Fehler / Mängel

  • da sprach Herr Kaiser von der Hamburg Mannheimer :denk:

  • Wie auch immer - Hauptsache es wurde deutlich vermittelt, daß bei Fremdeinflüssen keine Herstellerhaftung besteht, und deshalb auch kein Leihwagenanspruch. Wer es nicht glaubt, darf gerne seinen Advokaten bemühen..... :flüster:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Guten morgen Leute.
    Es sollte ja kein Streit über das Thema werden.
    Daher hier ein link, wo erklärt wird, was eine Mobilitäts Garantie beinhaltet.
    Ich hoffe man darf hier verlinken :
    http://www.autobild.de/artikel…aetsgarantie-8923243.html
    Es ist ja eine Panne wenn die Scheibe so kaputt ist, dass man nicht damit weiter fahren sollte.
    Es ist bei mir ja kein Thema, da ich so lange fahren kann, wie diese nicht weiter reißt oder undicht würde.
    Gruß Empi

  • Auf der Hyundai-Webseite finde ich wenig Details, jedoch bei einem Berliner Hyundai-Händler (http://www.krauthahn-berlin.de…-hyundai-serviceangebote/):



    Keine Ahnung wie aktuell die Informationen sind. Die Hervorhebung stammt von mir.


    Hyundai selbst gibt sich sehr schwammig (http://www.hyundai.de/News/Unt…hrank.html?overview=/News). Ich habe gerade nicht das Garantieheft zur Hand, da sollte der Metwagen konkret spezifiiziert sind, ist schließlich en Vertragsbestandteil:


    Zitat

    Europaweit wird ein kostenloser Pannen- und Abschleppdienst zur Verfügung gestellt. Zusätzlich kommt Hyundai gemäß den Mobilitätsgarantie-Bedingungen für die Kosten eines Mietwagens, einer Hotelunterkunft oder Abholung des reparierten Fahrzeugs auf.
    [...]
    Sie gilt im Übrigen auch für Fahrzeuge anderer Hersteller, die in einer Hyundai Vertragswerkstatt gemäß der entsprechenden Servicevorgaben gewartet werden.


    Meine persönliche Meinung zur Windschutzscheibe: je nach Schaden ist das Auto durchaus fahruntüchtig. Und es ist eine Katastrophe, dass davon quasi keine im Hyundailager liegen - schließlich werden davon Hunderte am Tag in Neuwagen verbaut. Da hat mal wieder die Gier (Neuwagenverkauf) über die Vernunft (Kunderservice) gewonnen.
    So ein Thema dürfte doch für die gierige Boulevard-Autopresse interessant sein, oder ?

  • Ein Sprung in der Scheibe macht ein Fahrzeug nicht zwingend Fahruntüchtig. Platzt hingegen die Scheibe, dann geht nichts mehr, und die Mobilität sollte greifen.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • ...mein Riss, in der oberen Mitte der Scheibe, von innen her nicht sichtbar, hat sich zum Glück nicht vergrößert.
    Ich hoffe das ich bin zum Wintereinbruch einen neue Scheibe eingebaut bekommen werde, ob der Riß bei den unterschiedlichen Temperaturen ( Innen./-Aussentemperaturen) so brav bleibt ist hier die Frage!? :denk:


    Ich hab gerade nochmals mit meinem Scheibendealer gesprochen: :dudu: :grrr:

  • Die Frontscheibe besteht aus Verbundsicherheitsglas, also aus 2 Scheiben, die durch ein Folie verbunden sind. Deshalb ist der Sprung auch nur auf einer Seite (in dem Fall außen) sichtbar, da die andere Scheibe nicht beschädigt ist. Temperaturschwankungen schaden der Scheibe (oder dem Riss) nur wenig, aber schon die nächste Bodenwelle könnte die Scheibe komplett springen lassen.

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  • Wenn der Hersteller keine Scheibe liefern kann denke ich dass die Mobilitätsgarantie doch greift
    Da das Verschulden beim Hersteller Liegt

  • Hört sich doch prima an, dann lass uns das doch alle denken und fröhlich ins Wochenende gehen!

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

  • Wenn die Scheibe einen kleinen Sprung hat, der nicht im Sichtfeld des Fahrers liegt, ist das Fahrzeug weiterhin Fahrtüchtig - also keine Mobilitätsgarantie, und auch kein kostenloser Leihwagen.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • So, jetzt hab ich mal das Garantieheft rausgekramt. Auf Seite 12 wird der Begriff "Panne" definiert. U.a. zählen dazu:
    - sofortiges Liegenbleiben des Kraftfahrzeugs oder wenn die Fahrt überhaupt nicht erst angetreten werden kann
    - Marderbiss
    - Reifendefekt wegen Materialermüdung
    - selbstverschuldete Pannen: Falschbetankung, entladene Batterie, Verlust des Schlüssels (hätte ich alles nicht erwartet)


    Und auf Seite 13 im Abschnitt Mietwagen: "für maximal 5 Kalendertage"


    Übrigens bekommt man nach 2 Stunden erfolgloser Reparatur ggf. ein Bahnticket 1.Klasse oder bei mehr als 6 Stunden Entfernung einen Economy-Flug.
    Das gilt nicht nur für den Fahrer, sondern auch alle Mitfahrer (siehe Seite 12).


    Mein Garantieheft stammt aus 2015 (Fahrzeug zugelassen Jahreswechsel 2015/2016).
    Übrigens zählt zu "gedecktes Fahrzeug" nur ein von Hyundai Deutschland verkauftes Neufahrzeug.

  • Hallo,
    Ich habe gerade mal bei meinem Händler nachgefragt, auch haben einen, der seit dem 19.07 auf eine Scheibe wartet.
    Scheint aber nur die zu betreffen, die alle Assistentz Systeme verbaut haben.
    Also warten...

  • Dann bist du wohl auch bei Hyundai in Erfurt, Bruno?
    Und ich kann auch keinen Zusammenhang sehen, aber der Mitarbeiter meinte, das bei einem anderen Tucson ohne die Systeme die Scheibe nach einer Woche da war.
    Vielleicht hat das was mit der Heizung der Scheibenwischer zu tun..
    Wer weiß

  • ...ich bin scheinbar nicht mehr betroffen, denn es sieht so aus, als ob CarGlas mir eine neue Scheibe besorgt hat. Da ich in der nächsten Woche keine Zeit habe, ist der Einbautermin am 11. Sep.


    ...ich kanns noch gar nicht glauben ^^


    :D

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