Inspektionen, was habt ihr bezahlt?

  • VW ist da sehr genau, wie man ja jetzt überall lesen kann :D


    Ich bringe das Öl auch mit und frage davor welches es sein muss, da gabs noch nie etwas von "keine Garantie" deshalb.
    Gebinde sind ja original verschlossen und das merkt man beim Öffnen.

  • Manche Werkstätten lassen sich schriftlich vom Kunden bestätigen, daß das Öl selber mitgebracht wurde - damit ist die Werkstatt bei einem Motorschaden nicht mehr so einfach in Regress zu nehmen.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hallo Christian,


    ich habe extra Öl gekauft welches laut Handbuch erlaubt ist. Dort sind ja Öle empfohlen und die Anforderungen aufgeführt. Das Problem war dass es die Öle aus dem Handbuch mit der exakten Bezeichnung nicht mehr gab. Hier im Forum wurde mir in einem anderen Thread geholfen, ich habe das Öl dort auch verlinkt.

  • Die Werkstatt ist hier in der Nachweispflicht. Es ist nicht verboten, das Öl mitzubringen. Wenn die Werkstatt einem unterstellen möchte, das falsche Öl genommen zu haben, dann müssen sie das auch erst mal nachweisen. Behaupten kann natürlich jeder alles.

  • Wenn es nicht das richtige Öl war - es kam nicht von der Werkstatt! Schadensersatzforderungen sind deshalb an den Fahrzeughersteller oder an den Ölhersteller zu richten.
    Und keine Werkstatt muss mitgebrachtes Öl oder andere Teile verwenden - kann man jederzeit ablehnen!

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  • Na klar können Sie das ablehnen, wenn sie es jedoch machen, können se sich nicht beschweren. Ne Werkstatt kann dich auch komplett ablehnen, wenn sie es aber nicht tun, müssen sie hier tätig werden und den Hersteller kontaktieren. Lag es am Öl, muss der Kunde den Ölhersteller kontaktieren. So einfach.

  • Die Gefahr liegt einfach an den im Internet gekauften Ölen, da können gepanschte dabei sein - und die Werkstatt muss sich absichern, deshalb wird vom Kunden eine Unterschrift verlangt, wenn eigenes Öl mitgebracht wird. Das machen immer mehr Werkstätten, oder lehnen es gleich ab!
    Fahr mal zu ATU, und bring dein Öl für einen Ölwechsel selber mit - das wird bestimmt lustig... =)

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  • Verstehe dennoch das Problem nicht. Die Werkstatt ist ja deswegen nicht schuld. Gepanschte Öle bedeutet automatisch auch, dass der Öl Lieferant schuld ist. Ohne diesen Punkt ist zu 99,9% der Hersteller in der Verantwortung. Die Schuldfrage muss eben ermittelt werden und wenn der Kunde nach bestem Gewissen gehandelt hat, kann man ihm hier wenig.

  • Ja sicher ist der Kunde nicht schuld - aber die Werke auch nicht! Trotzdem gibt es Streß, das kostet Zeit und Schreibarbeit, evtl Anwaltbesuch usw - warum sollte das ein Unternehmer auf sich nehmen? Er bietet sein Betriebseigenes Öl, das wird eingefüllt, und gut ist! So wurde das seit über 50 Jahren in den Werkstätten gemacht...

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  • Ein befreundeter Autohändler hat einen Kunden, der ist Gastronom und hat auch aus Kostengründen sein Öl selber mitgebracht - soweit, so gut! Einige Zeit später ging der Autohändler mit seiner Frau und den beiden Töchtern bei diesem Gastronom zum Essen, und hatten eine Tasche mit eigenen Getränken und Gläsern dabei......
    Der Gastwirt hat die Botschaft verstanden, und nimmt nun wieder das werkstatteigene Öl beim Kundendienst! :thumbsup:

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  • Nur wird der Werkstätter nicht gezwungen zum Essen in ne Wirtschaft zu gehen. Er hat keinerlei Nachteile, wenn er daheim isst. Mache ich aber meinen Ölwechsel selbst, habe ich ein Problem mit meiner Garantie. Ergo Nachteil für den Kunden und den muss heute keiner mehr tragen. Wenn eine Werkstatt mich mein Öl nicht mitbringen lässt, nehm ich eben eine andere Werkstatt.

  • Warten wir mal ab, bis der erste Motorschaden bei einem Fahrzeug mit "Eigenölversorgung" innerhalb der Garantiezeit vorkommt. Was, wenn der Hersteller die Garantiereparatur ablehnt? Das heißt, man muss vor Gericht einen Prozeß führen - der noch lange nicht gewonnen ist, und laaaange dauern kann. Und solange gibt es keinen Cent, wenn überhaupt!
    Aber immerhin hat man ja 50 Tacken beim Ölwechsel gespart :freu:

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  • Naja wenn ich überall vorsichtig sein möchte habe ich Problem mit meinem Geldbeutel. Und wenn ich der Werkstatt vertraue und deren Öllieferant sich nach einem Motorschaden auch quer stellt, habe ich genau das gleiche Problem.

  • Moins


    So ein Unfug!
    Es reicht doch völlig, wenn die Werkstatt sich weigert, vom Hersteller nicht zugelassenes Motoröl einzufüllen bzw. sich vom Kunden gegen Unterschrift bestätigen lässt, dass das mitgebrachte Öl nicht passt.


    Und mal ganz ehrlich - wenn mir eine Werkstatt vorschreiben möchte, was ich mit meinem Fahrzeug zu tun habe, dann hat die ganz schnell ein ziemlich grosses Problem.

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