wie lange wartet Ihr schon ?

  • ix35warter
    Wie sah der Vergleich aus? Mußtes Du etwas drauf legen? Entspricht das jetztige Auto dem von Dir bestelltem? Was ist mit den 500.-€ Schmerzengeld von HMD? Hat Du es bekommen? :cheesy: :cheesy:

    :freu: x35 2,0 CRDI 100KW 2WD Style in Piston Grey :freu: Bestellt am 25.05.2010. Zugelasen am 10.05. 2011; Lieferzeit 11 Monate 2 Wochen. Verbrauch: Stadt/Land 7L, Autobahn 6-8L.

  • Hallo,


    mich würde auch mal interessieren, ab welcher Wartezeit die Händler die 500 Euro 'Schmerzensgeld' locker machen.


    Ich habe bestellt am 11.11.10. Erster Liefertermin war Februar und jetzt soll er in der 14 KW kommen (ich glaube da ja noch nicht dran...).


    Ich habe meinen Händler auch noch nicht in Lieferverzug gesetzt... gibt es dafür eigentlich irgendwo ein 'Formschreiben'?? :evil:


    Gruß

  • Es gibt doch welche :P
    Bin am Freitag mit unserem IX35 vom Norden in den Westen und heute zurück gefahren. Unterwegs, ca. 1000 km, habe ich 7 IX35 gesehen und viele,viele Golfsersatzfahrzeuge (Tiguan).
    Ich bin froh, das wir uns für den IX entschieden haben. Der IX35 ist ein tolles Auto. :super: :super: :super:


    Übrigens, gekauft zum Superpreis über autohaus24.de. :bang: :bang: :bang: :super:

    Viele Grüße aus der Nordheide
    Edgar + Paula :D :]


    IX 35 zugelassen 25.02.2011
    IXI-Erfahrung >159.000 km (davon ca. 92.000 km mit Wohnwagen)
    Keine Störungen, keine Mängel - echt Klasse!


    Hyundai Tucson 2.0 CRDi HTRAC 48 V ab 02.04.2019 >35.000 km (davon ca. 27.000 km mit Wohnwagen)
    Historisch ca. 1,4 Mio. km mit 10 Autos 8 Marken

  • hi,
    ist wohl davon abhängig, wieviel zeit zwischen unverbindlichem und tatsächlichen termin vergangen ist.
    aber wieviel das ist, darüber lässt sich nur spekulieren, eine oder zwei wochen nicht, eher monate, die vergangen sind.
    meiner sollte diese woche kommen, hiess es damals am 20. august, aber es soll mai-juni werden, genaues weiss wie immer keiner.


    gruß timmi666

    "Woe to you, Oh Earth and Sea, for the Devil sends the beast with wrath, because he knows the time is short...
    Let him who hath understanding reckon the number of the beast for it is a human number, its number is six hundred and sixty six"

  • Hallo an alle glücklichen Besitzer und ungeduldigen Wartende!


    Es ist mein erster geschriebener Beitrag in dem Forum. Ich lese hier seit ich Mitte August das Auto bestellt habe. In dieser Zeit habe ich viel über das schicke Auto erfahren und gelernt, wie die glücklichen Besitzer, geduldig zu sein. Vor einer Woche kam endlich nach 7 Monaten die längst erwartete Nachricht vom Händler: ER ist da! Als ich am Donnerstag die Rechnung und das COC Dokument bekommen habe, musste am Freitag noch eine schnelle Entscheidung getroffen werden (Blitzüberweisung und Besuch bei der Zulassungsstelle). Seit gestern Abend beschmückt das Auto unser Häuschen.


    Finanzieller Bilanz:
    Soll Kosten:
    1. Geplanter Liefertermin: Dezember/Januar
    2. damaliger Preis: 22780 €
    3. Lieferkosten: 345 € (im Winter mit Standard Sommerreifen keine Selbstabholung möglich)
    4. Summe: 23125 €


    Ist Kosten:
    1. Ist Lieferung: Ende März (3 Monate Verzug)
    2. akt. Preis: 22530 €
    3. Selbstabhlung: 78 € Deutsche Bahn + ca. 60 € Benzin
    4. Summe: 22668 €


    Ich habe 457 € gespart, geschweige vom Stress, Kosten für Anwalt und langfristige Folgen von den letzten zwei. Und ich konnte mich auf dem Heimweg mit dem kleinen ix35 (auf dem Hof steht noch sein großer alter Bruder Santa Fe, leider noch kein Käufer gefunden) gut befreunden.


    Was ich damit sagen möchte:
    Geduld lohnt sich, das Auto ist einfach klasse!
    Und noch eins:
    Schöne Grüße an alle Mitglieder des Forums und nette Mitarbeiter von Rahmen Automobile!

  • Hallo,


    ich habe jetzt eben ein Schreiben aufgesetzt, um unseren Händler in Lieferverzug zu setzen:


    http://www.das-rechtsportal.de…sterschreiben/default.htm


    Geht morgen per Einschreiben/Rückschein raus.


    Dort habe ich ihm jetzt eine Frist bis zum 21.04.2011 zur Lieferung gesetzt.


    Eine Sache verstehe ich aber nicht wirklich:


    Hier wird immer viel über die 500 Euro geredet, die Hyundai-Händler zum Teil kulanterweiser zahlen sollen, wenn Käufer bereits mehrere Monate warten, ABER in meinem Bestellschein /Kaufvertrag steht unter Ziffer V Lieferung:


    '...Mit Zugang der Aufforderung zur Lieferung (bei mir jetzt eben der 21.04.) kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz eines durch die Verzögerung etwa entstandenen Verzugschadens verlangen; dieser Anspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises...'


    Was bedeutet das denn nun genau??


    Bekomme ich kostenfrei einen Leihwagen oder Zusatzleistungen (Sonderausstattungen z.B. Winterreifen o.ä.) oder Bargeld in Höhe von 5% des Kaufpreises???


    Dann wären 500€ ja 'lächerlich'.


    Oder verstehe ich hier etwas falsch?? :denk:


    Gruß

  • hi,
    ich verstehe das so, wenn man einen finanziellen schaden durch das zu spät gelieferte fahrzeug hat, also einen leihwagen, monatskarte für die bahn oder bus wird dieser ersetzt, aber was heisst fahrlässsig beim händler, wenn der nicht oft genug schreit, wenn hyundai nichts vorbei bringt oder er den wagen anderweitig veräussert?
    gerade wenn es um geld geht, welches man erhalten soll, stellen sich die zu zahlenden besonders an und versuchen alles das zu umgehen.


    gruß timmi666

    "Woe to you, Oh Earth and Sea, for the Devil sends the beast with wrath, because he knows the time is short...
    Let him who hath understanding reckon the number of the beast for it is a human number, its number is six hundred and sixty six"

  • wie das im Detail gemeint ist, Vermag ich dir leider nicht zu sagen.


    Aber ich glaube, du wirst Probleme bekommen, dem Händler - auch wenn nur "leichte" nötig ist - Fahrlässigkeit nachzuweisen.
    Meines Erachtens spielt hier eher "höhere Gewalt" eine Rolle, da der Händler ja (zumindest wenn alles mit rechten dingen zugeht) nicht bewusst die Lieferung verzögert.
    Ich denke, den Händlern ist im allgemeinen nichts lieber als einen Kunden schnell zufrieden zu stellen und die Sache abhaken zu können.


    Deswegen wirst du wahrscheinlich gar keine Entschädigung aus deinem Kaufvertrag erhalten, eben mangels Fahrlässigkeit.
    Nebenbei müsstest du nachweisen, das dir aus diesem Lieferverzug ein Schaden entstanden ist. Und "entgangene Fahrfreuden" und "Erquickung am Fahrzeug" zählt dabei glaube nicht ;)
    Das könnte aber der Fall sein, wenn du auf eigene Rechnung nun einen Mietwagen fahren müsstest oder einen alten Leasingvertrag verlängern müsstest und dir hieraus ein finanzieller Schaden entstanden wäre.


    Ist aber nur meine persönliche Meinung, ein Rechtsgelehrter oder User mit mehr Erfahrung auf dem Gebiet sehen das unter Umständen anders.


    vb

  • ... hmmmm


    Ich MUß meinen jetzigen Wagen in der KW 16 an meinen 'Alt'händler (nicht Hyundai) zurückgeben, da mein Finanzierungsvertrag dort ausgelaufen ist.


    Also stehe ich ab KW 16 OHNE Auto da (und das mit 2 kleinen Kindern....)..


    Unser Händler weiß das auch....


    Angebot von ihm war jetzt Leihwagen (z.B. Astra :-(( ) für 300 Euro im Monat (zahlbar durch mich)


    Das stelle ich mir irgendwie anders vor. :dudu:


    Ich würde halt nur gern den Rechtshintergrund für meine Forderungen kennen... :teach:


    Gruß

  • Also noch mal zum Thema 500.-€ Schmerzengeld.
    Ich habe am 25.05.2010 mit Termin Okt./Nov. bestellt. Dann Termin Dez. Im Dez. Termin März 2011 mit einer E-Mail meines Händlers an mich. mit folgendem Text:


    ......lt. dem Telefonat am 09. Dezember 2010 zwischen der Disposition HMD, Fr. Knaus und unserem Verkaufsberater Hr.......... verschiebt sich die Lieferung auf März 2011. Fr. Knauß räumt Ihnen als Gutmachung 500,- € zzgl. Mwst. ein.......
    Das Schmerzensgeld bietet nicht der Händler, sondern HMD an.


    Diese sogenannten Gutmachung haben hier in dem Board schon einige von HMD zugesagt bekommen.


    Was mich aber interessiert, hat jemand die Gutmachung nach Lieferung seines IX35 und der zugesagten Gutmachung diese auch erhalten.


    Für HMD schmälert das den Gewinn gegenüber einem nach aktueller Preisliste bestelltem Auto doch zusätzlich.

    :freu: x35 2,0 CRDI 100KW 2WD Style in Piston Grey :freu: Bestellt am 25.05.2010. Zugelasen am 10.05. 2011; Lieferzeit 11 Monate 2 Wochen. Verbrauch: Stadt/Land 7L, Autobahn 6-8L.

  • Zitat

    Original von Grenne
    Ich MUß meinen jetzigen Wagen in der KW 16 an meinen 'Alt'händler (nicht Hyundai) zurückgeben, da mein Finanzierungsvertrag dort ausgelaufen ist.


    Also stehe ich ab KW 16 OHNE Auto da (und das mit 2 kleinen Kindern....). Unser Händler weiß das auch....


    Angebot von ihm war jetzt Leihwagen (z.B. Astra :-(( ) für 300 Euro im Monat (zahlbar durch mich). Das stelle ich mir irgendwie anders vor.


    Ich kenne deine Situation gut - war in der gleichen Lage...
    Zur Lektüre rund um das Thema Verzug/Mahnung/Verzugssachden sei dieser Thread empfohlen.


    Dort findest du auch den Link zu einer Seite, auf der der Werdegang des Mahnens nachzulesen ist, denn dem Schreiben auf das du verlinkst, muss eine erste Fristsetzung voraus gehen!


    Grundsätzlich ist von entscheidender Bedeutung, wann dein (unverbindlicher?) Liefertermin genau ist/war, dann 6 Wochen Überziehung musst du gemäß Rechtsprechung tolerieren, solange es sich um einen (üblicherweise) "unverbindlichen" Liefertermin handelt.
    Anfang Februar wäre von heute aus betrachtet OK, Ende Februar wohl noch nicht.


    Wenn du also z.B. zur KW16 dringend Ersatz brauchst, sollte besagtes erstes Schreiben incl. Aufforderung zur Lieferung mit Fristsetzung bis 15.04. (Ende KW15) bis Ende dieser Woche (KW13) dein Händler nachweisbar (!) erhalten haben.


    Beim 1. Mahnschreiben habe ich mich an dieser Vorlage orientiert.


    Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, könntest du im Falle der Nichtlieferung jeglichen angemessenen finanziellen Mehraufwand dem Händler als Verzugsschaden in Rechnung stellen. So könntest du z.B. auf eigene Rechnung einen -dem ix35 vergleichbaren!- Mietwagen nehmen und den dadurch entstehenden "Schaden" dem Händler in Rechnung stellen.


    Dies solltest du auch dem Händler so sagen, eventuell stellt er dann doch lieber einen für dich kostenfreien Mietwagen selbst zur Verfügung, anstatt die Rechnung von Hertz & Co. zu zahlen...


    Nur müsstest du wohl in jedem Fall die laufenden Betriebskosten (evtl. incl. anteilig Versicherung/Steuer etc.) tragen - die fielen ja auch an, wenn du deinen ix35 bereits hättest. Das solltest du berücksichtigen in der Beurteilung des Händlervorschlages!


    Für Details solltest du dich aber notfalls mal an einen Rechtsanwalt wenden, denn die Frage, was genau der Schaden ist (Gesamtrechnung? Nur Verbrauchskosten? Nur Mehrkosten gegenüber dem fiktiven ix35-Besitz...???) sollte ein Fachmann beurteilen.


    Grundsätzlich kannst du natürlich nur einen nachweisbar eingetreteten Schaden einfordern - begrenzt eben auf max. 5% deines Kaufpreises. Die freiwillig angebotenen 500€ von HMD können da mal mehr, mal weniger sein - je nach Situation. Aber selbst wenn man diese pauschale "Kulanzleistung" bekommt (Kann ja durchaus finanziell attraktiver sein, als ein notfalls vor Gericht einzufordernder finanzieller Schaden...), würde ich wetten, dass man unterschreibt, von weiteren Forderungen eventueller Verzugsschäden abzusehen.
    Hier gilt: Vorsicht an der Bahnsteigkante!


    Wie auch immer du entscheidest - halte uns bitte auf dem Laufenden (evtl. im besagten Thread)!
    Könnte für den ein oder anderen ja ebenfalls von Bedeutung sein...

  • Zitat

    Original von VB90
    Aber ich glaube, du wirst Probleme bekommen, dem Händler - auch wenn nur "leichte" nötig ist - Fahrlässigkeit nachzuweisen.
    Meines Erachtens spielt hier eher "höhere Gewalt" eine Rolle, da der Händler ja (zumindest wenn alles mit rechten dingen zugeht) nicht bewusst die Lieferung verzögert.
    Ich denke, den Händlern ist im allgemeinen nichts lieber als einen Kunden schnell zufrieden zu stellen und die Sache abhaken zu können.


    Das sehe ich -als juristisch interessierter Laie- ganz entschieden anders!
    Die leichte Fahrlässigkeit gilt mMn nur als Abgrenzung zur groben Fahrlässigkeit - in diesem Falle wäre der Verzugsschaden eben NICHT auf die 5% des Kaufpreises begrenzt!


    Grundsätzlich gilt: "Pacta sunt servanda!" - geschlossene Verträge sind von BEIDEN Partnern verbindlich einzuhalten. Mit allen Konsequenzen im Falle der Nichterfüllung - für Händler wie Kunden! Es wird schließlich hierzulande niemand gezwungen, Verträge miteinander zu schließen...


    Deine Interpretation wäre in der Praxis auch völlig sinnfrei - jeder Händler würde sich darauf berufen können, dass sein Lieferant ihn nicht beliefert hätte:


    In diesem Falle würde ich morgen auch 1.000 ix35 in Wunschausstattung verkaufen - natürlich SOFORT lieferbar, allerdings zu geringfügig höheren Preisen als die Konkurrenz! :D
    Konsequenzen hätte ich ja keine zu befürchten - denn schließlich hat mich HMD ja nicht beliefert! ;)


    Aber genau das Lieferrisiko fält meines Erachtens in die Spähre des Händlers - und mit seiner Marge ist dieses bereits abgegolten. Wenn nicht, hat er sich verkalkuliert und hat den Schaden eben zu tragen.
    Eventuell kann er sich ja bei HMD schadlos halten - keine Ahnung, wie da die Verträge aussehen!

  • so kann man das natürlich auch sehen. Interessanter Ansatz.



    Gibts keinen der das mal mit seinem Händler vor Gericht diskutieren will?? ;)
    ich hab meinen IX ja schon, ich kann leider nicht.



    Was mir in dem Zusammenhang grad noch einfällt:
    Was steht eigentlich auf dem Papier? Wie nennt sich das?
    Ist das was ihr unterschreibt schon ein Kaufvertrag, oder eine (verbindliche) Bestellung?
    Ich hab noch keinen Wagen auf Werksbestellung gekauft, hatte sowas noch nicht in der Hand.
    Eine Bestellung würde ja "nur" bedeuten, das der Händler gewillt (und verpflichtet ) ist einen Wagen zu beschaffen und das der Kunde sich verpflichtet, diesen dann auch zum vereinbarten Preis zu kaufen. Wäre also in Juristen-Deutsch wohl lediglich eine Willens- oder Absichtserklärung. Von beiden Seiten. Für beide Seiten mit Auflagen bei Nichterfüllung.


    Ein Kaufvertrag gibts ja üblicherweise nur über Dinge, die auch in irgendeiner Form vorhanden sind. Und das ist bei einem Neuwagen zum Zeitpunkt der Bestellung ja in der Regel nicht der Fall.
    Es wird ja auch niemand - für die noch nicht erbrachte Leistung des Fahrzeugs - zu Kasse gebeten.


    Interessant ist es deswegen, weil beides recht unterschiedlich gehandhabt werden kann, bei Ab- und Rückabwicklung oder Rücktritt.


    Eine Bestellung kann von beiden Seiten (zu bestimmten Konditionen) storniert werden.
    Einen geschlossenen Kaufvertrag muss man wandeln oder Rückabwickeln, was aber beides (vereinfacht gesagt) nur geht, wenn der Kaufgegenstand nicht den Zugesicherten Zustand/Beschaffenheit hat. Ein einfaches stornieren geht da nicht.



    vb

  • Zitat

    Original von VB90
    Was mir in dem Zusammenhang grad noch einfällt:
    Was steht eigentlich auf dem Papier? Wie nennt sich das?
    Ist das was ihr unterschreibt schon ein Kaufvertrag, oder eine (verbindliche) Bestellung?
    Ich hab noch keinen Wagen auf Werksbestellung gekauft, hatte sowas noch nicht in der Hand.
    Eine Bestellung würde ja "nur" bedeuten, das der Händler gewillt (und verpflichtet ) ist einen Wagen zu beschaffen und das der Kunde sich verpflichtet, diesen dann auch zum vereinbarten Preis zu kaufen. Wäre also in Juristen-Deutsch wohl lediglich eine Willens- oder Absichtserklärung. Von beiden Seiten. Für beide Seiten mit Auflagen bei Nichterfüllung.


    Nun, damit kommst du der juristischen Definition eines (Kauf-)Vertrages schon ziemlich nahe, denn ein solcher basiert eben auf zwei gleichgerichteten Willenserklärungen - (Kauf-)Angebot & dessen Annahme!


    Grundsätzlich spielt es keine Rolle, was genau über der "verbindlichen Bestellung" steht - der Inhalt zählt! Für das Zustandekommen eines gültigen Kaufvertrages ist ja nicht einmal die Schriftform erforderlich - im Grunde reicht sogar das so genannte "konkludente Handeln".


    Ein Beispiel:
    Du gehts in einen Supermarkt und siehst dein Lieblingswaschmittel zu Preis X im Regal stehen (= Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes seitens des Supermarktes - im Juristendeutsch: "invitatio ad offerendum"). Nimmst du die Packung mit und packst sie auf das Laufband der Kasse, gibst du durch dein Handeln (= "konkludent") ein Kaufangebot zu Preis X an den Supermarkt (stellvertretend die Kassiererin) ab. Zieht diese das Waschmittel nun über den Scanner und verkauft es dir damit zu dem Preis X, nimmt sie dein Kaufangebot an (ebenfalls konkludent). Mit Angebot & Annahme ist damit ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.


    Analog beim Autohändler:

    • Showroom mit Preisliste
    • Kaufinteresse / (schriftliche) Bestellung des Kunden
    • Annahme / (schriftliche) Bestätigung der Bestellung durch den Händler

    Im Falle eines Autokaufs wählt man aus Gründen der Nachweisbarkeit in der Regel wohl die Schriftform - der Aufwand steht hier aber auch in einem anderen Verhältnis zum Wert als bei einer Packung Kaugummis...


    Im Grunde stellt also die "Bestellbestätigung" incl. des Liefertermins die schriftliche Annahme deines Kaufangebotes dar - und somit ist (unabhängig davon, wie das Papierchen genau überschrieben ist!) ein für beide Parteien verbindlicher Vertrag zustande gekommen. Mit allen Konsequenzen - wie Verpflichtung zur pünktlichen Lieferung zum genannten Termin & Verpflichtung zur Abnahme des bestellten Fahrzeugs und natürlich dessen pünktlicher Bezahlung.


    Sollte einer der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen (können) - nun dann: siehe oben! ;)

  • Mein Händler war gestern auf einer Händlerkonferenz in Bonn wo auch HMD vertreten war.


    Ich habe Ihm heute folgende Mail geschickt:
    ....Hallo Herr... Hat ihnen die gestrige Händlerkonferenz in Bonn neue Erkenntnisse gebracht? Wenn ja, welche, bezogen auf den Lieferstatus meiner Bestellung?.......


    Seine Antwort kam prompt:
    .........Es sind noch ca. 600 Bestellungen offen. Hyundai Europa kann erst 2 Wochen vor Produktionsende den Liefertermin an Hyundai Deutschland weitergeben. Ansonsten regiert das Chaos bei den Händlern. Es werden Lagerwagen ausgeliefert die später als Kundenfahrzeuge bestellt worden sind, es gibt kein System. Es ist reiner Zufall wann welche Fahrzeuge produziert und geliefert werden....


    Jetzt kann sich jeder ausmalen, wann er seinen ix35 bekommt. nach 6 Monaten oder vielleich 16 Monaten ?????? :mauer: :mauer: :mauer:

    :freu: x35 2,0 CRDI 100KW 2WD Style in Piston Grey :freu: Bestellt am 25.05.2010. Zugelasen am 10.05. 2011; Lieferzeit 11 Monate 2 Wochen. Verbrauch: Stadt/Land 7L, Autobahn 6-8L.

  • Na Danke,
    ich habe einen ix 35 2,0 184 PS Diesel am 10.Oktober bestellt,
    Lieferzeit 6 Monate, sind jetzt um,mal schauen wie lange es noch dauert.


    Jetzt habe ich gesehen das der ix 35 bei meinem Händler 1500.-€ billiger geworden ist,meine Preisbindung liegt glaube ich bei 4 Monaten.
    Muß der Händler jetzt auch für mich den Preis senken?


    Lg.

    2Liter i Catcher,Weiß, AHK, Autom. 184 PS, 18". Chiptuning auf ca.230 PS,
    Anlage Focal & Infiniti,Seitenschweller,Panorama Dach,Navi,usw.

  • Freue mich mich ja echt für euch :super: haben ja dann doch noch Hoffnung und sehen das wir nicht die einzigsten sind die so lange warten müssen. haben unseren ixi nämlich Anfang April 2010 bestellt ;( aber geben die Hoffnung nicht auf :D

  • Versteh ich nicht? :rolleyes: Worüber freust Du Dich? :rolleyes:
    Aber Deine Wartezeit ist wirklich sehr lang. Diesel oder Benziner?


    Gruß barnaby :bang: :bang:

    ix35 2.0CRDi,184PS,4WD,Premium,Schalter, Navi, AHK,Cashmere Brown,Bestellt 09.2010, geliefert 26.10.2011

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!