So viel ich nachgelesen hab, tritt man beim wandeln vom Kaufvertrag zurück, also Geld zurück und Auto abgeben (minus Abzug der gefahren Kilometer usw.)
Ich will aber einfach nur nen ixi, der auch immer anspringt wenn ichs will.
Also wäre "umtauschen" das einfachste. Ist das überhaupt möglich?
Wie ist da die Rechtslage?