EU-Fahrzeug?

  • Ich habe mittlerweilen von mehreren Händler vernommen, daß Dieselfahrzeug-Bestellungen storniert wurden. Stattdessen haben die Kunden die Benzinversion als Ersatz gewählt. :flüster:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Herzlichen Glückwunsch zum neuen Tuci, Du wirst es nicht bereuen!
    Sag mal ist der Wagen schon von der neuen Regelung von Hyundai betroffen bezüglich der 5 Jahre Werksgarantie für EU Wagen von EU Händlern? ?(


    Gruß
    Dete

  • jacky: hieß es nicht das diese Regelung bzgl. der verkürzten Garantie für EU Fahrzeuge ab März 2017 gilt ?
    Ich meinte das mal gelesen zu haben.

  • Die Gerüchteküche brodelt noch - ich kenne noch niemanden, dessen Scheckheft bei Auslieferung des EU-Fahrzeuges einbehalten wurde. Zeit wäre es aber.... :wech: =)

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  • jacky: ah ok - na dann warten wir mal ab :-)
    Danke für deine Info

  • Scheckheft wird einbehalten bei Auslieferung - so wurde es von Hyundai angekündigt. Und ohne Scheckheft hast du nirgends Werks-Garantie.
    Eine Möglichkeit wäre es, wenn der jeweilige Händler eine eigene Garantie bieten würde - diese wird aber bestimmt weniger umfangreich und kürzer sein.....

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  • .....nach zwei Jahren würde mein Fahrzeug nur noch in der freien Werkstatt gewartet werden, die Ersparnis würde ich ein eine Garantieversicherung investieren, unterm Strich wäre dann der Verlust der 5 Jahresgarantie zu verschmerzen, zumal die EU-Wagen dann wegen geringer Nachfrage wieder erheblich günstiger angeboten werden würden. :-)


    EDIT:


    Noch hat niemand, ausser die "Automobilwoche" davon etwas verlauten lassen, also eventuell nur 'ne Ente?.....wir werden es erleben.

  • Es hieß mal, was ab März 2017 gebaut wird ist davon betroffen. Ob das Scheckheft dann fehlt ist eine Sache des ausliefernden Hyundai Händlers.
    Ich vermute mal Hyundai macht das dann an der VIN fest. Falls man ein Scheckheft bekommt muss das nicht unbedingt heißen das man die 5 Jahre Garantie hat.

    :D Immer nach dem Motto: Hauptsache ihr habt Spaß! :D

  • Hallo,


    ich hatte vor wenigen Tagen Kontakt zu meinem EU-Händler und auch er wußte von dieser Garantie-Änderung. Laut seiner Auskunft soll es dann nur noch dir normale 2 Jahres-Garantie geben, die muss wohl geleistet werden. Er ist der Meinung das sich Hyundai aber mit so einer Regelung keinen Gefallen tun würde, der Anteil von freien Händlern sei wohl recht groß hier in Deutschland.


    Gruß, rubbel 2

  • In Abhängigkeit von Produktionsdatum und der Lagerzeit kann für ein Fahrzeug noch die frühere Garantieregelung gelten, wenn dies so im Garantie- und Wartungsheft bestimmt Ist.


    Also muss im Wartungsheft auf der 1. Seite 5 Jahre gestempelt sein. Wenn der fehlt, hat man schlechte Karten.

  • 5 Jahre Fahrzeuggarantie
    Bei fast allen unserer Modelle fahren Sie 5 Jahre lang serienmäßig sorgenfrei mit dem Hyundai Garantiepaket*. Und dabei ist es ganz egal, ob Sie 5.000 oder 50.000 km im Jahr zurücklegen. Unsere Fahrzeuggarantie gilt ohne Kilometerbegrenzung.
    Die Hyundai 5 Jahre-Garantie für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler in Europa an einen Endkunden verkauft wurde**. Quelle: http://www.hyundai.de


    Die Frage die ich mir stelle ist, hat der dann gar keine Werksgarantie oder nur 2 Jahre? Also mir wäre die wichtig, vor allem für den Weiterverkauf. Man kann ja auch weiter EU Fahrzeuge kaufen mit 5 Jahren Garantie, aber halt nicht mehr von nicht autorisierten Händler.

  • Ich wiederhole mal...


    Die 2 Jahre Gewährleistung sind gesetzlich verankert, da kann Hyundai nicht ran. Aber darüber hinaus gehende Garantieleistungen kann Hyundai D für EU-Fahrzeuge einschränken (weil sie eben freiwillig sind).

  • Streng genommen hat der dann gar keine Garantie, sondern nur 2 Jahre Gewährleistung und die ist im Normalfall einer Garantie unterlegen.


    Edit:
    Die zwei postings ham sich überschnitten.

  • Wer von nicht autorisierten Händlern kauft, hat weder Anspruch auf Gewährleistung noch auf Garantie - jedenfalls nicht über Hyundai!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Mein EU Händler bestellt das Fahrzeug in meinem Auftrag bei einem Autorisierten Händler. Damit sollte der 5 Jahres Stempel im Wartungsheft hinterlegt sein. Ausser der Autorisierte Händler zieht vor Verkauf das Wartungsheft ein bzw. Stempelt das Feld nicht ab.


    Bin mal gespannt.

  • Es gibt keine autorisierten EU-Exporteure - und auch keine autorisierten "EU-Händler" in D. Die Autorisation gilt nur für Fahrzeuge, die über die jeweilige Vertriebsniederlassung (Hyundai D) bezogen werden werden.

  • .....ausserdem gilt das Gewährleistungsrecht nur zwischen dem Kunden und dem professionellen Verkäufer, niemals zwischen Kunde und Hersteller.

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