Tagfahrlicht

  • Nach einiger Recherche habe ich vermehrte Aussagen gefunden die teilweise beides behaupten.


    Letztendlich kann ich laut diverser Foren sagen (ggf. auch nicht korrekt), dass TFL-Einheiten horizontal, sowie vertikal eingebaut werden dürfen, sofern keine entsprechende vom Hersteller geltende Anweisung auf eine bestimmt Ausrichtung getroffen wurde.


    Aber ich muss ehrlich sagen, dass doch kaum einer der Hersteller wirklich eine Ausrichtungsrestriktion auf die Produktbeschreibung schreibt.

  • SuperK


    Ich rate jetzt mal, würde sagen die TFL in die schwarze Lippe unter den Nebelscheinwerfer :teach:
    Das habe ich zumindest gedacht, oder was ist deine Idee :denk:

  • Zitat

    Original von Ceed
    Bei Hella und Philips sollen die TFL gekennzeichnet sein. Bei "Krabbeltisch-Ware" muss man ja teilweise sogar die E-Kennzeichnung anzweifeln...


    Ich werde demnächst mal direkt darauf achten. Bei Ware auch zweifelhafter Herkunft muss man zurecht sagen, dass E-Kennungen teilweise wissentlich von den Fabriken gefälscht werden. Soweit ich aus einem Polizeiforum weiß laufen gegen einige Vertreiber auch Ermittlungen, doch scheint sich wohl im Sand zu verlaufen.


    thomas nau: Das sind zwar nette Bilder die eine Einbauempfehlung, sowie geltende Abstandsnormen zeigen, doch ist es immer nur noch ein Bild.


    sumo650: Für handwerklich Geschickte ix35-Fahrer bestimmt eine Variante. Kenntnisse mit Kunstharz und ähnlichen wäre doch bestimmt erforderlich.


    Gedacht war eher die Variante "Kühlergrill" ein bisschen abzuformen und die Tagfahrlichter hinter den Grill anzubringen. Dadurch, dass die LEDs nicht horizontal angebracht werden, sondern an den Rand (hinter dem Grill) angebracht werden, wir der Abstand von 60cm um einiges leichter eingehalten.


    Punkte die zur Debatte stehen:


    1. Vertikal erlaubt?
    2. Hinter dem Grill erlaubt?

  • Hallo


    Bevor hier wieder Blödsinn gemacht und geredet wird, Tagfahrlichter müssen eine RL, E ; Prüfzeichen in der Streuscheibe haben. Zu dem muss ein R87 Modul verbaut sein. Alles ohne Rl und R87 M hat eine Zulassung als Positionslicht und ist nicht als Tagfahrlicht zugelassen. Und alles ganz ohne E, R87 M ist ganz verboten.


    Die Bilder, die ich reingestellt habe, sind die erforderlichen Maße die erfüllt werden müssen. Ich hänge mir die TFL unter die Schürze, ist zulässig, sieht gut aus. Ich habe fertig.

  • In den letzten Beiträgen wird zwar viel über die Abstandsmasse geschrieben, aber dass die Leuchten auch parallel zu Fahrzeugquerachse montiert werden müssen, ist auf den Zeichnungen nie ersichtlich.


    Ich habe bis jetzt nur auf der Phillips Einbauanleitung gesehen, dass die Leuchten bis zu 15 Grad abweichen dürfen.


    Bei der Montage auf der Kunststofflippe ist die Abweichung aber größer und gleichzeitig muß auch noch die Abweichung von der Horizontalachse ausgeglichen werden. Das kann man nur mit speziellen Einbauleuchten machen, und dann kommt man in Preisregionen, dass man auch direkt die von ATH einbauen kann.


    Gruß, Hape.

  • Link - guckst du hier.


    Macht nicht so eine Wissenschaft draus, habe beim TÜV angefragt und mein Vorhaben geschildert, die haben sich das angesehen und meinten, das würde so durchgehen. Werden sehen, was das dann wird.


    Nach was sollen wir uns noch richten? Der Krümmung der Erdachse? Der Rotation des Mondes? Und nicht vergessen die Gezeiten mit zu berechnen? Oder wie? Die spinnen doch!

    2 Mal editiert, zuletzt von Gast160312 ()

  • Zitat

    Original von thomas nau
    Die Bilder, die ich reingestellt habe, sind die erforderlichen Maße die erfüllt werden müssen. Ich hänge mir die TFL unter die Schürze, ist zulässig, sieht gut aus. Ich habe fertig.


    Und wenn dann der erste Schneehaufen kommt, haben die TLF fertig.

  • Ob ich die dinger jetzt drunter verbaue oder in die Lüftungsschlitze setze, ist ja dann egal! Wenn ich in einen Schneehaufen oder Klumpen rein oder drauf brettere, ist da eh alles hin.

  • Von "reinbrettern" war nicht die Rede und "egal" ist es auch nicht.


    Mit Schneehaufen ist gemeint, wenn zB. auf Parkplätzen, am Strassenrand usw.
    vom Schneepflug zusammengeschobene Haufen liegen. Und damit kommt man
    ganz schnell mal mit in Berührung.


    Und wenn du da mal reinfährst, ist es nicht egal, ob sie unter der Schürze oder
    im Grill montiert sind. Auch mit Schrittempo wars das dann für die TFL.

  • Zitat

    Original von thomas nau
    Ob ich die dinger jetzt drunter verbaue oder in die Lüftungsschlitze setze, ist ja dann egal! Wenn ich in einen Schneehaufen oder Klumpen rein oder drauf brettere, ist da eh alles hin.


    Die Wahrscheinlichkeit, dass ein vereister Schneebrocken deinen Grill trifft ist um ein vielfaches geringer als ein Treffer an der Unterseite der Frontschürze, was wohl den Grund hat, dass Schnee (in größeren vereisten Mengen) sich meist am Boden sammelt.


    Besonders wenn man mal gezwungen ist einen Schneehaufen zu durch queren, da z.B. eine Einfahrt zugeschneit ist.


    Zitat

    Original von thomas nau
    [...]Ich hänge mir die TFL unter die Schürze, ist zulässig, sieht gut aus. Ich habe fertig.


    Eigentlich war ja nicht die Frage, wo du sie hinhängen möchtest, sondern ob jemand näheres zu den beiden Fragen hat ...


    "1. Vertikal erlaubt?
    2. Hinter dem Grill erlaubt?"


    Bzw. hat jemand ein Tagfahrlicht gefunden, bei dem die Ausrichtung horizontal und vertikal erlaubt ist?

  • Ja ja ist ja gut mit der Meckerrei ! :P


    Dann setz ich die Dinger halt zwischen Schürze und Lippe, neben das Kennzeichen. Müsste mit den Maßen auch noch hinhauen.


    Einwände?

  • Ja klar ist der Preis nicht ohne, aber was gut ist kostet halt. Schau mal hier im Thread weiter vorn, dort hatte ich ein Bild eingefügt, da hab ich die Teile verbaut beim Tigra meiner Frau. Die Dinger sind richtig hell, anders als der Mist, der vielfach im Netz angeboten wird.


    Seite 14 sind die Bilder

    i-Catcher,163PS,4WD,Automatik,piston-grey,AHK,Webasto SH,TFL von ATH,Autogasanlage KME, EZ 7/11,

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