Steuer sitzt?

  • Bei meinem Golf ist es z.B. so wenn man vom Tagfahrlicht ins Standlicht oder Abblendlicht schaltet dass, das Tagfahrlicht sich dimmt, dann zum Standlicht wird und zusätzlich noch in der Nebenkammer des Scheinwerfers eine kleine Lampe mit angeht.


    Da wir aber gerade beim Thema Tagfahrlicht sind.


    Kann ich beim Tuscon dieses auch komplett abschalten, das ich sozusagen mit eingeschalteter Zündung oder IM STAND bei laufendem Motor überhaupt kein Licht vorn Leuchtet?

  • Zitat Wikipedia:
    Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.


    Eine kleine Ausnahme davon bildet das u. a. von Audi und das beim VW Phaeton ab GP1 original verbaute adaptive Tagfahrlicht. Hierbei leuchtet das Tagfahrlicht mit 100 Prozent Leuchtkraft. Wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, dimmt sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau ab und gilt rechtlich dann als Standlicht bzw. Begrenzungsleuchte. Mittlerweile wird diese Lösung auch zum nachträglichen Einbau angeboten. Nachgerüstete Tagfahrleuchten müssen mindestens 25 Zentimeter vom Boden und dürfen höchstens 40 Zentimeter vom Außenrand des Fahrzeugs entfernt sein. Der Abstand zwischen den Leuchten muss bei Fahrzeugen mit einer Breite von mehr als 1,30 Meter mindestens 60 Zentimeter betragen.


    Die Tagfahrlicht-Regelungen sind in den europäischen Ländern höchst unterschiedlich. Einige Länder wie Weißrussland, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Monaco, die Niederlande, die Türkei und Zypern geben überhaupt keine Lichtbestimmungen vor oder haben eine solche Vorschrift inzwischen sogar wieder aufgehoben (Österreich, siehe unten). In manchen Ländern ist Tagfahrlicht vorgeschrieben, in anderen verboten, in wiederum anderen lediglich empfohlen. Teilweise gibt es unterschiedliche Vorschriften für Motorräder und für mehrspurige Fahrzeuge.


    Selbst in den Ländern mit Lichtpflicht ist das Fahren mit Licht am Tag unterschiedlich geregelt. So schreiben beispielsweise Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Spanien und Tschechien das Mitführen von Ersatzglühlampen vor.


    Nach der Richtlinie 2008/89/EG der Kommission vom 24. September 2008 zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates und zur Anpassung an die UN/ECE-Regelung Nr. 48 müssen ab 7. Februar 2011 alle neuen Fahrzeugtypen und neu in Verkehr kommende Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit vier Rädern und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) (M1) und Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (N1) in der Europäischen Union mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, um eine Betriebserlaubnis oder eine europäische Typgenehmigung (ECE-Homologation) zu bekommen. Ab 7. Februar 2012 gilt die Pflicht zur Ausstattung mit Tagfahrleuchten für alle neuen Fahrzeugmodelle einschließlich Busse und Leichtlastkraftwagen, später geändert mit Beginn ab August 2012.

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