Wie "Breit" ist unser IX ????
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Zitat
Original von Hape
Der iX ist nun mal über die Spiegel gemessen 2.10 m breit, und hier in NRW ist auch deshalb geblitzt worden, wie es in den anderen Bundesländern ist kann ich nicht beurteilen.Auf vielen AB. Baustellen in NRW ist deswegen die Breite auf 2,10 m erweitert worden, es dürfte ja sonst kaum noch einer überholen.
Die eingeklappten Spiegel sind grenzwertig, da ja 2 Spiegel am Fahrzeig sein müssen.
Gr. Hape
Es gibt Blitzer, die nach Breite messen, statt nach Geschwindigkeit...? Hab ich noch nie gehört
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Ich könnte es mir schon vorstellen:
Ausgelöst wird trotzdem nach Geschwindigkeit.
Wenn man die Schwelle hierfür tief genug ansetzt, wird halt jedes Fahrzeug geblitzt.
Und dann kann man ganz in Ruhe im Anschluß den Fahrzeugtyp abklären und in den Herstellerdaten nachschaun, wie breit das jeweilige Fzg. real ist.
Und mit bischen handwerklichem Geschick beim programmieren, lässt sich sowas ganz sicher auch automatisieren.Angenommen es wird so verfahren, könnte man sich natürlich trefflich darüber streiten, inwieweit diese permanete Überwachung legal ist.
Nur wird schwerlich rauszukriegen sein, wie dies im Detail geschieht.
Meiner Meinung nach reicht es nicht, sich an die Geschwindigkeit zu halten und sich drauf zu verlassen, das man nicht geblitzt wird, weil man ja nicht zu schnell ist...vb
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Es gibt Blitzer, die nach Breite messen, statt nach Geschwindigkeit...? Hab ich noch nie gehört :)[/quote
Es wird manuell fotografiert, habe mich da etwas unglücklich ausgedrückt.
Kommt aber letztendlich doch auf das Gleiche raus, wenn das Bild per Post ins Haus flattert, darfst Du zahlen.Gruß, Hape
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Moin,
ich frage mich nur, wie die "Rennleitung" an die tatsächliche Breite kommt, zumal in den Fahrzeugpapieren und beim Hersteller überwiegend nur die Karosseriebreiten (ohne Spiegel als Anbauteil) eingetragen werden.
Gerichtsverwertbar müßte das Fahrzeug angehalten und mittels Lot vor Ort vermessen werden.
Wer hat denn hier schon Post wegen eines solchen Verstoßes bekommen?
in diesem Sinne
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So sieht das aus! So aehnlich jedenfalls.
Auf alle Faelle ist ein "Fotografieren" ohne ersichtlichen Blitz nicht rechtsmaessig und haette vor Gericht keinerlei Beweislast, da das Foto als rechtswidriges Beweismaterial gar nicht erst zugelassen werden wuerde.
Die Sache mit dem "pro forma Blitzen", indem die Ausloesegrenze am Geraet unter die aktuell geltende Hoechstgeschwindigkeit gesetzt wird, ist ebensowenig zulaessig und im Falle der Breitenfeststellung, muss das Fahrzeug vor Ort durch die Beamten vermessen werden.Also solche Geschichten duerfen nicht mal wir uns erlauben und wir duerfen dann doch etwas mehr als die zivilen Kollegen
War es ein Dauerblitz was Du gesehen hast, gehe ich davon aus, dass das Geraet grade "eingeschossen" und kalibiert wurde - das ist ein normaler Vorgang und kann schonmal ziemlich verwirrend fuer die vermeintlich Geblitzten sein...
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Wird jedoch eine Abstandsmessung auf den Fahrbahnen vorgenommen, dürfen diese Aufnahmen ebenfalls ausgewertet werden!!!
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Auf alle Faelle ist ein "Fotografieren" ohne ersichtlichen Blitz nicht rechtsmaessig und haette vor Gericht keinerlei Beweislast, da das Foto als rechtswidriges Beweismaterial gar nicht erst zugelassen werden wuerde.
Die Sache mit dem "pro forma Blitzen", indem die Ausloesegrenze am Geraet unter die aktuell geltende Hoechstgeschwindigkeit gesetzt wird, ist ebensowenig zulaessig und im Falle der Breitenfeststellung, muss das Fahrzeug vor Ort durch die Beamten vermessen werden.@feldjäger
hi, muß Dir leider teilweise widersprechen.
Die Aufnahme hat nichts mit eiinem erkennbaren Blitz zu tun.
In dem dargestellten Video handelt es sich um übliches Radarmeßgerät.Aber auch zur Verkehrsüberwachung aus dem Einsatzfahrzeug heraus können manuell Aufnahmen geschossen werden, jedoch immer anlaßbezogen.
Zum Teil auch Laserpistole, da werden sogar keine Bilder gefertigt.Letztendlich zählt das Bild im Rahmen der hohenheitl. Maßnahme (Verkehrsüberwachung) in Zusammenhang mit der zeugenschaftl. Aussage der Rennleitung als Beweis.
Aber zurück zum Thema !
Bleibt immer noch die Frage, wie die exakten Fz-Daten erlangt worden sind.
Ist denn kein Betroffener hier im Forum.Habe heute mal nachgemessen, ich komme auf 2130 mm
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Video? Welches Video?
Das Messgeraet muss uebrigens als solches zu identifizieren sein, was der Blitz aus dem Fahrzeug erhaus somit erfuellt.
Bei der Messung per Radarpistole gild hierbei die Tatsache, dass dies unmittelbar durch Anhalten des Beschuldigten und der daraus resutierenden Beweislast, wie Du sie erwaehnst, geben ist, wodurch die manuelle Messung zulaessig ist.Ceed - Bei der Abstandskontrolle wird uebrigens nicht jedes Fahrzeug gespeichert, sondern nur diese, die innerhalb des markierten Bereichs festgestellt werden und somit den zur geltenden Hoechstgeschwindigkeit vorgeschrieben Abstand unterschreiten. Somit gibts nur Fotos von den Suendern und selbst da koenntest Du bez. der Breite nicht belangt werden, da hierzu keine Referenz gegeben ist.
Ich kann hierzu zwar leider nur mit der entsprechenden ZDv dienen, jedoch hierfuer zustaendig waere die 43/6 - Verkehrskunde und die 75/100 (jedoch VS) und saemtliche Untergliederungen.
PS - ich komme auch auf 213cm ueber Spiegel gemessen.
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Zitat
Original von tomcat
...Ehrlich gesagt verstehe ich die Problemstellung nicht. Die Frage der Breite haste dir schon selbst beantwortet. Warum solltest du also nicht links fahren dürfen?...
Wei der IXI mit Spiegel eine Breite von 2,11m hat sagt die Autobild.
Gruß
billy.st -
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Hehehe - hat vllt. noch wer überstehende Reifen? Dann kommt noch mehr zusamen
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Na breitere Reifen sollten bestimmt nicht über die Spiegel hinausstehen... vielleicht bei gedrehter Felge
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Och wieso - so n gepflegtes Paar Doppelreifen auf die Vorderachse und schon wird der ixi zum Trekker Und lenken muss man eh nicht - gradeaus, Vollgas... Reicht voellig!
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Habe bei der Bestellung selbbst nachgemessen, es sind 2,10 m.
Hape
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Du hast bei der Bestellung nachgemessen...? Ok... Hat der Verkaeufer da nicht etwas irritiert geschaut als Du mit dem Zollstock ums Auto gerannt bist?
Also ich hab gestern Abend in der Garage nochmal der Neugier halber nachgemessen und meine Freundin als Zollstock-Halte-Vorrichtung zweckentfremdet, damit auch nix verrutscht - sind 2,13 bei mir... (2,128 fuer die Dipfelischisser :P...)
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Hier lest da mal und klickt die BIlder durch.
Ich fasse es ned, da gehen euch die Augen über welche Autos da zu breit sind, sogar der I 30 und z.B. ein Opel Astra sind darunter.
Wieder ein Weg gefunden der Melkkuh Nr 1, dem Autofahrer Kohle aus der Tasche zu ziehen, der Staat kotzt mich so langsam an mit seinen Gesetzen .
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...Als Schlupfloch bleibt dann vielleicht 1 Spiegel anklappen?!?...
Komisch: i30 genannt, Ceed kommt jedoch davon - hmmmm, Glück gehabt.
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Nee, der Verkäufer hat mir den Zollstock sogar zum Messen geliehen, wollte ja wissen ob ich den IX ohne klappbare Spiegel in die Garage bekomme. Der Vorführwagen hatte Plusausstattung und ging ohne Spiegeleinklappen nur mit Luftanhalten durch die Einfahrt
Würde mich aber trotzdem interessieren, ob auch ein Unterschied zwischen festen und klappbaren Spiegeln besteht, da ja die Maße 2,10 und 2,13 hier rumgeistern.
Ich habe seinerzeit an den festen Spiegel gemessen.Gruß, Hape
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