Reifen

  • Hi mal ne doofe Frage, aber ich fahre ja einen Sonata EF 2.7 und bisher habe ich immer 94V drauf gehabt, weil das so in meinem Schein steht. Aber die Achslast ist ja gerade mal auf einem 90 Niveau und nicht 94. Was ist denn nun richtig. Brauche neuen Sommerreifen und hätte ein gutes Angebot für 91er Sportcontact. Der Reifenhändler meint auch das 91V bei mir reicht. Haben die bei der Zulassung n Fehler gemacht?
    Grüße

  • Hallo Sonata_173


    Wenn im Schein 94V steht, dann sind 91V unzulässig. Die Traglast hängt übrigens nicht nur von der eingetragenen Achslast sondern auch von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab.


    Gruß
    Hans

  • Nee, dass ist nicht gut. Wie kann dir der Reifenhändler einfach einen anderen Reifen andrehen? Die machen sich strafbar. Und du kommst nicht mehr über den TÜV.


    Es sei denn... in der „COC“ (EWG Übereinstimmungsbescheinigung) steht was über 91 drin. Also noch mal nachschauen.


    Gruß vom Dirk

  • Sprich doch mal mit dem TÜV. Da hat sich bezüglich der Verwendung etwas geändert. Früher wurden oft auch V-Reifen bei Fahrzeugen mit einem Vmax von 200 in den Papieren vorgeschrieben. Das hatte etwas mit der Abnahme der Tragfähigkeit bei höheren Geschwindigkeiten zu tun. Allerdings wurden wohl die Reifenhersteller verdonnert ihre Produkte entsprechend so zu fertigen dass diese die versprochenen Eigenschaften unabhängig voneinander einhalten.
    Aber lieber noch mal nachfragen!
    Gruß, Lothar

  • Hallo,


    Früher wurden oft auch V-Reifen bei Fahrzeugen mit einem Vmax von 200 in den Papieren vorgeschrieben. Das hatte etwas mit der Abnahme der Tragfähigkeit bei höheren Geschwindigkeiten zu tun.

    Das hat nichts mit der Abnahme der Tragfähigkeit sondern mit der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsreserve zu tun. Bei 202 km/h Höchstgeschwindigkeit sind VR-Reifen vorgeschrieben obwohl HR-Reifen bis 210 km/h zugelassen sind.


    Die Sicherheitsreserve beträgt 1 % der V-Max + 6,5 und bei 202 km/h sind das dann 8,52 km/h und somit kommt man über die 210 km/h der HR-Reifen.


    Gruß
    Hans

  • Woher hast Du diese Weisheit? Könntest Du das belegen?


    Hier eine Aussage des Reifen-Verbandes, der auch so in Wikipedia zu finden ist:

    Zitat

    Bei Geschwindigkeiten über 210 km/h (für Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex), 240 km/h (Reifen mit W-Geschwindigkeitsindex oder auch mit Kennzeichnung ZR) bzw. 270 km/h (Reifen mit Y-Geschwindigkeitsindex) nimmt die zulässige Last geschwindigkeitsabhängig ab. Beispielsweise darf ein Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex bei seiner Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h nur mit 91% der seinem Tragfähigkeitsindex entsprechenden Höchstlast beansprucht werden. Im jeweiligen Fahrzeugschein des Kraftfahrzeuges ist diese Berechnung bereits berücksichtigt.

    Früher traf das wohl auch auf Geschwindigkeiten unter 210 Km/h zu.


    Gruß

  • Hallo,


    Woher hast Du diese Weisheit? Könntest Du das belegen?

    Ich habe diese Weisheit vom TÜV persönlich. Unser Getz 1.6 hat eine Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h und dennoch muss er mindestens TR-Bereifung haben, obwohl SR bis 180 km/h zugelassen sind. Auf die schnelle habe ich jetzt nur dies gefunden.


    Die Angaben des Reifen-Verbandes beziehen sich ausschließlich auf die Reifen.


    Gruß
    Hans

  • Hallo,


    Ok auf jeden Fall kenne ich einen und der hat in seinem 2.7 91v stehen und ich 94v

    Da wäre es interessant zu wissen worin sich die beiden Sonatas unterscheiden, Höchstgeschwindigkeit, zul. Gesamtgewicht, Achslast?


    Gruß
    Hans

  • Was im Schein steht, muss eingehalten werden! Wenn da nur 94 beim Traglastindex steht, dann ist auch 94 gemeint.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Das widerspricht der Aussage meines TÜV-Ingenieurs, aber was weiß der schon. Ich habe diese Woche noch bei einem Volvo V70, der mit 210 angegeben ist, nach Absprache mit dem TÜV, Reifen mit H-Index montiert.


    Des Weiteren habe ich mal meine Kundenakten durchgesehen (Fzg.-Scheinkopien). Ich habe auf Anhieb einen Sonata (2,0 A/T) gefunden, der mit 200 angegeben ist und 94H eingetragen hat. Außerdem einen i30 mit 205 km/h und ebenfalls H-Kennung. Also stimmt entweder die Aussage des GTÜ nicht (vielen Dank, Trabbi), oder Hyundai stellt falsche Papiere aus.


    Das in den Papieren die Geschwindigkeitsvorgaben für die Reifen oft zu hoch angegeben sind, beweist ein Atos bzw. i10. Mit 150 bzw. 151 km/h angegeben, stehen im Schein 155/70R13 75T. Allerdings habe ich auch noch nie einen mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex gesehen. Vermutlich wird einfach das eingetragen, was am Markt verfügbar ist. Trotzdem würde das Fahrzeug anstandslos durch die HU bestehen wenn ein Q- oder S-Reifen montiert wäre.


    Grüße

  • Der TÜV trägt auch z.B. bei Motorrädern Endschalldämpfer ein, die bei einer Polizeikontrolle wieder abmontiert werden müssen - obwohl überhaupt nichts daran verändert wurde!
    Deshalb VORSICHT bei Aussagen von Prüfingenieuren :teach:
    Mir persönlich ist es vollkommen egal, ob jemand mit einem Eingetragenen Lastindex von 94 nur einen 91er Reifen montiert..... :gaehn:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Allerdings weiß ich auch nicht welche Reifen der TE angeboten bekommen hat. Denn ich habe keine auf dem Sonata freigegebene Reifengröße mit einem Lastindex von 91 gefunden. Eigentlich sollten 205/65R15 oder 205/60R16 drauf sein.


    Leider hinkt der Vergleich mit den Auspuffanlagen etwas. Aber Du hast Recht!!! Was soll es uns scheren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!