Dauerfahrlicht

  • ...Ich bin seit Ende Januar stolzer Besitzer eines ix35 :) (EU-Fahrzeug) und wundere mich über das Dauerfahrlicht* (kein TFL, sondern permanentes Abblendlicht!) ?( , welches immer an ist...


    Erstmal Glückwunsch zu dem ix35! Bei all deinem Unmut, dass dir z.Zt. keiner so richtig helfen kann - wenn ich ein EU-Auto kaufe, weiß ich, dass es da Differenzen zur deutschen Ausstattung geben kann. Da gibt es nichts zu wundern. Mein i30 hatte keinen Partikelfilter und kein ESP, aber anderes was ich mir wünschte und der Preis war in Ordnung. Gekauft, fertig. Nun hast du einen erwischt mit Dauerabblendlicht und schimpfst auf die Händler, Hyundai Deutschland, die EU und siehst dich schon nach Polen reisen. Ganz ehrlich, ich kann es nicht verstehen.

  • Sorry, dass ich jetzt erst antworte, aber dafür bin ich jetzt auch um einiges schlauer: :watt:

    • Heute Mittag habe ich beim TÜV angerufen und die Lichtschaltung dort beschrieben. Das niederschmetternde Ergebnis: Diese Lichtschaltung ist so in Deutschland überhaupt nicht zulässig!
      Begründung des TÜV:
      In Deutschland darf entweder mit Fahrlicht (das bedeutet Abblend- und Rücklicht), oder mit einem TFL nach ECE-Norm, oder ganz ohne Licht am Tage gefahren werden. Dabei reicht schon die Tatsache, dass der Scheinwerfer keine Kennzeichnung gemäß der ECE-Norm ("E"- und "RL"-Zeichen) trägt. Außerdem sei das Abblendlicht auch viel zu hell, es müsse zumindest deutlich gedimmt werden, um eine Zulassung als TFL zu bekommen. Das Fahren nur mit Abblendlicht (ohne Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung) ist aber in Deutschland verboten!
    • Danach bin ich direkt zu einer Hyundai-Werkstatt gefahren und habe dort um Änderung dieser - in Deutschland illegalen - Lichtschaltung gebeten. Man verstand sofort mein "Problem" und war auch sehr hilfsbereit. Mit dem Diagnosegerät ließen sich aber nur so elementare Dinge wie: Comming Home Funktion und automatische Ver- und Entriegelung der Türen einstellen. Dann hat sich der Mechaniker auch noch die Schaltpläne des Fahrzeugs angesehen, weil er meinte, dass das DRL bei manchen Modellen auch über eine Sicherung, oder einen Pin im Steuergerät deaktiviert werden könne. Aber auch hier: Fehlanzeige!
      Zu guter Letzt hat er auch noch irgendein Hyundai-Händlersystem bemüht und kam zu dem Ergebnis, dass diese Frage dort wohl schon von verschiedenen Händlern angesprochen wurde, dort aber auch keine Lösung zu finden wäre. Letztlich könne man wohl nur das Steuergerät (mind. 500 €, ohne Einbau!) austauschen, weil Hyundai seine Werkstätten nicht tief genug an die Programmierung der Steuergeräte heran lasse. Er habe dies auch schon im Zusammenhang mit anderen Dingen (ich glaube es ging um irgendwelche Updates) bemängelt. Auf meine Frage, ob denn das "deutsche" Steuergerät mit dem Rest meines EU-ix35 kompatibel wäre, wusste er auch keine Antwort und könne mir das nicht garantieren. :todlach:
    • Bei der Verbraucherzentrale riet man mir nach Schilderung des Falles, zu meinem Händler zu fahren und die kostenlose Änderung der Lichtschaltung zu verlangen, oder besser direkt einen Anwalt zu nehmen.

    Danke Hyundai! - Solchen Ärger hatte ich noch bei keinem EU-Wagen! :freu:


    Nur am Rande: Ersatzteile werden im Mobis-Europa-Distributionscenter in Brehna (in der Nähe von Halle/S.) geordert...

    Es ist schön, wenn zwar alle Teile aus Deutschland zentral versandt werden, eine nicht polnische Hyundai-Werkstatt diese aber nicht entsprechend programmieren kann (siehe oben).


    Erstmal Glückwunsch zu dem ix35! Bei all deinem Unmut, dass dir z.Zt. keiner so richtig helfen kann - wenn ich ein EU-Auto kaufe, weiß ich, dass es da Differenzen zur deutschen Ausstattung geben kann.

    Danke für die Glückwünsche! - Leider wirfst Du hier wesentliche Dinge durcheinander:

    • Es geht es hier nicht um die Ausstattung, wie Ledersitze, Reserverad oder TireFit, oder PDC, die kannte ich sehr wohl und wollte sie auch so haben, sondern um die technischen Einrichtungen, die auch bei einem EU-Fahrzeug den im Verkaufsland geltenden Bestimmungen entsprechen müssen! - So jedenfalls die Aussage des TÜV (siehe auch Punkt 1).

    Fazit: Ich glaube das kann nun jeder selber ziehen! :wech:

    Einmal editiert, zuletzt von WJB ()

  • Mein Fazit lautet: Kauft euch eure Hyundais nur in der DEUTSCHEN VERSION- so wie ich! 2 Jahre ohne das klitzekleinste Problemchen! Und alles am Auto ist 100%ig TÜV_Konform :freu:

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Wirklich ne durchwachsene Geschichte. :O
    Du musst aber wohl bedenken, dass du die Möglichkeit hast, mit einem legalen Beleuchtungszustand zu fahren: in dem du Abblend- und Rücklichter einschaltest. Eventuell werden sie sich darauf rausreden können. Zusätzlich hast du noch andere - nicht zugelassene Wahlmöglichkeiten, die du eben nicht nutzen darfst. Vielleicht vergleichbar mit den Heinis die nachts mit Standlicht und Nebelscheinwerfer fahren. Außer natürlich die StVZO schreibt vor, dass es die Möglichkeit geben muss, ohne Licht vorne o.Ä. fahren zu können. Das weiß ich nicht.
    Will dir damit nur aufzeigen, was die Gegenseite argumentieren könnte. :flüster: Wünsche dir trotzdem, dass du das zu deiner Zufriedenheit geregelt kriegst.


    Thema EU-Wagen: Bin mit meinem Dänen tiptop zufrieden.

  • Du musst aber wohl bedenken, dass du die Möglichkeit hast, mit einem legalen Beleuchtungszustand zu fahren: in dem du Abblend- und Rücklichter einschaltest. Eventuell werden sie sich darauf rausreden können.

    Ja, das stimmt und hat mir auch der TÜV-Mensch dringend (als Übergangslösung) empfohlen. Er meinte aber auch, dass ein TFL nach ECE auch durch den Fahrer abschaltbar sein müsse, bei mir aber auch auf Stellung "O" = Aus (des Schalters) eine falsche Beleuchtung an wäre und das dürfe wohl auch nicht sein. ?(


    Wünsche dir trotzdem, dass du das zu deiner Zufriedenheit geregelt kriegst.

    Danke, das hoffe ich auch, sehe mich aber schon zum Anwalt, Gutachter usw. rennen... :nenee:

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  • Nein er hat noch kein LED-TFL (dann wär ja auch alles ok). Es handelt sich um eine Tageszulassung von 09/2013, also noch vor Facelift. Das Serviceheft habe ich mittlerweile vom Händler bekommen, ja es ist auf polnisch.

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  • Mein Fazit lautet: Kauft euch eure Hyundais nur in der DEUTSCHEN VERSION...

    Ja genau, und am besten auch nie damit ins Ausland fahren, sonst könnte es Dir dort so gehen, wie mir mit meinem EU-ixi in Deutschland... ?(


    Und alles am Auto ist 100%ig TÜV_Konform

    ...glaubst Du jedenfalls! Und ich hoffe, dass es auch so ist, gebe aber zu bedenken, dass meiner auch problemlos zugelassen wurde und mit einer ganz frischen TÜV-Plakette durch die Gegend fährt... :denk:

  • Modifiziertes Abblendlicht als Tagfahrlicht erfordert keine gleichzeitigen Rücklichter! Alles gut.


    Etwas befremdlich: "Außerdem sei das Abblendlicht auch viel zu hell". 8o Haben die das so vermutet oder du so beschrieben? Alles per Telefon?

  • Er meinte aber auch, dass ein TFL nach ECE auch durch den Fahrer abschaltbar sein müsse

    Was er damit wohl genau meinte? Ich kann mein TFL nicht abschalten. Vgl. etwa den Autokino-Thread.


    Modifiziertes Abblendlicht als Tagfahrlicht erfordert keine gleichzeitigen Rücklichter! Alles gut.

    Was bedeutet hier modifiziert?


    Etwas befremdlich: "Außerdem sei das Abblendlicht auch viel zu hell".

    Es geht darum, das Abblendlicht als Tagfahrlicht zu "missbrauchen". Tagfahrlicht darf mit max. 1200 Candela leuchten. Daher "zu hell".

  • Modifiziertes Abblendlicht als Tagfahrlicht erfordert keine gleichzeitigen Rücklichter! Alles gut.


    Was bedeutet hier modifiziert?



    Es geht darum das Abblendlicht als Tagfahrlicht zu "missbrauchen". Tagfahrlicht darf mit max. 1200 Candela leuchten. Daher "zu hell".


    Zitat

    Alternativ zu den Fahrlichtschaltungen gibt es „modifizierte
    Tagfahrlichtschaltungen“. Diese Variante schaltet z. B.
    Armaturenbrettbeleuchtung, Begrenzungslichter und Kennzeichenbeleuchtungen weg oder versorgt ausschließlich die Frontscheinwerfer mit Strom während der Tagfahrlichtfunktion.

    Quelle:wikipedia


    Zu deiner 2. Frage, mir ging es darum , wie der TüV Mann das am Telefon abschätzen konnte.


    Zitat

    Heute Mittag habe ich beim TÜV angerufen und ... Außerdem sei das Abblendlicht auch viel zu hell


    Mir scheint es hier mehr so, als wünscht man sich ein bestimmtes Ergebnis.

  • Motor starten, Licht anschalten, Tüv anrufen und das Handy 10sek auf den Scheinwerfer halten - dann Lichttestergebnis vom Display ablesen! =)

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Zitat

    Motor starten, Licht anschalten, Tüv anrufen und das Handy 10sek auf den Scheinwerfer halten - dann Lichttestergebnis vom Display ablesen!

    Zitat

    Mir scheint es hier mehr so, als wünscht man sich ein bestimmtes Ergebnis.

    Zitat

    Etwas befremdlich: "Außerdem sei das Abblendlicht auch viel zu hell". 8o Haben die das so vermutet oder du so beschrieben? Alles per Telefon?

    Leute, Ihr seid mir echt zu dumm und außerdem auch keine Hilfe!
    Ich werde das Problem aber auch ohne Euch lösen... viel Spaß noch beim Schönreden und alles in Frage stellen! :wech:

  • Leute, Ihr seid mir echt zu dumm und außerdem auch keine Hilfe!


    du bist erst seit 5 tagen in diesem forum und richtest hier über alle anderen - zudem wurden einige deiner beiträge schon wegen beleidigung gelöscht, trotzdem beleidigst du hier weiter. wer wird dich hier schon vermissen....


    ich mache mir bei dieser antwort nicht einmal die mühe auf groß oder kleinschreibung zu achten -das wäre mir zuviel der anstrengung - und als dummer kann ich das auch nicht - :cheesy:


    tschüüüüüß

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Naja, nun seid mal nicht so. Ich kann seinen Unmut vollkommen verstehen. Wenn ich einen Neuwagen kaufe, ist doch weitergehend egal aus welchem EU-Land er importiert wird. Schließlich gilt das EU-Neuwagen-Abkommen genau um solche Sachen zu vermeiden. Hyundai und der jenige, der für dieses Auto die TÜV-Abnahme gemacht hat, haben es schlichtweg verbockt. Das Auto muss TÜV-konform sein und zwar in dem Moment, in welchem ich den Schlüssel drehe. Die Begründung, dass man die Rückleuchten dazuschalten KANN, führt ins Leere. Schließlich sind die Nebelscheinwerfer genau aus diesem Grund an die Standlichter gebunden, um eben nicht ohne Licht damit fahren zu können.
    Vielleicht könnte man es an einem Beispiel erklären. Wenn ich mir eine Unterbodenbeleuchtung einbaue, MUSS diese bei laufendem Motor AUSgeschaltet sein. Sie kann im Stand durchaus leuchten, muss aber mit dem Motor start automatisch unterbrochen werden, sonst bekommt man diese nicht eingetragen.


    Das ganze hier ins Lächerliche zu ziehen, weil sein Hyundai ja nur ein EU-Import ist, finde ich unter aller Kanone!
    Ich bin der Auffassung, dass jeder, der hier bei einem Händler 10.000€ den "deutscher Neuwagen"-Aufpreis zahlt, einfach selbst Schuld ist.
    Mal als Anmerkung, für das gesparte Geld, kann man sich gleich noch einen nagelneuen i10 daneben stellen, oooooder eben das gleiche Auto einfach bei einem deutschen Händler kaufen. :rolleyes:


    Die Autos kommen alle aus den gleichen Werken und das Wort "deutscher Neuwagen", bei einem koreanischen Fabrikat, was in Ungarn und der Slowakai gefertig wird finde ich mehr als ironisch. :flöt: :flöt: "Deutscher" wird das Auto deswegen nicht :D :auweia:


    Bleibt doch einfach sachlich. Es ist doch vollkommen verständlich, dass mein sein neues Auto zumindest TÜV-konform haben möchte?!

  • ...den "deutscher Neuwagen"-Aufpreis zahlt, einfach selbst Schuld ist.
    ... Bleibt doch einfach sachlich....

    Und wo bleibt DEINE Sachlichkeit wenn du Leute als "selbst schuld" abstempelst, nur weil sie bei einem deutschen Händler kaufen ?? :thumbdown: Dafür könnte es ja auch Gründe geben.


    Aber ist schon wieder alles OT.

  • Ein Eu-Käufer hat beim Lesen das Gefühl, etwas minderwertiges gekauft zu haben, obwohl er einfach etwas mutiger war, den Aufwand zu betreiben, andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen und am Ende tausende Euro zu sparen. Das finde ich einfach so nicht in Ordnung.
    Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus.


    Das Beleuchtungsproblem würde ich mir auf jeden Fall einmal von einer Sachverständigen-Stelle (Tüv, dekra, kus) schriftlich bestätigen lassen (zur Not auch gegen eine kleine Gebühr :P) Denn wenn es damit keinen TÜV gibt, muss dir dein Importeur oder HMD ja auf jeden Fall weiterhelfen. Das Problem erledigt sich ja nicht von allein. Spätestens wenn die erste Prüfung ansteht und dies bemängelt wird, muss Abhilfe her.

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