kein TÜV wegen Lenkradschloß

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und komme aus dem wunderschönen Schleswig Holstein. Fahre einen Santa Fe SM 2,4 2WD Bj06 mit einer LPG -Lovato Easyfast. Jetzt aber zu meiner Frage:


    Wenn der Zündschlüssel auf der Position "LOCK" steht (dieses erreicht man ja nur indem der Schlüssel reingedrückt wird) kann das Lenkradschloss bei eingestecktem Schlüssel einrasten. Der TÜV-Mensch behauptet, das Schloss darf nur einrasten, wenn der Schlüssel abgezogen wird und hat mir die Plakette verweigert :stop: Kann mir da jemand eine genaue Auskunft geben?


    Ich hoffe es gehört so und das Schloß ist nicht defekt. Dann fahre ich zum TÜV und :schläge: Wie sieht es bei Euch aus mit Position LOCK und eingestecktem Zündschlüssel?


    Gruß Olli

  • Leider hat der TÜV Mann recht...


    Dies ist ein sicherheitsmechanismus damit das LenkradSchloss während der Fahrt nicht einschnappen kann.

    Mit freundlichen Grüßen ToDi






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    Träume nicht dein Leben, Lebe deinen Traum!

  • Hallo ToDi, aber auf Stellung LOCK gelangt man ja nur wenn der Schlüssel reingedrückt wird.
    Dieses kann während der Fahrt nicht von allein passieren.
    Bei allen anderen Positionen rastet das Schloss auch nicht ein.

  • Wilkommen beim deutschen TÜV :cursing: :cursing: :cursing: Ich kann dir auch ganz genau sagen wie argumentiert wird.


    Angenommen es kommt mit dem Bein zu einer hektischen Bewegung z.B niesen husten etc... kann es passieren, dass man mit dem den Schlüssel eindrückt und verdreht..


    Klar ist das totaler Nonsens, aber so wird beim TÜV argumentiert... 8o 8o


    Meiner Meinung nach sollen sie auch lieber schrotte Autos still legen, statt so einen Kack zu beantragen... aber was will man machen :nenee:

    Mit freundlichen Grüßen ToDi






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  • Wenn Schlüssel steckt, darf kein Lenkradschloß einrasten! Egal, in welcher Stellung sich der Schlüssel befindet.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hallo zusammnen


    Geht mal in Eure Autos und macht den Reality Check,mit dem Lenkradschloß.
    Je nach Stellung des Lenkrades wird die Lenkradsperre einrasten, auch wenn der Schlüssel noch steckt.


    Gruß Bernd

  • Ja schon, kommt aber oft seeeehr spät mit Schlüssel der "Einraster" - ohne klackt es gleich...

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  • Hallo zusammen


    jacky
    Das hört sich aber an wie "Ein bischen Schwanger".


    Wie kann ein Prüfer ein Zündschloß beanstanden das sich so verhält, wie in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs beschrieben?
    In der Betriebsanleitung z.B. vom Galloper, steht auf Seite 96 "Verriegeln und Entriegeln des Lenkradschlosses"
    Verriegeln."Drehen Sie den Zündschlüssel auf die "LOCK" (Verriegelt) Position.Drehen sie das Lenkrad leicht bis es blockiert"
    Da steht nix von Schlüssel heraus ziehen.
    Das wird beim Santa Fe nicht anders sein.
    Wo in der Kfz. Zulassungsordnung ist beschrieben, wie und wann das Lenkradschloß einrasten darf/muß?


    Gruß Bernd

  • Ich habe es nicht gesehen, also kann ich auch nichts weiter dazu sagen. Wir müssten hier mal den TÜVer dazu befragen können... :flüster:

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  • Hallo zusammen


    Link zur lenkradsperre.
    http://eur-lex.europa.eu/LexUr…1974:038:0022:0028:DE:PDF
    Zitat,Seite 5,Absatz 6.1.2
    "Es darf kein unbeabsichtigtes Blockieren der Lenkanlage eintreten, wenn sich der Schlüssel im Schloß der Sicherungseinrichtung befindet, und zwar auch dann nicht,
    wenn die Einrichtung, die das Anlassen des Motors verhindert, wirksam ist oder wirkungsbereit geworden ist." Zitat Ende.


    In der Praxis sieht das so aus,daß wenn der Zündschlüssel aus "ON" also Fahrstellung,auch wenn der Motor noch nicht gestartet wurde,auf "LOCK" gedreht wird,rastet die Lenkradsperre noch nicht ein.
    Erst wenn der Zündschlüssel abgezogen wird,macht es Klick und die Sperre kann einrasten,bei entsprechender Lenkradstellung.
    Wenn die oben genannten Bedingungen nicht gegeben sind, rastet die Sperre in Stellung "LOCK" ein,auch mit steckendem Schlüssel.


    Diese Vorschrift ist sinnvoll und sollte auch Überprüft werden.
    Bei meinen Gehhilfen, MICRA 1996 und GALLOPER 1999,funktioniert das Lenkradschloß wie beschrieben.


    Unter welchen Bedingungen der Prüfer den SantaFe vom Olli nun bemängelt hat,wurde ja nicht genau beschrieben.


    Gruß Bernd

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