EU-Fahrzeug?

  • ich kann dir auch einen Stempel ins Serviceheft machen und bin dennoch kein autorisierter Händler und es gibt keine 5 Jahre Garantie.

  • Diese gruselige Sache wird sich wohl nicht abschließend klären lassen und das ist von Hyundai wohl auch so gewollt.

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

  • Ich habe noch Autohändler-Stempel und Blanko Scheckhefte da, und das Stempelkissen ist auch noch feucht.... :D

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Mein Vater ist noch Anfang der 90er brav mit seinem Scheckheft zum BMW Händler gefahren um mit dem Verkäufer eine zu rauchen und das Heft stempeln zu lassen, aber rauchen ist ja heute aus der Mode gekommen................... :flöt:

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

  • Hallo Freunde,


    habe eben mit dem Autohaus Stieber bzgl. Garantie telefoniert. Die meinen, dass der Händler vor Ort das Auto auf meinen Namen zulässt und dies dann bei Hyundai meldet. So gelten wohl die 5 Jahre Garantie auch in diesem Fall. Der einzige kleine Nachteil ist, dass durch die Tageszulassung die Garantie bereits läuft.


    Was meint ihr?

  • Durch die Zulassung in Deutschland ist jeder offizielle Hyundai auch AUTOMATISCH zur Garantie angemeldet!

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  • HSVL!VE:
    was soll daran nicht sauber sein ?
    Ich kenne Autohaus Stieber seit Jahren persönlich & weiß das dort alles gut und korrekt abläuft.
    Ich und meine Familie haben dort schon mehrere Autos gekauft.

  • manchmal wundere ich mich etwas, wie "kompliziert" ihr beim Thema EU-Import denkt.
    Dreht das doch einfach mal um und


    - kauft selber bei einem deutschen Händler einen Hyundai, nach dem deutschen Angebot ...
    --- da ist drin das Auto, Unterlagen für die Zulassung (EU Conform.Bescheinigung oder so...), und ... ganz wichtig ...
    --- eine Garantie wie im Prospekt beschrieben (5 Jahre, kann bei jedem Hyundai Händler in der EU geltend gemacht werden...)
    - jetzt meldet ihr den Wagen nicht an sondern verkauft ihn gleich an einen Holländer weiter, transportiert ihn nach NL und übergebt ihn
    --- für den Holländer gelten jetzt natürlich die 5 Jahre Garantie (nach deutschem Prospekt) und gut ist ....
    Das ist alles zulässig und kann von Hyundai auch nicht verhindert werden ....


    Jetzt muss man nur noch in diesem Bespiel deutsch durch niederländisch ersetzen und umgekehrt und dann läuft das genau so in die andere Richtung :) .

    Man muss also einfach nur wissen, zu welchen Bedingungen der Hyundai im Ausland angeboten wird, wenn man die Sprache kennt .. sehr hilfreich, wenn nicht .... hilft einem ein Dienstleister (EU-Händler) . Natürlich braucht man ein Lieferland, in dem auch die 5 Jahre Garantie angeboten werden (sonst bringt das ja Nachteile...), keine Ahnung, ob das manchmal der Fall ist. Etwas Vertrauen zu dem EU Importeur benötige ich als Kunde schon, aber das ist ja in jedem geschäftlichen Vorgang egal wo der Fall :) .


    Jedenfalls gibt es keine Verpflichtung für den Hersteller, in jedem EU Land die gleichen Garantiebedingungen aufzulegen, ist aber oft der Fall. Nur die muss dann auch Hyundai EU-weit einhalten.
    Eine Erstanmeldung ist für die Garantie auch nicht notwendig, da reicht der Nachweis über den Erwerb (Rechnung). Das ist nur ein Hilfsmittel für Hyundai um das in deren Systemen zu hinterlegen.

  • Und genau da beißt sich zum wiederholten Male die Katze in den Schwanz...


    Wie früher schon geschrieben, haben viele ausländische EU-Vertriebseinheiten einen Passus in ihren Garantiebedingungen, dass die jeweiligen Garantien nur bei Zulassung im Ursprungsland und auf dortige Einwohner gelten, natürlich europaweit im Falle der Fälle.


    Hyundai Deutschland ist nun kulant gewesen, und hat ausländische Fahrzeuge wie inländische Fahrzeuge behandelt - ist also für deren Garantien eingesprungen. Wenn sie (HMD) dies nun ändern (geändert haben), dann kann man dagegen nicht viel unternehmen. Es bleibt dann nur die gesetzliche Gewährleistung durch den Verkäufer.

  • Das ist richtig, denn die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 2 Jahren wird nicht verletzt, wenn die zusätzliche freiwillige 3-Jahres-Garantie wegfällt.

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  • und schon wieder geht alles von vorn los, immer weiter und weiter, immer mehr Verunsicherung, genau das was Hyundai erreichen wollte.


    Ich selbst habe bisher noch kein EU Fahrzeug gekauft, finde die Politik von Hyundai in dieser Angelegenheit aber als unschön und finde es sehr schade, dass es dazu wohl leider keine verbindliche und abschließende Antwort für uns alle geben wird :unsicher:


    Es muss wohl weiter jeder glauben was er will, im Schadenfall abwarten wie Hyundai sich verhält und dann gegebenenfalls einen Anwalt und ein Gericht mit seinem speziellen Einzelfall beschäftigen :teach:

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  • Es sollte aber jedem bewusst sein, daß ein Global Player eine Klage auf Schadensübernahme endlos hinausziehen kann - und dann bestenfalls nach ca 5 - 10 Jahren ein Vergleich stattfindet....oder man verliert den Prozeß, und bleibt auf Kosten sitzen, welche die ursprüngliche Schadenshöhe weit übersteigen! 8o ;(
    "Buy German, or nothing"! :super:

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  • Mag sein Jacky, aber dann dürfte sich in solchen Sachen ja nie jemand mit so einem Konzern anlegen.


    Ich denke mit Öffentlichkeit erzeugen und einem guten Anwalt würde man auf jeden Fall Klarheit in die Sache bringen.


    Klar ist das nie ein leichter Weg und das Auto steht vorerst womöglich noch defekt auf dem Hof des Händlers usw.
    Deshalb wir Hyundai mit dem der wirklich kämpft auch immer zu einer Einigung kommen, denn es werden ja genug Leute den von Dir empfohlenen Weg gehen und kneifen, da kommt es dann auf die paar Mutigen nicht an...........

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  • Wie früher schon geschrieben, haben viele ausländische EU-Vertriebseinheiten einen Passus in ihren Garantiebedingungen, dass die jeweiligen Garantien nur bei Zulassung im Ursprungsland und auf dortige Einwohner gelten, natürlich europaweit im Falle der Fälle.

    Hast du da mal ein Beispiel dieser ausländischen Garantiebedingungen?


    Würde ich gerne selber mal nachlesen, EU-Fahrzeug-Besitzer sollten die doch haben mit dem Fahrzeug.

  • Aus der englisch-sprachigen Preisliste auf Hyundai.cz zum i30, Quelle

    Zitat

    Conditionality of Hyundai insurance does not apply to customers who intend to export the vehicle and register it in a foreign country.

    Kann man so oder in ähnlicher Form auch in anderen Exportländern nachlesen...

  • Hallo,


    Mein Dicker wurde in Belgien von einem belgischen Hyundaihändler für einen Tag zugelassen, danach an meinen deutschen Hyundai Vertragshändler verkauft. Der hat ihn mir mit belgischem Serviceheft verkauft mit der Aussage 5 Jahre Garantie/ Gewährleistung(what ever). Ich hoffe das Bild der entscheidenden Passage im Heft ist hochgeladen. Kann kein Belgisch, aber ich glaube, das jeder sieht was da gemeint ist.

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