rund ums Naviradio

  • Dann habe ich es falsch verstanden, aber sicher nur aus dem Grund, dass ich es noch nie gelesen habe und es super schnell wegdrücken kann :-)

  • Sanjan
    Hi, richtig!


    Ich glaube aber, dass es zwischen App's und in ein Fahrzeug fest eingebauten Funktionen einen Unterschied gibt.


    Meine persönliche Erfahrung ist: TomTom Warnung ganz nett bei festen Blitzern. Apps, wie Blitzer.de besonders gut bei mobilen Blitzern. Beide sind bei mobilen Blitzern angewiesen auf eine Community, die die Blitzer zeitnah melden.


    Neulich, fremder Weg. TomTom sagt nix und Blitzer.de wart. Leider 800 m zu spät. War wohl nur fünf Km drüber. Ich lerne daraus. Wenn sich der Meldende Zeit nimmt, bevor er meldet, wird natürlich ein anderer Aufstellort angegeben.


    Ich hoffe auch nicht, dass TomTom den Dienst abschaltet. Ich weis aber auch nicht was ich mache, wenn ein Udel feststellt, dass mein Fahrzeug (nicht Smartphone) sowas eingebaut hat. Klar ich kann die Warnungen abschalten, aber will ich das? Na mal sehen was da noch kommt.


    Qaschi

    2,0 CRDI, 185 PS, Automatik, Premium, Glasdach, sonst mit "Alles", Ashblue
    EX: IX 35, 2.0 l CRDi, 184 PS, Automatik, 4WD, Premium, Glasdach, Navi, Blueberry.

  • Ich weis aber auch nicht was ich mache, wenn ein Udel feststellt, dass mein Fahrzeug (nicht Smartphone) sowas eingebaut hat.
    Klar ich kann die Warnungen abschalten, aber will ich das?

    Garnichts wir er/sie machen. Die Polizei hat nichtmal die Berechtigung in den Kofferraum zu schauen, warum sollen die dein Navi prüfen dürfen?
    Und "dafür" wird es auch niemals einen richterlichen Beschluss geben, der nötig wäre das Auto zu durchsuchen!


    Die Warnungen kann man im Einstellungsmenü des Navi deaktivieren. Die Warnungen im Navi sind genauso legal/illegal wie die Warnungen im Radio, von daher... :D Nutzen und gut ist. Polizei hat da keine Handhabe. Schaltest einfach auf Radio um und fertig.

  • Die Polizei darf nicht in den Kofferraum schauen ?
    Na dann fahr ich doch morgen schnell nach Tschechien, und hol ein Kilo Crystal Meth - natürlich im Kofferraum, kann ja nix passieren!
    Danke für den Tipp :super:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • the_scrat
    Bist ein ganz Schlauer!


    Der Udel sagt, machen Sie mal den Kofferraum auf und du sagst "Nee, mach' ich nicht, haben Sie einen Durchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft?"


    Danke für Deine Beiträge!
    Qaschi

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    EX: IX 35, 2.0 l CRDi, 184 PS, Automatik, 4WD, Premium, Glasdach, Navi, Blueberry.

  • J-2 Coupe, Qaschi
    Na da haben jetzt genau die zwei Richtigen geantwortet. KeineAhnung1 und KeineAhnung2. Prima!


    http://www.neuenhaus-rechtsanwalt.de/wissenswertes
    http://www.focus.de/auto/exper…um-gucken_id_3808247.html
    https://www.wbs-law.de/rechtsf…-verkehrskontrolle-25577/


    Das waren jetzt mal die ersten 3 Links wenn ich bei Google "Polizei Kofferraum Verkehrskontrolle" eingebe. Die Polizei hat kein Recht in den Kofferraum zu sehen! Und wie ich schon geschrieben habe bräuchte es dafür einen richterlichen Beschluss!! Wenn J-2 Coupe natürlich kiffend am Steuer sitzt, oder sich sein Crystal Meth reinzieht, ändert das natürlich einiges. Aber es ging hier um die Blitzerwarnung im Navi!


    Qaschi, du kannst den Polizisten ja gerne dein deutsches Dämmmaterial zeigen (steht dir ja frei) :D Bitte aber nicht den Hinweis vergessen, dass es sich dabei um eine Info von irgendwem und auch um ein ganz anderes Fahrzeug handelt... ach ja, in diesem Sinne auch vielen Dank für deine "Beiträge" :D

  • An eine Verkehrkontrolle können sich weitere Maßnahmen anschließen, und zwar die des Polizeirechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes und des Strafverfahrensrechtes. Und dann ist jeder Kofferraum blitzschnell offen!
    Grundsätzlich ist den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten, ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, Beschwerden können hinterher angebracht werden!
    Man merkt hier gleich, wer nicht Vorbestraft ist oder noch nie in der Kiste war.... :D .... :kuss:

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  • Man merkt hier gleich, wer nicht Vorbestraft ist oder noch nie in der Kiste war.... :D .... :kuss:

    Ganz ehrlich? Das wundert mich bei dir überhaupt nicht! Es passt sogar ganz gut.....Du wirst bei einer Kontrolle wahrscheinlich schon entsprechend kriminiell aussehen, dass sie dir das Auto jedesmal auseinander nehmen und die Hunde holen.


    "Grundsätzlich ist den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten"..... das stimmt sogar, solange es sich im rechtlichen Rahmen der Polizei bewegt. Und "Kofferraum öffnen" zählt da nicht dazu! Sorry, aber soviel Bullshit wie du hier teilweise verzapfst. Ich kann meine Thesen wenigstens noch mit Infos untermauern, aber bei dir ist ja alles Lebenserfahrung bla bla bla....


    Zitat

    Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, Beschwerden können hinterher angebracht werden!

    Na das ändert sich ganz schnell, sobald du dein Smartphone zückst, Filmst und den Polizisten fragst, aus welchem begründeten Verdacht bzw. welchen Gefahr im Verzug er jetzt sieht um den Kofferraum ohne richterlichen Beschluss zu öffnen. Er kann dir dann ja einen Grund nennen, sollte sich dieser Grund jedoch nicht bestätigten, Video zur Staatsanwaltschaft und Strafanzeige und Strafantrag gegen die Polizisten stellen. Während das Verfahren läuft werden diese Polizisten nicht befördert. Und das will kein Polizist wegen so einem Quatsch!


    Aber wem erzähl ich das eigentlich.....Crystal Meth aus Tschechien? Bisschen Breaking Bad für Arme?

  • Schade das du so ein Kleingeist bist ?( Und lies doch mal im Polizeirecht, und nicht nur immer die Rechtsgrundlage einer Verkehrskontrolle, du süßes kleines rosa Stubsnäschen. :love:


    Bussi-Bussi :flüster: :winke:

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  • Die Rechtslage in Österreich für Radarwarner ist folgende:


    GPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner als "Ankündigungsfunktion" sind in Österreich erlaubt.


    Verboten sind allerdings Radarwarngeräte, die mittels Funkwellen aktive Radaranlagen aufspüren. Die Verwendung von solchen Geräten in Österreich kann mit bis zu 4.000 Euro Strafe belegt werden.

  • Ach Jacky....erstmal möchte ich dir folgende Seite empfehlen: http://www.das-dass.de (bezogen auf deinen ersten Satz :whistling: ).


    Ebenso hilft dein "lies mal im Polizeirecht nach" relativ wenig. Link? Zitat inkl. Angabe wo genau man es findet wären hilfreich.
    Und warum soll ich mich als Bürger nicht an die Rechtsgrundlage halten? Das Polizeirecht ist mir (als Bürger) doch vollkommen schnuppe!


    Fest steht: Bei einer normalen Verkehrskontrolle, hat die Polizei nicht in den Kofferraum zu sehen. Es gibt zwar ein "ABER"... worauf du gerne hinaus möchtest, welches aber weiterhin bei einer NORMALEN Verkehrskontrolle nicht funktioniert.


    Also: Zeig mir die Stelle im Polizeirecht, welches dem Beamten erlaubt, JEDERZEIT, auch ohne begründeten Verdacht, den Kofferraum zu öffnen.

  • Theorie und Realität weichen im richtigen Leben eben stark voneinander ab - auch bei Kontrollen durch Polizeibeamte.


    P.S. - seit meinem Abitur, welches ich 1979 erfolgreich abgelegt habe, darf ich schreiben wie ich will. Ätsch! Aber Kleingeister dürfen ihrem kranken Spieltrieb gerne jederzeit folgen, und meine Tippfehler hervorheben - genauso wie ich im Gegenzug deren Fehler auf der Tastatur weiterhin ignoriere werde.
    Wir sind hier ja nicht im Rechtschreibforum. :D

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  • Wenn ihr Euch eure Sandkastenförmchen wieder zurück gegeben habt, hier ist auch Lesestoff zum Thema Nutzung von Navis mit Blitzerwarnfunktionen:


    https://www.bussgeldkatalog.org/blitzer/radarwarner/


    Zitat:
    Sind Radarwarner im Navi erlaubt?


    Radarwarner im Navi sind auch nicht immer erlaubt


    Hier gilt die gleiche Rechtslage wie bei Blitzer-Apps. Der reine Besitz ist nicht strafbar. Die Geräte an sich dürfen zwar benutzt werden, aber die Funktionen nicht. Somit ist das Navi mit Radarwarner im Auto an sich erlaubt.


    Wer jedoch bei der Benutzung solcher Funktionen erwischt wird, muss ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg erwarten. In der Theorie darf die Polizei das Navi mit Warnfunktion sogar beschlagnahmen. Der ADAC-Jurist Markus Schäpe erklärt aber, dass es keine gängige Praxis wäre.


    /Zitat Ende

  • Leute, einfach einen Beifahrer mitnehmen und schon gibt es keine Diskussionen mehr über den "Blitzerwarner". Mehr schreibe ich nicht dazu, ist ein Medienkompetenz-Training für euch ;) Ansonsten darf die Polizei selbstverständlich weder in den Kofferraum schauen, noch das Kfz durchsuchen, OHNE entsprechenden Anfangsverdacht. Und der wird schwierig zu konstruieren sein, selbst in einer "allgemeinen Verkehrskontrolle". Jedenfalls bei mir und im grenzfernen Hamburg, inzwischen sogar ohne Zollfreigebiet...

  • J-2 Coupe
    Bestätige deine Aussage doch mal mit einem Beweis (Quelle, rechtliche Grundlage etc.) und nicht mit irgendwelchen belanglosen Phrasen!


    Du darfst natürlich machen was du willst. Es war lediglich eine Empfehlung, die du anscheinend wieder falsch interpretiert hast.


    Von daher machen wir hier Schluss, nicht dass es dich nochmal vom "Stanger'l" haut und du deine Berufsbezeichnung "erweitern" musst :cursing: :pinch: :thumbdown:



    Ritchie
    Natürlich sind Blitzerwarner, egal in welcher Form in Deutschland nicht erlaubt. Das hat niemand bestritten. Und wie dwhhde richtig schreibt, der Beifahrer kann jedoch nutzen was er will.


    Dennoch zwischen Theorie (Beschlagnahmung des Gerätes) und Praxis gibt es halt doch einen Unterschied. Und das war der Einwand, dass die Polizei in einer normalen Kontrolle garnicht soweit kommt das Navi zu kontrollieren. Denn anscheinend glauben einige hier, sie müssten wirklich alles machen was ein Polizist in einer Kontroller verlangt (und das ist nunmal falsch!). Deutlich machen wo die Grenzen liegen, ohne unverschämt zu werden oder irgendwelche Machtspielchen. Der Polizist wird dann schon wissen wie weit er gehen kann. Und sagen wir mal so, mein Kofferraum blieb bislang immer zu! Verbandskasten, Warndreieck und Sicherheitswesten liegen allesamt unter dem Vordersitz mit einem Griff sogar im Sitzen zu erreichen.

  • Dann sind ja alle Klarheiten beseitig :super:


    Mein Wissensstand ist übrigens gleich, eine komplette UNtersuchung des Fahrzeugs ist bei einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" nicht rechtens, dazu müssen andere Beweggründe für die Kontrolle vorliegen, z.B.: Zoll oder Fahndung.....


    Aber mir ist es sowieso egal, auch wenns kaum einer glaubt, ich hab weder Blitzer.de noch TomTom-Live in der Nutzung :)

  • Kleine Story am Rande: In meinem Golf 6 hatte ich links auf dem Armaturenbrett eine kleine schwarze Box die man aufklappen konnte, um ein Garmin-Navi drauf zu setzen. Im geschlossenen Zustand sah das aus wie ein überdimensionierter GPS-Empfänger mit dickem Kabel dran. Vor ein paar Monaten standen dann in Hamburg zwei Motorrad-Polizisten neben mir an der Ampel und einer gab mir Zeichen, dass ich mal das Fenster runterfahren soll. Gesagt, getan, und was fragte er? "Was ist das denn für eine Box, die Sie da auf dem Armaturenbrett haben?" Wohin die Frage zielte, war klar. In einem Satz habe ich erklärt, was das ist und gut war es. Was will ich damit sagen? Hätte ich rumgedruckst oder nichts gesagt, hätte ggf. ein Anfangsverdacht bestanden, man hätte mich anhalten können und das Teil genauer unter die Lupe nehmen können. Bei einem normalen, serienmäßig verbauten Navigationsgerät kann sich hingegen niemals ein Anfangsverdacht ergeben.

  • Zitat

    An eine Verkehrkontrolle können sich weitere Maßnahmen anschließen, und zwar die des Polizeirechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes und des Strafverfahrensrechtes. Und dann ist jeder Kofferraum blitzschnell offen!
    Grundsätzlich ist den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten, ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, Beschwerden können hinterher angebracht werden!]


    Sorry, aber das ist nicht korrekt. Dumusst du bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle (und nur darum geht's hier) definitiv nicht alles machen, was der Polizist sagen. Bestes Beispiel, Atemalkoholtest (Pusten) muss man NIE durchführen und somit der Anweisung nicht folge leisten. Haben die Beamten einen definitiven Verdacht kann ein Bluttest veranlasst werden, hierfür müssen sie jedoch einen Beschluss eines Richters oder Staatsanwalt einholen.
    Ist Gefahr in Verzug und o.a. Instanz nicht erreichbar, können die Beamten es quasi selbst festsetzen, laufen aber Gefahr sich der Körperverletzung im Amt strafbar zu machen. Keine schöne Nummer.
    Das gleiche gilt auch für Durchsuchungen von Kofferraum, Handschuh, Koffer oder Rucksäcke usw....
    Ohne Anfangsverdacht und dem richterlichen Beschluss ist da nichts mit rein schauen...
    Ein Durchsuchungsprotokoll ausfüllen zu müssen ohne richterlichen Beschluss und Gefahr zu laufen, dass es zur Anzeige kommt, wird es den meisten nicht wert sein.
    Nicht wegen einer Blitzer App aufm Navi...
    Stinkt es nach Marihuana oder Alkohol im Fahrzeug sieht es natürlich wieder anders aus, da wird sich der Anfangsverdacht ziemlich oft erhärten bzw bestätigen...


    Lange Rede kurzer Sinn, man MUSS definitiv nicht alles abnicken!!

  • Ich bin kein Amok-Demokrat der ständig und überall auf seine Rechte pocht. Wenn ich den Kofferraum öffnen soll, mache ich das gerne - so wie alle vernünftigen Bürger. Auch wenn ich das gar nicht machen müsste! Wozu der Polizei die Arbeit unnötig erschweren, darin sehe ich keinen Sinn.... :unsicher:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • mal back2topic, habe gerade offizielle Antwort von Hyundai D bekommen


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