Felgen und Zubehör

  • wobei mit einem 45 Querschnitt noch alles im optimalen Bereich ist

  • mayo81
    Besser hätte ich es auch nicht schreiben können. Habe mich daher für diese Felgen in 17" (mit 245/55) entschieden, sind bereits geliefert worden ;)


    Das Auto fährt meine Frau mit Kind, Komfort steht da vor Optik.


  • Schaut gut aus. Die Felge würde ich gerne mal auf dem Auto sehen. Wenn du sie dann drauf hast, stell doch mal ein Foto ein.

  • Gefällt mir auch sehr gut. Mich irritieren nur ein Teil der Auflagen:


    K1a
    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


    K2b
    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


    Was bedeutet das jetzt, sind Zusatzarbeiten bei Serienbereifung 225/60/17 an der Karosserie nötig?


    Gutachten:http://www.felgenshop.de/gutachten/794889

    Gruß
    Hans
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  • Nein, aber der Felgenhersteller sichert sich ab - wenn etwas passiert, und du keine Umbauten/Anpassungen vorgenommen hast (weil auch nicht nötig) kannst du den Felgenfuzzi nicht verklagen!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • OK, danke. Aber der Prüfer der drüber schauen muß erhebt keinen Einwand wenn nichts gemacht wurde, obwohl vorgeschrieben?

    Gruß
    Hans
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  • Das steht bei fast allen Felgen dabei (oder bei allen), wenn 2 Finger breit Luft zum Radkasten sind, ist der Prüfer zufrieden. Und bei deiner gewählten Reifen/Felgenkombi ist locker noch genügend Luft!


    Gruß Jacky

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Perfekt, vielen Dank für die Hilfe

    Gruß
    Hans
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  • Nein, aber der Felgenhersteller sichert sich ab - wenn etwas passiert, und du keine Umbauten/Anpassungen vorgenommen hast (weil auch nicht nötig) kannst du den Felgenfuzzi nicht verklagen!


    Falsch. Es steht ebenfalls noch A1 in der ABE dabei. Sprich das Fahrzeug ist mit den Änderungen zwingend bem bspw. TÜV vorzuführen. (früher als noch nicht jeder X-Beliebige einfach alles bestellen konnte, war es eben doch recht gut, dass die Bestellung durch erfahrene Händler ausgeführt wurde die dann eben auch noch beratend tätig waren.)

  • Nicht Falsch: TÜV-Abnahme erfolgt ohne die vom Felgenhersteller vorgeschriebenen Umbauten.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Guten Tag Gemeinde,


    endlich ist er da. Seit zwei Wochen bin ich stolzer Besitzer des Tucson :prost: und fuchse mich so langsam durch die Einstellungen und Elektronik.


    Da bei uns im Norden der Frühling aber noch auf sich warten lässt, bin ich ausgeschwärmt, um noch ein paar Winterreifen abzugreifen :?: . Nach online Recherche und Modell Entscheidung bin ich zu A.T.U., da ich dort ein günstiges Angebot gefunden hatte. Nach Auswahl und Besprechung mit dem Fachberater kontrollierte dieser noch mal die ABE und stellte zum Schluß fest, daß die von mir ausgewählte Felge nicht für mein Fahrzeug zugelassen ist. In der ABE unter Ziffer B81 steht geschrieben:


    Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,...) :teach:


    Durch diesen Hinweis erstmal geschockt, probierten wir verschiedene Anbieter von Felgen aus (Aluett, Alutec, Diewer, usw.), welche mit ABE und TÜV Abnahme, welche ohne TÜV Abnahme. Bei allen war die Ziffer 81 aufgeschrieben. :mauer: Da ich dieses Problem hier in diesem Forum noch nicht gefunden habe, wollte ich mal nachfragen, ob irgend jemand schon Erfahrungen damit gemacht hat, bzw. schon mal darauf hin gewiesen wurde. Wie gesagt, es betrifft nur Fahrzeuge mit der elektronische Parkbremse. Da hier aber viele Fahrzeuge mit diesem Ausstattungsmerkmal "rum fahren" und auch schon div. Zubehörfelgen beschrieben worden sind, halte ich dieses für relativ wichtig, da bei Betrieb einer Zubehör-- Felge in Verbindung mit elektr. Handbremse die Betriebserlaubnis erlischt. :evil:


    Nächste Frage ist: Sind jetzt wirklich nur original Felge zu verbauen und wo gibt es Infos darüber, was verbaut werden darf, ausser in der ABE's??


    @Admin: sorry für den langen Text :D :anbet:


    Ich freue mich auf die Kommentare :freu:

  • Das liegt bestimmt an der Größe der Felge. Mit elektrischer Parkbremse ist die Bremse hinten etwas größer. Nach welcher Größe schaust du denn?

  • Hallo,


    mit elektronischer Handbremse musst du mindestens 17" fahren.


    Laut meiner EWG-Übereinstimmungserklärung sind das dann 7.0Jx17 ET51 mit 225/60R17 99H oder 99V.


    Hoffe es hilft, Gruß von rubbel 2

  • In meiner Zulassung steht im Feld 15.1/15.2 bei kleinster zulässigen Reifengröße: 215/70R16 100H. Das ist für mich eine Freigabe für eine 16 Zoll Felge bei einer ReifenBreite von 215 und einer Wandbreite von 70. der Lastindex beträgt 100 und der Geschwindigkeitsindx ist H. Soviel zu meinen Verständnis was der FZ Brief hergibt. Somit darf ich trotz elekt. Bremse eine 16" Felge fahren. ;) .
    Der Kommentar von Jacky ist nicht hilfreich, ich schlaf ja nich auf´m Ast.... :boxen: .
    Wir haben das auch nur heraus gefunden, da der fähige ATU Mitarbeiter da mal geschaut hat. Denn wenn man irgendwo bei irgendeinem Reifenkonfigurationsinternettool :thumbsup: seine Daten eingibt, verweist keiner auf diese Problematik.

  • Hallo,


    du kannst mir das ruhig glauben, mit elektronischer Handbremse musst du diese 17"-Kombi fahren. In meinem Schein steht ebenfalls 16", aber in der EWG-Übereinstimmungserklärung ist ein Verweis (unter Punkt 52), dass man mit elektronischer Handbremse keine 16" fahren darf. Also, schau mal bitte bei dir dort nach, so macht es wenig Freude zu helfen...


    Gruß, rubbel 2

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