Rückleuchten

  • Welle86: kannst du nochmal Fotos im Dunkeln machen? So sind die ja recht fleckig ausgeleuchtet, was alles andere als gut aussieht..


    Warum macht ihr so einen Wind um das E-Prüfzeichen? "Wecke keine schlafenden Hunde"
    Ich bin 2x duch die HU gekommen mit meinen LED-Rückleuchten, nach einer Reparatur (der Front) wurden die vom Gutachter mit im Gutachten aufgeführt, ohne weitere Beanstandung!
    Ich weiss, ich bin nicht "jeder andere", genausowenig sollte man die "Betriebserlaubnis erloschen"-Aussage pauschalisieren!
    Ich finde, solange die Rückleuchten nicht extremst auffallen (Helligkeit, Lichtspiel, Defekte), sollte man Ruhe walten lassen!


    noby: die Beiträge sind von 2004 bis 2006.. auf so alte Aussagen würde ich mich nicht verlassen! Ausserdem fahren die Opel, die sind eher Zielgruppe bei den Blau-weissen!

  • ich bin nicht "jed


    schien ja auch teilweise die sonne drauf 8)
    aber werd nachher welche machen, musst dich nur gedulden bis die sonne weg ist :schläge:

  • Der Beitrag im Opel Forum ist von 2004... 9 Jahre alt!


    und der Satz in dem Forum "Für die Verwendung von Teilen mit E-Prüfzeichen ist eine Dokumentation wann und wo die E Prüfung durchgeführt zwingend notwendig." is absoluter Blödsinn.
    Ich fahr doch auch nicht mit allen Prüfscheinen meiner Lichter aus dem Zubehör.
    Soll ich mir jetzt auch nen Prüfgutachten für meine Narva Contrast + besorgen oder wie? :D

    Hyundai i30 GDH 1.6 CRDi (81kW/110PS) mit Software auf 155PS/300Nm
    EZ Dez'12 - jetzt 155.000km (Sep'17)


    "Wenn man drauftritt, muss er gehen." (Hans Joachim Stuck)


    Wie Frauen Unfälle bauen :todlach:

  • habe auch die keine ahnung philips cool blue intense drin (birnen) da ist auch ein E-prüfzeichen dran :dudu:
    werd mir mal die prüfbescheinigung schicken lassen :grrr:

  • Danke Welle. Sieht echt gut aus. Wie lange hast Du für den Einbau gebraucht? Passt alles?

  • Heute wird noch mehr gefälscht als vor 9 Jahren. Hier noch mehr dazu, Link.


    Sollte ich mal einen Auffahrunfall haben, dann hat hoffentlich der Vordermann solche Leuchten verbaut!

  • Du glaubst doch nicht wirklich,daß der Vordermann bei einem Auffahrunfall die
    alleinige Schuld zugesprochen bekommt,
    nur weil er unwissend Rückleuchten mit gefälschten E-Zeichen montiert hat.
    Und du,als auffahrende Schlafmütze hast aus diesem Grund keinerlei Schuld :?: :schläge:
    Träum weiter ;(

  • Unwissenheit schützt niemals vor Strafe - der Halter und der jeweilige Fahrer sind für den technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ich04
    einbau ging wunderbar, ca. 1 std glaub ich


    sind galub ich insgesamt 8 schrauben und sonst wird nur noch ein adapter benötigt der aber auch mitgeliefert wurde... gepasst hat alles auf anhieb... mach nachher noch bilder im dunkeln


    ist mir latte was andere hier schreiben! alles schlecht reden kann jeder.. habt ihr auch mal daran gedacht, dass ihr andere total verunsichert mit euren äußerungen?


    mitlerweile drehen wir uns ja sowieso im kreis...jeder 2. post enthält was von E-Prüfzeichen :auweia:


    der thread heißt aber nicht E-Prüfzeichen sondern Rückleuchten :P

  • Man braucht nur einen gewieften Anwalt!


    Dann hat halt das Bremslicht nur schwach geleuchtet oder geflackert, bei Ware aus Fernost ohne Zulassung sieht's dann sehr schlecht aus.
    Zumal die Vollkasko erlischt und man bekommt keinen Cent von der Versicherung. Die Haftpflicht zahlt, jedoch holt die sich wieder bis 5000 EUR vom Versicherungsnehmer.


    Glück auf, viel Spaß beim Einbau !

  • ist mir latte was andere hier schreiben! alles schlecht reden kann jeder.. habt ihr auch mal daran gedacht, dass ihr andere total verunsichert mit euren äußerungen?

    Mein Vorschlag: Fahr mit deinen Rückleuchten zum TÜV, und lass sie vom Prüfer anschauen. Das Ergebnis postest du hier - und die ganze "E-Prüfzeichen" Diskussion deiner neuen Rückleuchten hat ein Ende!
    Und niemand wird hier mehr "total verunsichert". :unentschlossen:

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  • Fetzt!


    Zum Thema gefälschtes E-Prüfzeichen: Was kannst du als Endverbraucher dafür, wenn das jemand gefälscht hat? Wie sollst du es als einfacher Bürger kontrollieren, ob das Zeichen nicht gefälscht ist bzw einfach so angebracht wurde?


    Wenn dich jemand wegen der Lampen ankacken will, weil se blenden oder sonstwas, solln se sich an den Hersteller wenden und nicht an dich. Du hast das E-Prüfzeichen ja auch nicht drauf gedrückt.



    Und zu der Seite "Materia-Club.de" kann ich nur zitieren:
    "Bei fraglichen Zubehörteilen wird es bei Polizei und TÜV mittlerweile anscheinend so gehandhabt, dass sie bei verdächtigen Teilen ein Gutachten oder eine Prüfbescheinigung verlangen. Dieses muss man sich dann irgendwie besorgen (bei Händler oder Hersteller) - ansonsten hat man ein Problem. (u.U. Punkte, Ordnungsgeld, Erlöschen der Betriebserlaubnis, usw.)" Bullshit


    Impressum:
    "Dieser Internetauftritt ist ein Privatprojekt ohne jeglichen Bezug zu Daihatsu Deutschland oder Daihatsu Weltweit."


    Es kann jeder Ronny seine Scheißhausparolen auf seine private Webseite schreiben. Ohne Bezug auf das Gesetz, ist das alles nur a la "Nen Freund haben se letztens angehalten..."

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  • Zum Thema gefälschtes E-Prüfzeichen: Was kannst du als Endverbraucher dafür, wenn das jemand gefälscht hat? Wie sollst du es als einfacher Bürger kontrollieren, ob das Zeichen nicht gefälscht ist bzw einfach so angebracht wurde?
    Wenn dich jemand wegen der Lampen ankacken will, weil se blenden oder sonstwas, solln se sich an den Hersteller wenden und nicht an dich. Du hast das E-Prüfzeichen ja auch nicht drauf gedrückt.

    Schon mal was von "Halterhaftung" gehört? Und im übrigen gilt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Rechtsprechung nach BGB! Darin gibt es keine "Die haben mich beschissen, und ich kann gar nichts dafür" Klausel. Außerdem steht jedem Fahrzeughalter die Möglichkeit einer überprüfung der Veränderungen am Fahrzeug durch eine amtliche Prüforganisation zur Verfügung, wer diese Option nicht wahrnimmt - sei es aus "Unwissenheit" oder aus "Gutem Glauben" bleibt deswegen vom Gesetz und dessen folgen nicht verschont! Ich glaube eher nicht, daß sich - im Ernstfall - der Hersteller dafür vor einem deutschen Gericht verantworten wird! Sofern dieser Ersatzweise überhaupt zur Verantwortung herangezogen werden kann.

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  • muggubuggu


    das was du schreibst ist tatsächlich Bullshit. Du bist als Halter dran ob du davon gewusst hast oder nicht.
    Was du dann gegen den Hersteller machst ist deine Sache. Die Verkäufer verschwinden meist vom Markt oder tauchen unter anderem Namen auf, der Hersteller sitzt im asiatischen Raum = Arschkarte gezogen!

  • Die Rückleuchten sehen ja klasse aus, auch wenn mir der Preis nicht passt.


    Aber wisst ihr was ich nicht zuletzt durch diesen Thread gelernt habe?


    Wenn mir mal ein Unfall passiert, egal ob schuld oder nicht, nehme ich mir nen Anwalt und jage mit dessen Unterstützung nen Gutachter über die gegnerische Karre.
    Heutzutage kann man ja geradzu blind davon ausgehen, das der Wagen irgendein Teil verbaut hat, welches mangels Zulassung und Prüfzeichen dafür sorgt, das die Betriebserlaubnis und somit der Versicherungsschutz den Bach runtergehen.
    Das geht bei Felgen ohne ABE und Eintragung schon los...
    Und dann kann man nur hoffen, das es sich im Internet rumspricht, das man als Halter und Fahrer dann die Rechnung zahlt.
    Meines Wissens gibt es im übrigen keine Deckelung bei Haftpflichtschäden, die reguliert und dann beim Versicherungsnehmer eingezogen werden.
    Einem Kollegen wurden 13.000Eu aus Schadensregulierung wegen grober Fahrlässigkeit in Rechnung gestellt.
    Großzügiger Weise durft er in Raten abdrücken...


    Also, viel Spass beim Auto pimpen. Legt das gesparte Geld gut auf Seite und hofft auf gute Zinsen...


    vb

  • Wenn mir mal ein Unfall passiert, egal ob schuld oder nicht, nehme ich mir nen Anwalt und jage mit dessen Unterstützung nen Gutachter über die gegnerische Karre.
    Heutzutage kann man ja geradzu blind davon ausgehen, das der Wagen irgendein Teil verbaut hat, welches mangels Zulassung und Prüfzeichen dafür sorgt, das die Betriebserlaubnis und somit der Versicherungsschutz den Bach runtergehen.
    Das geht bei Felgen ohne ABE und Eintragung schon los...

    Wenn man jemanden auf das Auto drauffährt, und der Halter/Fahrer ist unter 30 Jahre alt, könnte diese These möglicherweise aufgehen! :D

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  • ich glaube kaum, das gerade in diesem Teil des Forums die User im Schnitt "nur" 30 und jünger sind.
    Ohne jemandem zu Nahe treten zu wollen, denke ich vielmehr, das der Schnitt locker 10 Jahre drüber liegt.
    Und trotzdem sind die Themen immer die gleichen.
    Sagt mir, das auch bei den "älteren Semestern" durchaus ne gute Trefferquote zu bekommen ist.


    Außerdem wäre es diskriminierend, nur "bis 30" zu agieren und den Gutachter zu bemühen :D


    vb

  • Es kommt auch darauf an, was du für nen Richter erwischt...
    Mal angenommen dir fährt einer seitlich ins Auto... ZB dein "Auffahrer" hat nen Stop-Schild überfahren. Die gegnerische Versicherung verweigert die Zahlung, da wegen des angeblich gefälschten E-Prüfzeichen deine BE erloschen ist.
    Der eine Richter sagt BE erloschen - DU hast nix auf der Straße ohne BE zu suchen - gibt keine Kohle.
    Der andere Richter sagt die RüLis haben nix mit der Tatsache zu tun, dass der Unfallverursacher das Stop-Schild überfahren hat.


    Selbes Spiel beim Auffahrunfall... Der eine sagt zu wenig Sicherheitsabstand - Auffahrer ist Schuld.
    Der andere BE erloschen, du bist illegal unterwegs gewesen - gibt keine Kohle.


    Ich bin 25 und bei mir ist auch alles eingetragen oder die TüV Zettel vorhanden :)


    Aber mal ne Frage:
    Kann man ne ABE eigentlich eintragen lassen, wenn man schon mal auf der Zulassungsstelle ist, um was nachtragen zu lassen?..
    Oder muss man ne ABE immer mit sich führen und kann man nicht in den Fahrzeugschein eintragen lassen?

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