Werksgarantie auf Flüssigkeiten?

  • Hi zusammen


    Ich wollte mich bezüglich der Werksgarantie erkundigen.


    Ich hatte diesen Sommer einen Schaden am Motor, die Zylinderkopfdichtung musste ersetzt werden. Dementsprechend musste die Werkstatt auch das Motorenöl und das Kühlmittel ersetzen. Zu meinem Entsetzen hat die Werkstatt mir das Motorenöl und das Kühlmittel voll verrechnet, obwohl der Rest über die Werksgarantie ging. Die Werkstatt hat gemeint, dass würde Hyundai Deutschland nie übernehmen und der Kunde müsse diese Kosten immer selber tragen.


    Hat jemand von euch Erfahrung damit? Ich glaube nicht, dass das wirklich so ist.


    Danke für eure Antworten.


    Patrik

  • Soweit ich weis, sind die Flüssigkeiten ausgeschlossen, das hat uns unser damaliger Fiat Händler auch erzählt. Bei Motorschaden müssten wir Frostschutzmittel und Öl selbst zahlen.
    VlG

    iX35 2.0l Benziner, Comfort, Trend, PearlBlack, Bj 04/2011, i20 1.2, Sleeky Silver, Bj 02/2012, Kawasaki VN 1700 Classic Tourer silber/schwarz Bj 04/2011

  • Danke für eure Antworten.


    Also sollte ich es auch nicht bei Hyundai selbst versuchen, dass mir die Kosten zurückerstattet werden?


    Ist schon witzig, jede Werkstatt macht eine andere Aussage...

  • Nun hab dich mal nicht so. Gestern Abend konnte man in einer Talkshow von exponierter Stelle vernehmen, dass Terror zu den Lebensrisiken des 21. Jahrhunderts gehört, da wird etwas Öl und Kühlwasser ja wohl nicht so schlimm sein. ;)

  • Hat jemand von euch Erfahrung damit? Ich glaube nicht, dass das wirklich so ist.


    Im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung wäre das _nicht_ so, aber bei "Garantie" kann erheblich mehr für den Verbraucher nachteilig vereinbart werden - und deswegen ist die gesetzl. Mängelhaftung auch zumeist (sofern noch nicht verjährt) der Garantie vorzuziehen.


    Letztlich wäre es nur fair, wenn der Kunde nur den Teil der Kosten für das neue Öl zahlen müsste, der dem Nutzungsgrad gemessen am aktuellen Wechselintervall entspräche. Wurde das Öl also erst wenige Kilometer zuvor im Rahmen einer regulären Inspektion gewechselt, dann geht die neue Füllung "auf's Haus", stünde hingegen ohnehin der nächste Ölwechsel kurzfristig bevor, dann zahlt eben der Kunde. Und für alles dazwischen entsprechend anteilig. Allerdings ist "fair" bei Garantiezusagen leider selten die Regel... :(


    In jedem Fall kann man nur empfehlen, in einem solchen Fall mitgebrachtes Öl einfüllen zu lassen, dann erspart man zumindest den unverschämten Händleraufschlag.


    Maat et joot un bess demnähx
    Volker

    --
    Was nützt ein Tiger im Tank, wenn ein Esel am Steuer sitzt?

  • In jedem Fall kann man nur empfehlen, in einem solchen Fall mitgebrachtes Öl einfüllen zu lassen, dann erspart man zumindest den unverschämten Händleraufschlag.

    Und befreit den Händler von der Garantie - denn selbstmitgebrachtes Öl fällt aus der Garantie.

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Das ist ja noch das blöde daran! Ich hab erst im April einen kompletten Service machen lassen, mit Ölwechsel. Der Schaden ist dann in Deutschland auf der Autobahn passiert. Um die Kosten gering zu halten(weil meine Versicherung keine Pannenhilfe integriert hatte), habe ich mein Auto zu einer nahegelegenen Hyundaiwerkstatt bringen lassen, obwohl ich selber aus der Schweiz bin. Mit der Werkstatt war dann nicht zu diskutieren, ob man Öl und Kühlmittel günstiger bekommt.
    Vielleicht kann ich aber noch etwas machen, da die Werkstatt die Reparatur wirklich mangelhaft ausgeführt hat.
    1 Monat danach ist mir auf der Autobahn die komplette Bordelektronik ausgegangen. Der Pannendienst(diesmal hab ich eine Versicherung abgeschlossen) hat dann festgestellt, dass das Kabel an der Batterie nicht richtig befestigt wurde. Laut Pannendienst musste das eindeutig von Hand geschehen sein. Also kein Werksfehler. Ebenso hat mein Auto dann nochmal 1 Monat später keinen Zug beim Gas geben gehabt. Also wieder in die Werkstatt und dort hat man festgestellt, dass der Luftdruckschlauch nicht richtig zusammengesteckt war. Auch diesmal wurde mir gesagt, dass das nur von Hand hätte passieren können. Und letzte Woche hatte ich wieder Probleme mit dem Zug beim Gas geben. Wieder der Luftdruckschlauch der an einer anderen Stelle nicht richtig befestigt wurde. Das habe ich alles in der Schweiz machen lassen. Und letzten Freitag dann zum 3x das gleiche. Diesmal hat der Luftdruckschlauch aber einen Riss. Kann u. U. von einem Marder sein. Und das ist mir wieder in Deutschland passiert, weit weg von der 1. Werkstatt, die Reparatur der Zylinderkopfdichtung mangelhaft ausgeführt hat.

  • Samantha1993
    Kannst Du bitte mal kurz die Stelle zitieren, aus der das hervorgeht? Ich finde das in meinen Garantiebedingungen auch nach zweimaligem Lesen nicht - sollte Hyundai tatsächlich für unterschiedliche Fahrzeugklassen unterschiedliche Garantiebedingungen verwenden?


    Maat et joot un bess demnähx
    Volker

    --
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  • Fällt es nicht, wenn Sachkundiges Personal dies einfüllt!

    Deshalb lassen sich auch immer mehr Werkstätten schriftlich vom Kunden bestätigen, daß das Öl mitgebracht wurde, und nicht von der Werkstatt stammt. Dies geschieht aus Gründen des Garantieausschlusses - und das hat nichts mit der Qualifikation des "Einfüllers" zu tun!


    Gruß Jacky

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Jop mag ja sein, habe ich noch nicht erlebt, aber das muss man ihnen auch zugestehen.


    Volkerchen
    Das ist einfach eine Meinung die als bahres verkauft wird. Im Zweifelsfall steht dir die Garantie dennoch zu. Der Streit dauert eben etwas länger und kostet mehr Nerven als das, was man sich durch das selbst mitgebrachte Öl eben spart, damit es das wert wäre.

  • Es gibt gefaktes Öl oder falsche Viskositäten von Öl im I-Net zu kaufen. Wenn der Kunde ein 0W30 Öl im verschlossenen Behältnis mitbringt, sich darin aber in gepanschtes 10W40 befindet, und nach 1000km der Motor verreckt - an wen wendet sich der Kunde? An den (sowieso unauffindbaren) Ölhändler aus Malaysia, oder an die Werkstatt?
    Bei mitgebrachtem Öl spart nur einer, wenn es auf Garantie repariert wird, zahlen aber alle dafür - denn die Garantiekosten sind vom Fahrzeughersteller im Verkaufspreis eines Hyundais mit eingerechnet!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ui, da darf ich jetzt nur mehr bei Hyundai tanken denn es kann ja sein dass ich bei einem Diskonter gepanschten Diesel bekomme und daher die Injektoren kaputt gehen welche dann nicht in die Garantie fallen :todlach: .

  • Treibstoffe werden vom Staat überwacht, da werden Proben gezogen! Öl, welches im Internet Kanisterweise in Kleinmengen bestellt wird ist hingegen kaum kontrollierbar!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • jacky: =) :D


    Du lernst es nie, was?


    Wenn -angeblich- in Raffinerien Proben gezogen werden, weil Treibstoffe von der Lebensmittelkontrolle ... ach, egal. :mauer:

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