Smart Key System

  • Schlüssel im Auto ist nicht fahrlässig.
    Sondern grob fahrlässig. Damit wird, wie schon geschrieben wurde, mancher Diebstahl erst möglich.
    Die Versicherung bekommt die Chance sich aus der Schadensregulierung heraus zu halten und wird diese ganz sicher auch nutzen.


    Gegen grobe Fahrlässigkeit hilft nur Gehirn einschalten und keine Versicherung.

  • Grob Fahrlässig - Richtig! Habe ich doch glatt das "Grob" vergessen - vor lauter "Schlüssel im Auto verstecken"......


    Wobei sich mir der Sinn eines im Auto versteckten Schlüssels vollkommen entzieht, das wäre genauso clever als wenn man den Zweitschlüssel der Wohnung im Schlafzimmer versteckt - das hilft sicher ungemein, wenn man sich einmal ausgesperrt hat :auweia:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • ...Die Frage nach dem Sinn stelle ich mir schon seit 25 Post´s... :schläge:

    :teach: Satzzeichen sind im Internet NICHT verboten!!! :teach:


    Fuhrpark bisher:
    08-2004 bis 01-2009: 2003er Opel Astra G 2.0 OPC
    01-2009 bis 08-2012: 2008er BMW 120d Facelift
    10-2012 bis 05-2018: 2012er Hyundai i30 1.6 GDI
    05-2018 bis 03-2022: 2018er Hyundai i30 1.4T DSG Premium Kombi

    ab 03-2022: i30 PDE Prime 1,6 CRDI Kombi


    Bikes: Honda Forza 125 2017, Honda Africa Twin 2018
    Winter: Honda FES 125 Pantheon 2003

  • Jacky, diese vier Buchstaben machen am Ende ein paar 10.000 € Unterschied! Bei einfacher Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung in der Regel. Bei grober Fahrlässigkeit sieht das anders aus. :teach:
    Aber irgendwie sind wir vom Thema abgekommen... Der Key ist immer so smart wie sein Besitzer.

  • Ich habe irgendwie etwas gegen halb geklärte Dinge. Auch wenn es hier vom Thema abweicht, aber irgendwie werden hier Äpfel mit Birnen verwechselt:


    Aufbrechen eines Autos oder Diebstahl des selbigen oder Diebstahl aus einem Auto sind drei völlig unterschiedliche Dinge.
    1. Wer ein Auto aufbricht macht sich strafbar (das ist Einbruch). Sofern man dagegen versichert ist, zahlt die Versicherung (Siehe Allgemeine Versicherungsbedingung der eigenen Versicherung)
    2. Wer aus einem Auto etwas stiehlt, begeht Diebstahl, war das Auto verschlossen dann in Tateinheit mit Einbruch. Hier zahlt die Versicherung z.Bsp. nicht, wenn das Fahrzeug als Garagenparker in der Versicherung gemeldet wurde, und der Diebstahl zwischen 22.00 und 7.00 Uhr auf öffentlichem Gelände erfolgte. Auch die Ausrede „ich war hier zu Besuch und hatte meine Garage nicht mit“ zählt nicht! (Siehe Allgemeine Versicherungsbedingung der eigenen Versicherung)


    Wer Fenster oder Schiebedach offen lässt begeht eine Ordnungswidrigkeit, und die Versicherung zahlt grundsätzlich nicht.


    Zitat 1:
    „ §14 Abs 2 der Straßenverkehrsordnung
    (2) Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.“


    Zitat 2:
    „ III. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften §49 Ordnungswidrigkeiten
    (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über
    …….
    14.die Sorgfaltspflichten beim Ein- oder Aussteigen nach § 14,
    ……..
    verstößt. „


    Es wird ein Verwarnungsgeld von 15, -€ erhoben. Unter bestimmten Umständen darf sogar abgeschleppt werden. Ausnahme: Das Fenster darf jedoch einen Spalt breit offen bleiben, z. B. zur Vermeidung von übermäßiger Hitze. Ein Cabrio darf ohne Verschließen des Verdecks und der Fenster geparkt werden, die Türen müssen jedoch abgeschlossen sein. Siehe :Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 23. Juni 1999 - M 17 K 97/8084


    3. Wer seinen Autoschlüssel oder die Fahrzeugpapiere im Auto zurücklässt, handelt versicherungstechnisch „grob fahrlässig“ und strafrechtlich im Grenzbereich zu „Beihilfe zu einer Straftat“.
    4. Wird ein Auto inkl. Schlüssel geklaut, und die Versicherung hat davon keine Kenntnis und zahlt, dann kommt das dicke Ende wenn der Versicherungs-Fahnder das Auto mit Schlüssel im Osten wieder findet. Anzeige wegen Versicherungsbetrug und Unterstellung der Mittäterschaft.

  • 2 Wer aus einem Auto etwas stiehlt begeht Diebstahl , war das Auto verschlossen dann in Tateinheit mit Einbruch.
    Hier zahlt die Versicherung z.Bsp. nicht, wenn das Fahrzeug als Garagenparker in der Versicherung gemeldet wurde, und der Diebstahl
    zwischen 22.00 und 7.00 Uhr auf öffentlichen Gelände erfolgte.
    Auch die Ausrede „ich war hier zu Besuch und hatte meine Garage nicht mit“ zählt nicht !
    (Siehe Allgemeine Versicherungsbedingung der eigenen Versicherung)

    Das stimmt auf gar keinen Fall! Ich bin nicht verpflichtet, einen Gaststättenbesuch oder Kinoabend um 22Uhr abzubrechen, um mein Auto nachhause in die Garage zu bringen! =) Da hast du sicher etwas falsch interpretiert...... ;-)


    Gruß Jacky

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  • Hallo j-2 Coupe
    Ich bin offen für jeden fruchtbringenden Hinweis;
    aber bitte richtig lesen. Du mußt dein Faghrzeug nicht nach Hause bringen!, aber bei Garagenparker erlischt bei den meisten Versicherungen (kleingedrucktes) der Versicherungsschutz bei Diebstahl aus dem Auto in dieser Zeit. Die Kasko zahlt im freundlichsten Fall nur den unmittelbaren Einbruchsschaden abzüglich der Selbstbeteiligung. Für entwendete Dinge gibt es nichts.
    Wer klug ist versichert, sofern es möglich ist, mit "vorwiegend in Garage", Hast du den Rabatt für Garagenparker nicht, zahlt die Versicherung auch bei "Nachteinbrüchen" im Rahmen "üblich" zurückgelassener Gegenstände. Solltest du aber die Einbruchsratten greifen, kannst du ja zivielrechtlich Schadenersazt verlangen. Außer einem vollstreckbaren Titel und Gerichtskosten bleibt da nichts übrig.
    1. eigene Erfahrung
    2. Fachwissen
    3. Lebenspartnerin war Versicherungsmanagerin in leitender Stellung.
    4. Kinder bei der Polizei


    Und bitte nicht so sehr persönlich nehemen, aber meine zwei Buchstaben vor den Namen habe ich durch Studium erworben.

  • Das mit dem "Auto nach Hause bringen" war Ironie.....


    Meine Versicherung würde mir lt. telefonischer Aussage auch Schäden/Einbruchdiebstähle nach 22Uhr bezahlen!


    Ich habe leider nur 4 Semester Betriebswirtschaft studiert - und meine 4 Buchstaben vor meinem Namen haben mit einem Akademischen Titel überhaupt nichts zu tun, es handelt sich dabei um einen Gag und um die Abkürzung der Englischen Worte Driving Hyundai Cars =)


    ...aber es fällt immer wieder jemand darauf herein, obwohl beim honoris causa das h.c. kleingeschrieben wird! Ich finde es lustig!


    Beste Grüße von Jacky :winke:

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  • ist mir schon klar mit den Gag, und ich gönn dir ja den Spaß.
    Aber als letzte Wort von mir dazu.
    Ich bin auch stolz über den Dreck unter meinen Fingernägeln; der kommt vom Schrauben.
    So, und jetzt mache ich etwas vernünftiges
    1 Runde Geländefahrt !

  • 2. Wer aus einem Auto etwas stiehlt, begeht Diebstahl, war das Auto verschlossen dann in Tateinheit mit Einbruch. Hier zahlt die Versicherung z.Bsp. nicht, wenn das Fahrzeug als Garagenparker in der Versicherung gemeldet wurde, und der Diebstahl zwischen 22.00 und 7.00 Uhr auf öffentlichem Gelände erfolgte. Auch die Ausrede „ich war hier zu Besuch und hatte meine Garage nicht mit“ zählt nicht! (Siehe Allgemeine Versicherungsbedingung der eigenen Versicherung)

    Falsch, Garagen parken ist ein weiches Tarifmerkmal und positiv für den Beitrag, hat keine Auswirkung ob ein Einbruch /Diebstahl Schaden reguliert wird oder nicht. 22-07 Uhr, die sogenannte Nachzeitklausel hat nur dann eventuell Relevanz, wenn ich den Schaden über meine Hausratversicherung (Außenversicherung) regulieren lassen möchte.

  • Zitat: Skypa
    Auch wenn der Ersatzschlüssel verschlossen und versteckt IM Auto liegt, ist das alles andere als fahrlässig, denn das Auto ist einfach mal verschlossen und muss im Vorfeld aufgebrochen werden.


    Mensch Junge, wie naiv bist Du eigentlich ?
    Einen Schlüssel im Auto zu hinterlassen, ist und bleibt Fahrlässig ! Und wenn es ein Fahrzeug mit Smartkey System ist, brauchst Du Dir noch nicht einmal die Mühe zu machen, den Schlüssel zu suchen. Du kannst diesen noch so gut verstecken, auf den Start-Knopf gedrückt und ab geht's.
    Aber wenn es Dich wirklich mal treffen sollte, die Wahrscheinlichkeit ist jedoch sehr gering, dann wirst Du vielleicht wach. Denn das eine Versicherung in solch einem Fall bezahlt, die Wahrscheinlichkeit ist auch sehr gering.

  • PS: ich würde neben dem Schlüssel im Auto auch immernoch den Fahrzeugbrief im Handschuhfach aufbewahren... So ist er geschützt wenn man bei euch in die Bude einbricht! :schläge: :wech:

    :teach: Satzzeichen sind im Internet NICHT verboten!!! :teach:


    Fuhrpark bisher:
    08-2004 bis 01-2009: 2003er Opel Astra G 2.0 OPC
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    ab 03-2022: i30 PDE Prime 1,6 CRDI Kombi


    Bikes: Honda Forza 125 2017, Honda Africa Twin 2018
    Winter: Honda FES 125 Pantheon 2003

  • Ist schonmal jemand auf die Idee gekommen, dass manche auch in Zelten usw. unterwegs sind? Ihr superschlauen vergrabt den Schlüssel wohl lieber. :mauer: :mauer: :mauer:



    Und gerade du "cubase" fragst in mehreren PNs nach Hilfe zu allem möglichen und lässt hier den Macker heraushängen. Am Ende kommt statt einem Danke nur noch heiße Luft. Das war dann auch das letzte Mal! :thumbdown:

  • Ist schonmal jemand auf die Idee gekommen, dass manche auch in Zelten usw. unterwegs sind? Ihr superschlauen vergrabt den Schlüssel wohl lieber. :mauer: :mauer: :mauer:

    Nein, wir "Superschlauen" haben dann den Schlüssel in der Hosentasche - genauso wie den Geldbeutel :super:

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  • Am besten mit Ersatzschlüssel, dann sind gleich beide weg. Auch die Pässe und alle Geldkarten sollten dann in dieser Packung nicht fehlen. Da hat man dann 1500km von zu Haus entfernt so richtig Spaß. Aber keine Angst, wenn dann noch jemand das Auto aufbricht, ist man wenigstens versichert. :freu: Damit hat sich dann dieses Thema erledigt. :rolleyes: Wir drehen uns im Kreis und es gehört auch nicht in dieses Thema.

  • Versuch mir doch mal die Hose zu klauen, die ich gerade anhabe! Da gehst du sicherlich mit ein paar Zähnen weniger nach Hause :boxen:


    Irgendwie hast du hier wohl was verschlafen oder zumindest falsch interpretiert :aufgeb:

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  • Skypa


    Ich bitte hiermit vielmals um Entschuldigung wenn ich Dich per PN belästigt haben sollte, kommt GARANTIERT nicht wieder vor.
    Laß Dir meinetwegen die Karre unterm A...h wegklauen, ist mir egal. Wenn Du einen gut gemeinten Ratschlag dermaßen zerpflückst
    und der Meinung bist ich lasse den "Macker" raushängen, dann lebe weiter in Deiner Traumwelt.

  • Einfach mal die eigene Versicherung anrufen, und nachfragen, wie es sich mit im Auto "versteckten" Zweitschlüsseln verhält- da haben die dann wenigstens auch was zu lachen! =)

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

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