Fehler / Mängel

  • Das mit der Zahlung unter Vorbehalt hat Jacky schon geschrieben - schau mal #273 :flüster:

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Wenn man eine Rechtsschutzversicherung wie ich hat, kostet einem der Anwalt nur einen Anruf :)

    Und nach dem 2. Anruf innerhalb eines Jahres meist die Kündigung. Danach musst du ohne auskommen, denn keine Gesellschaft nimmt dich mehr.

  • Sorry, aber ich würde den Betrag nicht überweisen. Du musst dann dem Geld nachrennen, nein. Imho viel besser ist ein Brief, eingeschrieben, dass du mit der Rechnung wegen Garantie etc nicht einverstanden bist und den Betrag nicht überweisen wirst. Der Händler ist dann in der Pflicht zu reagieren.

  • Ich würde Hyundai anschreiben und eine Kopie davon an das AH. Bei mir hat das mal bei einem KIA geholfen, 6 Tage nach Ablauf der Garantie waren auch die Traggelenke defekt und mussten ersetzt werden.Klar, war ausserhalb der Garantie,hatte aber vorher keinen Termin zur Insp. und TÜV-Abnahme in dem AH bekommen. Habe das dann erst mal bezahlt, wurde hinterher, nach dem Brief, von KIA komplett über das Autohaus wieder ausgezahlt, bzw. zurück überwiesen, übrigens, auch mit der Achsvermessung, da das als Verbundarbeit bezeichnet wird. Hier wird das Schreiben per Mail an Hyundai wohl der bessere Weg sein. :boxen: Box dich dadurch und Kopf hoch.

  • ich bin mir sicher, dass die Garantie nur den Einbau der Gelenke abdeckt. Die Werkstatt muss die jetzt aber so einbauen, dass das Fahrwerk "passt". Wie er das ohne Achsvermessung realisieren will erschließt sich mir nicht. Vermutlich gibt es da aber Einbauvorschriften vom Werk incl. der Messwerte.


    Man hat sicherlich keinen Anspruch auf die Vermessung an sich, aber natürlich schon den Anspruch auf ein gerades Fahrwerk.

  • Sorry, aber ich würde den Betrag nicht überweisen.

    Dann stellt sich die Frage, ob dir der Händler dein Auto wieder zurückgibt solange du dich weigerst zu bezahlen.....

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Die Frage ist doch auch, warum haben die die Achsvermessung durchgeführt, oder wollen das machen, wenn das keine Verbundarbeit ist. Und wenn das eine Verbundarbeit ist,zahle ich nicht dafür. Und wenn MB das nicht auf Garantie macht ( wie Bruno_Pasalaki das schreibt ) können die froh sein, das ich einen Hyundai und keinen MB fahre. :schläge:

  • Dann stellt sich die Frage, ob dir der Händler dein Auto wieder zurückgibt solange du dich weigerst zu bezahlen.....

    Wenn bar bezahlt werden muss, dann dürfte auch der Verrnerk mit dem Zahlungsvorbehalt in der Überweisung obsolet sein. Ich würde auf einer Rechnung mit entsprechender Klärung bestehen.

  • Du kannst auch nach BAR-Zahlung eine BEGRÜNDETE Rückforderung stellen. Auf jeden Fall kommt man leichter an sein Geld, als ohne einen "Zahlungsvorbehaltsvermerk"!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ich habe mal eine Frage:
    Habe seit einer Woche meine Winterreifen Nokian 225/60/R17 samt neuer Felgen RC30 von Brock drauf.
    Ich hatte gleich am nächsten Tag so ein leichtes vibrieren bei 120 km/h bemerkt. Also bin ich nochmal zum Händler und es wurde nochmals gewuchtet. Irgendwo hat wohl noch was an Gewichten gefehlt. Der reifen hätte sich wohl gesetzt. (So die Aussage des Händler) Ist aber noch nicht besser geworden. Also bin ich am Montag nochmals hin. Gleiches Spiel nochmals,aber immer noch ein ganz leichtes vibrieren bei ca. 120 !
    Bis zu diesem Tempo merke ich nichts. Der Reifenhändler ist ratlos. Ist das nun normal,weil es einfach ein WR ist ?
    Ist Nokian diesbzgl. nicht der beste Reifen ?
    (Abrollverhalten)
    Oder bin ich überempfindlich?
    Mein Sohn merkt nichts beim fahren. Aber mir kommt es halt so vor. Beim Sommerreifen hatte ich nichts.

  • Die gleichen Reifen auf den Original-17er-Felgen sind bei mir unauffällig.

  • Ich habe das gleiche Problem. Bei ca. 120 km/h vibriert es im Lenkrad. Mein Freundlicher ist auch ratlos. Liegt es wirklich an den Traggelenken? Bei den Sommerrädern, Originalfelgen 19 Zoll, vibriert das Lenkrad bei ca. 100 km/h, aber bei weitem nicht so stark.

  • Was auch zu erwähnen ist, dass das vibrieren stärker wird, wenn ich unter Last, bzw. am Berg beschleunige. Ich fahre nächste Woche noch mal zum Freundlichen.

  • Ich hatte mal einen Reifensatz erwischt der einen sogenannten Höhenschlag hatte. D.h. die Reifen als solches waren nicht rund. Dies äusserte sich im Bereich 80-120 km/h als vibrieren und brummen beim Fahren. Unter Last, beschleunigen,bergauf oder auch vollbeladen , waren die Geräusche stärker wahrnehmbar. nach Auswechseln des kompletten ! Reifensatz war Ruhe. Dies war aber ein steiniger Weg, weil sich der Händler mit allen Mitteln sträubte und erst ein Sachverständigengutachten für Klärung sorgte.
    Auch wenn´s vielleicht zynisch klingt. Zurückwechseln auf Sommer und beobachten wie sich der Reifensatz verhält.
    Viel Glück und Geduld.
    LG Spritty

  • Höhenschlag ist bei Reifen möglich - ebenso wie bei den Felgen. Wenn beides neu ist, auch bitte beides kontrollieren!

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  • Danke für eure Info.
    Wie gesagt ist es ein leichtes vibrieren ab 120 km/h. Also nicht extrem.
    Die Frage ist halt ob es normal ist oder nicht. Dies hatte ich halt bei den Sommerreifen nicht.
    Sind die WR generell lauter bzw. vibrieren mehr ?

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