gebt doch einfach mal bei e..y.com tire pressure sensor oder hyundai tire pressure sensor ein.
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Also, ich hab bei http://www.allthecar.com geschaut. Die Seite muss man sich im Browser übersetzen lassen....oder man hat eine koreanische Freundin Wie auch immer, meine Sensoren (für den Santa Fe) kosten da 20000Won, also irgendwas 15€ das Stück. Hab mal geschaut, die für den ix35 sind schon einiges teurer, 60000 WON: Da lohnt es sich kaum.... Aber vielleicht gibt es ja an anderer Stelle günstigere...
Wenn Ihr also welche gefunden habt, müst ihr Euch einen Buying Agent suchen, der für Euch die Dinger bestellt und Euch schickt, allthecar liefert nur nach Korea.
Also Agent würde ich mal buykorea.biz empfehlen, (gibt aber noch andere), Verfahren ist immer gleich, auf der Webseite das inquiry form ausfüllen, also Link zum Produkt + Bestellnummer + email adresse.... der Shop schickt euch nach 1-2 tagen ein Angebot was es kostet (also die Ventile selbst + Lieferung + Gebühr). Bei mir waren es 83€ inkl. Lieferung, die dann per Paypal bezahlt werden. Nach 10 Tagen kommt der Postbote...
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Naja die Preise von ca. 50€ wussten wir ja schon. Mir ging es eher um die Quellen wo Preise von 20€ aufgerufen werden. Egal TÜV hin oder her, die Winterfelgen bekommen keine Sensoren dann. Versicherung meinte auch es sei kein Problem sollte dann mit Winterreifen was passieren. Und wenn ich mal was übrig hab bestellt ich mir bis nächsten Winter immer mal wieder einen Sensor dazu :-).
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Wenn du deinen TÜV-Termin mit Sommerreifen machst, fällt das nicht auf! Ansonsten ist das nach §29 StVZO ein "geringer Mangel", welcher durch den Fahrzeughalter unverzüglich Instandgesetzt werden muss - sagt der Gesetzes-Otto
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Hallo liebe Forengemeinde!
Seit kurzem bin ich auch im Besitz eines ix35 und habe zu dem RDKS eine generelle Frage.
In den Alufelgen/Sommerreifen ist das entspr. System integriert - Low Line oder Flex Steer, das muss ich noch prüfen.Wenn ich mir nun Winterreifen auf Stahlfelgen zulege - muss(!) das RDKS dabei sein oder kann ich auch darauf verzichten (auch wenn dann von mir aus ein Lämpchen im Cockpit leuchtet)?
Wäre klasse, wenn ihr mit weiterhelft!
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Bitte mal das Thema von Anfang an lesen, die Frage und die Antworten darauf würden sich nur wiederholen!
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Ich weis nicht genau wo das festgehalten ist aber laut Autohaus und AXA ist beim IX 35 keine Pflicht vorhanden. TÜV technisch ist es aber eben so, dass alles was verbaut ist auch funktionieren muss. Ob man da etwas schriftlich bekommt kann ich mir nicht vorstellen und würde mich auch nicht darauf verlassen, deswegen baue ich die irgendwann mal ein. Auch wenn das System in meinen Augen so nutzlos ist wie ein Kropf.
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Zur Info: Flex Steer ist die Einstellung der Servolenkung und hat nichts mit Reifendruck zu tun.
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..auch nicht wenn man ganz arg schnell damit lenken tut?!
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Pardon, High Line war natürlich das Gegensstück.
Nun, habe das Wichtigste aus den Threadverlauf herauskopiert, hier nun für andere die nach einer entsprechenden Antwort suchen:
Zitate aus dem Schreiben des Ministeriums an
den BRV: "[...] Die nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen, die gemäß der
Verordnung (EG) 661/2009 über TPMS verfügen müssen, [font='"']mit
Rädern ohne[/font] TPMS-Sensoren ist [font='"']nicht
zulässig[/font]. Eine solche
Ausrüstung stellt eine Abweichung zu der vorgenannten EG-Verordnung mit der
Folge der Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges dar. [...] Ein nicht
funktionstüchtiges TPMS-System wird bei der Hauptuntersuchung nach § 29 der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als 'geringer Mangel' eingestuft,
jedoch hat der Fahrzeughalter diesen Mangel unverzüglich zu beseitigen. [...]"
Die Polizei kann über die FIN auf die Fahrzeugdaten zugreifen. Ich habe meine IX35
testweise abfragen lassen. Definitiv keine Aussage zu TPMS und somit keine
Kontrolle für die Polizei möglich.
PS:
Die Verordnung 661/2009 Auszugsweise Kurzfassung.... ;... müssen die
Autohersteller ihre ab November 2012 eingeführten Modelle zwingend mit einem
Reifendruckkontrollsystem - auch Tire Pressure Monitoring System (TPMS) genannt
- ausrüsten, das den Fahrer bei zu wenig Luft in der Pneus warnt. Ab 2014
müssen alle Neuwagen bereits ab Werk über diese Technik verfügen.Da der IX35 vor 2014 erschienen ist benötigt er nicht zwangsweise bei den Winterrreifen die Sensoren. Erst ab 2014 ist es
bei Neuwagen Pflicht – dabei geht es um Autos die 2014 auf den Markt gekommen
sind, nicht die ab 2014 zugelassen werden. Das Modell IX35 war vor 2014 auf dem
Markt also trifft die Regelung nicht auf dieses Auto zu. Autos wie der neue
I10, oder I20 die sind davon betroffen.
Aber: Fahrzeugmodelle, die ab 11/2012 ihre Typzulassung bekommen, müssen mit TPMS ausgestattet sein. Vorher gab es auch
schon Fahrzeuge die das System haben. Wenn das Fahrzeug (ob gesetzlich verpflichtet oder "freiwillig") damit
ausgestattet ist muss es auch funktionieren, sprich die Winterreifen brauchen
auch Sensoren.Ab 11/2014 gilt die TPMS-Pflicht dann für alle Neuzulassungen.
Der TÜV wird einen nicht nur darauf hinweisen,
es kann sogar sein, dass du wiedervorstellig werden musst. Andernfalls gibts
dann spätestens beim nächsten Mal Tüv auf den Deckel.
Neufahrzeuge und ab November 2014 Neuzulassungen Ja...... egal, Sommerreifen sind mit TPMS und in 3 Jahren werde ich mit Sommerreifen beim TÜV vorstellig, ich hab Winterräder für beide Autos
von meinem Händler und der hat mir erklärt das der i10 die Sensoren haben muss,
der ix35 nicht. Ich bin auch davon ausgegangen das ich die zwingend brauche, Händler meinte Nein,
ich hab dann noch kurz meinen Versicherungsmenschen kontaktiert aber von
Seitens der Versicherung gabs auch keine Einwände und somit haben meine
Winterräder keine Sensoren.Also ich hatte bei der Dekra nachgefragt.
Entscheidend ist das Datum der Typzulassung des Fahrzeugs in der EU bzw. Deutschland,
Stichtag irgendwas Ende 2012 und das Datum der Zulassung des Fahrzeuges ab
November 2014. D.h. bei Typzulassung vor Ende 2012 (und Zulassung des Fahrzeuges vor Nov. 2014)
kann man auch mit Warnlampe wegen fehlender Sensoren durch den TÜV kommen, ich
hab das explizit so gefragt und das wurde mir so auch bestätigt.
Genauso bleibt auch der Versicherungsschutz erhalten. -
Unter ZIFFER 6 der Zulassungsbescheinigung steht das Datum der Typzulassung eines Fahrzeugmodells - bei einer TYPZULASSUNG ab 01.11.2012 müssen alle Fahrzeuge mit RDKS/TPMS ausgestattet sein.
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Zusammenfassend lese ich hier raus, dass es bei Fahrzeugen mit Zulassung vor dem 01.11.2014 eigentlich nur den TÜV interessiert...
Gruß
Marc -
Klar wen sonst ^^. Unsere tollen Politiker die das entschieden haben, interessiert das kein Stück. Das sollte nur mal wieder so aussehen, als ob man in der Politik was anderes macht wie eierschaukeln und Geld verbrennen.
Schade das hier noch keine weiteren Hersteller auf den Zug aufgesprungen sind und das Zeug als Massenware günstig verkaufen.
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Das kommt schon noch, vor allem weil jetzt die Nachfrage ansteigt wg Winterreifen!
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Um die Verwirrung perfekt zu machen:
Habe heute beim Freundlichen nachgefragt, ob mein ix35, Baujahr 2014 (Facelift), Zulassung 07/14 nun eine Nachrüstung der Fremdfelgen (die ich gestern als Kompletträder beim Reifenhändler meines geringsten Misstrauens habe aufziehen lassen, in Unkenntnis dieser RDKS-Geschichte ) erforderlich sei... Klare Antwort: Ja, alle in 2014 zugelassenen Fahrzeuge, die die Attribute meines Fahrzeugs erfüllen, müssen nachrüsten... Aufgerufener EK-Preis pro Sensor 80,- Euro, plus Einbau und Einlesen der neuen Daten
Ich also beim Reifenhändler angerufen... Nö, sagt der, in der diesbezüglichen Schulung seitens TÜV und Dekra wäre das so nicht gesagt worden, Hinweis auf die ABE der Felgen, die ohne Einschränkung für das Fahrzeug erteilt wurden usw...
Darauf hin habe ich die ortsansässige Dekra-Zentrale angerufen, der nette Mensch wusste nicht auf Anhieb, wie die Sachlage sei, versprach aber einen Rückruf.
Eine halbe Stunde später rief er zurück, sagte, dass ich meine Winterreifen ohne dieses Zeug fahren darf und legte mir nahe, das beim Händler per Einlesen zu deaktivieren , da so eine Leuchte im Cockpit auf Dauer doch sicher nervt...
Na, wat denn nu?
Gruß
Marc -
Das TPMS-System darf nicht deaktiviert werden!
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Aber mit gelber Lampe darf ich es fahren... Ziemlich bekloppt, oder?
BWG
Mücke
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Mit gelber Lampe darfst du auch nur solange fahren, bis es jemand offiziell (TÜV oder Polizei) bemerkt!
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