Reifendruckkontrollsystem / RDKS / TPMS

  • Danke für deine Zustimmung :anbet: Genau genommen müssen alle Neuwagen mit einem FUNKTIONIERENDEM RDKS ausgestattet sein - und das setzt eben auch in den Winterreifen Sensoren voraus! :]

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Das es ein Muss ist, diese bei Neufahrzeugen zu verbauen ist klar, das bestreite ich ja nicht. Durch den Tüv kommst du aber auch ohne und somit hast du genügend Argumente für deine Versicherung. Lediglich ein kleiner Mangel wird dir eingetragen.

  • Leg dich mal mit der Rechtsabteilung eines Versicherungskonzern an, wenn dir deine Versicherung eine Teilschuld gibt. 8o
    Ich rate dir letztmalig, deine Versicherung in dieser Angelegenheit zu kontaktieren, und dich nach deren Aussagen zu orientieren :flüster:

    Übrigens: Kleine Mängel, welche der TÜV feststellt, müssen innerhalb einer vorgegebenen Frist vollständig beseitigt werden - sonst gibt es Ärger!


    Gruß Jacky

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Haha ^^ Wenn ich mich danach richten würde, würde ich in keinem Fall etwas bezahlt bekommen. Da halte ich mich eher an meinen Rechtschutz, der hat mich schon mal vor der Willkür einer Versicherung (auch Auto) beschützt. Mängel beim TÜV, die beseitigt werden MÜSSEN, sind mit Wiedervorstellung verbunden. Der Rest ist egal. Wenn ich dann das nächste mal beim Tüv bin, sollen sie mir mal nachweisen, dass das Problem nicht schon behoben war und nun wieder existiert.

  • Ich schreibe das nicht um dich zu ärgern, sondern um dir zu helfen :) Und ab Mai 2018 gibt es keinen TÜV mehr, wenn das RDKS nicht funktioniert!


    Gruß Jacky

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

    Einmal editiert, zuletzt von J-2 Coupe ()

  • Mängel beim TÜV, die beseitigt werden MÜSSEN, sind mit Wiedervorstellung verbunden. Der Rest ist egal.

    Wo hast du denn solch unglaublichen Unsinn her? Auch geringe Mängel, die der Prüfer feststellt, müssen vom Fahrzeughalter unverzüglich beseitigt werden!

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Und wer prüft das nach? Sollte ist wohl eher das richtige Wort. Natürlich "SOLLTEN" alle Mängel an einem Fahrzeug, immer beseitigt werden. Aber solange die Leute nicht bei geringen Sachen wiedervorstellig werden müssen, interessiert das auch niemanden mehr. Meine Mängel werden immer beseitigt, es sei den es handelt sich um einen TMPS Sensor :-) an der Winterfelge. Warum? Weil ich im Sommer Tüv mache und durchaus im Stande bin, meinen Reifendruck selbst zu prüfen :-).

  • Solange du keinen Unfall hast, kannst du dich eventuell durchschummeln - wenns kracht, schaust du alt aus falls dein geringer TÜV-Mangel viele Wochen später noch nicht beseitigt ist!
    Ich habe mir Sensoren für die Winterreifen gekauft, aber ich kann mir ja das Autofahren auch leisten - im Gegensatz zu anderen! :thumbsup:

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Ich weis nicht was ihr immer mit leisten können kommen müsst. Ich kann mir anstelle des IX35 auch nen Q7 leisten. Na und? Ich mach es nicht, weil ich es nicht will. Ich hab genug Geld, aber ich kann nie im Leben so viel haben, um es dann für Mumpitz aus dem Fenster zu werfen. Und wegen den Sensoren werde ich keine Probleme bekommen (Hab nachgefragt) es sei den man könnte mir einen zu geringen Reifendruck nachweisen.

  • Ruf bitte mal Deine Versicherung an und frag nach. Bitte poste hier dann mal die Antwort. Bin ich sehr drauf gespannt.

  • Wieso soll ich meine Versicherung anrufen, wenn es hier um eine Rechtsfrage geht? Verstehe ich nicht. Aber das ist Off-Topic deswegen... ich will hier keine große Diskussion draus machen. Hier gehts um Winterreifengröße und alles andere muss jeder selbst wissen. Wie gesagt irgendwann sind die Sensoren scheinbar so Pflicht, dass ich ohne sie nicht mehr durch den TÜV kommen würde und bis dahin warte ich auch noch mit dem Kauf. Bis dahin gibt es die auch nicht Pro Stück für 80 sondern halt für weniger.

  • Hol Dir doch einfach Ganzjahresreifen dann brauchst Du Dich mit diesem Thema gar nicht mehr befassen.

  • Wieso brauchst du eigentlich Winterreifen ? ich wohne in Garmisch Partenkirchen und wir haben hier jedes Jahr eine Menge Schnee . Fahre mit den Ganzjahresreifen Sommer und Winter durch die Gegend und das funktioniert bestens . Bin bis jetzt im Winter noch nie hängen geblieben.

  • Schöne guten Morgen Forum, ich habe mit dem TÜV gesprochen, was das RDKS anbelangt..


    Klare Aussage: Wenn ein Fahrzeug serienmäßig mit RDKS ausgestattet ist, muss es funktionsfähig sein, weil es ein Bestandteil der ABE für das Fahrzeug ist. Wird ein Fahrzeug OHNE RDKS betrieben, erlischt automatisch die ABE für das Fahrzeug.


    Grüße aus Regensburg

  • Also auf die Aussage hin, habe ich auch mit dem TÜV gesprochen und gefragt wie das ist. Und es ist wie ich es vorher schon sagte. Sind die Sensoren defekt, erlischt überhaupt nix. Es kommt ein Eintrag in den TÜV-Bericht, aber die Plakette bekommt man dennoch. Es ist zu behandeln wie jeder geringe Mangel. "MUSS" unverzüglich beseitigt werden, man muss deshalb jedoch nicht wieder vorstellig werden.


    Findet man auch im Netz genug dazu: [...] Ein nicht funktionstüchtiges TPMS-System wird bei der Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als 'geringer Mangel' eingestuft, jedoch hat der Fahrzeughalter diesen Mangel unverzüglich zu beseitigen. [...]"


    Ich finde es jetzt irgendwie nicht mehr, glaube aber gelesen zu haben, dass man ab 2018 ohne nicht mehr durch den TÜV kommt.

  • Darum gehts aber ja. Klar muss es funktionieren. Aber durch einen nicht funktionierendes Reifendruckkontrollsystem erlischt nicht gleich automatisch meine Betriebserlaubnis. Und bis jetzt wird es erst mal als geringer Mangel eingestuft, wodurch man damit auch durch den Tüv kommt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!