Tagfahrlicht MIT Rücklicht

  • Meiner hat kein Tagfahrlicht und ich bin froh darüber, denn unter Tags fahre ich mit Standlicht und Nebelscheinwerfer und bin hinten auch beleuchtet.


    In Deutschland ist das so nicht erlaubt, aber auch fast egal, da Ordnungshüter sprich Polizei ja auf den Strassen eher zur Seltenheit geworden sind.

    Gruß Axel


    E-Autos, die Prophezeiung für Umweltidioten
    Ich fürchte keine Kreatur ausser einer.......den Menschen, und zur Zeit die Grünen.=O

  • Servus.
    Bei uns eigentlich auch nicht (siehe Auszug des ÖAMTC).


    Bei uns stehn die Uninformierten, oder wie man die nennt, schon herum und zwar mit ihren mobilen Radarkästen genau dort wo es keine Gefahrenstellen gibt aber alle ein wenig schneller unterwegs sind.

  • Eigentlich fehlt dem iXi nur, dass beim automatischen einschalten der Tagfahrlichter vorne auch die Rückleuchten automatisch angehen. Sonst passt der Rest. Wer bei schlechter Sicht und Nebel auf die Automatik vertraut ist selbst schuld :P

    Hyundai iX35, 2.0 CRDi, 184 PS, Automatik AWD Style Creamy White

  • Jaja, aber Tagfahrlicht ist bei uns halt nur OHNE Rückleuchten erlaubt........wer beides will, braucht doch nur das Abblendlicht einzuschalten.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ja natürlich - ich habe das gerade auf einen Zettel geschrieben...... :D
    Also m.M.n. darf TFL nur ohne RL sein. Meine Meinung ist aber nicht Gesetz :flöt:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • JAlso m.M.n. darf TFL nur ohne RL sein.

    Dann hätten die Blau-weißen Propellermonteure also jahrelang illegale Autos gebaut? Also über das sowieso illegale Maß hinaus? Bei denen geht doch erst neuerdings das TFL auch ohne Rücklicht.

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    i40CW 1.7 CRDi 100 kW, BusinessSupport, dt. Modell

  • Kann auch sein, daß ich da irgendwas mit einer Skandinavischen Regel bezüglich Abblendlicht am Tag durcheinanderbringe.... :denk:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hier war aber jemand im Forum der diesbezüglich entweder Probleme mit der Zulassung hatte, oder diese RL-Funktion nicht wollte......

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  • "Dann hätten die Blau-weißen Propellermonteure also jahrelang illegale Autos gebaut? Also über das sowieso illegale Maß hinaus? Bei denen geht doch erst neuerdings das TFL auch ohne Rücklicht."


    nicht wirklich "illegal" meine ich.....vor ein paar Jahren war die Regelung anders (erlaubt), bis es dann mal dahingehend geändert wurde das das TFL nur vorne leuchten darf....und seitdem ist auch bei BMW das TFL nur vorn...... Aber die älteren Fahrzeuge müssen natürlich nicht umgerüstet werden....

  • Hallo zusammen.


    Tolle Flut von Informationen, die ihr für mich habt.


    Ich mache es jetzt so:


    Immer an: Stellung Standlicht.
    Bei Nebel oder Dunkelheit: Stellung Automatik.


    Damit kann ich super leben. :freu:

  • Immer an: Stellung Standlicht.
    Bei Nebel oder Dunkelheit: Stellung Automatik.

    Dann ist also nur bei Dunkelheit das Auto korrekt beleuchtet? Der Schutzmann wird sich freuen... ?(
    Und nicht vergessen: Bei Geradeausfahrt Warnblinker einschalten, damit es nicht irreführend nur auf einer Seite blinkt. :mad:

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    i40CW 1.7 CRDi 100 kW, BusinessSupport, dt. Modell

  • himmelgeist


    warum musst/willst du den ganzen Tag mit Standlicht fahren??? Das ist doch so gar nicht erlaubt, oder???


    ich weiss auch nicht was an der Beleuchtung soooo kompliziert sein soll...???


    Wenn Du magst lass den Schalter auf Automatik, musst dann nur bei Nebel aufpassen ....da kann es passieren das die Automatik das Licht wegen der Helligkeit nicht einschaltet. In diesem Fall sollte man dann von Hand das Licht einschalten....

  • Ich fahre auch tagsüber im Standlicht, wenn nicht die Sonne scheint. Muss über Land fahren, auch durch Waldgebiet, da sieht man Autos immer besser als ohne Licht. Das ist auch nichts Verbotenes. Viel schlimmer sind die BMW Fahrer bei Sonnenschein mit Nebelscheinwerfer. :schläge:

  • Genau zu diesem Zweck wurden die Tagfahrleuchten erfunden :winke:


    Naja sorry dass ich mich da einmische, aber hast du deinen Führerschein in der Losbude gewonnen??? Eigentlich gilt in D noch die STVO oder habe ich da was verpennt. Kleiner rechtlicher Hinweis : § 17 Abs. 3 StVO.


    Aber gut jeder kann machen was er will, sind ja ein freies Land, Hauptsache ist die Rennleitung sieht das genauso wie du, was ich mir schwer vorstellen kann.

    i-Catcher,163PS,4WD,Automatik,piston-grey,AHK,Webasto SH,TFL von ATH,Autogasanlage KME, EZ 7/11,

    Einmal editiert, zuletzt von Ceed ()

  • j a j a a was alles verboten ist, ich fahre trotzdem mit Standlicht :freu:
    Können mich ja einsperren, wenn sie wollen, ist mit egal. Immer noch besser als die scheiss BMW Fahrer mit Nebelscheinwerfer und Standlicht bei Sonne :teach: . Habe EU ix35 ohne Tagfahrlicht, daher Standlicht stört auch keinen.

  • Eingesperrt wird man wegen sowas nicht. Erst zahlt man ein paarmal Strafe, und bei wiederholter Uneinsichtigkeit wird eine Fahreignungprüfung (MPU) angeordnet, und bei negativer Tendenz die Fahrerlaubnis entzogen! So will es das Gesetz!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • ne ne brauchst keine Angst haben abe r nicht wegen sowas :cheesy:
    dennn müsste sie jeden Bmw -Fahrer bestrafen oder jeden 2. Radfahrer der falsch fährt und die im GegenVwerkehr FAHREN .
    Dann haben sie soviel zutun .
    Ps auserdem sieht das ja heute keiner mehr ob das Tagesfahrlichter sind von Vorn oder Standlicht

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