Tagfahrlicht MIT Rücklicht

  • Besteht die Möglichkeit, zu dem Tagfahrlicht auch das Rücklicht ständig mit einzuschalten?


    Ich hatte mal folgende Situation: Es ist Tag und neblig, also heller Nebel. Bei Stellung "automatisch" ging das große Licht nicht an mit der Folge, hinten blieb es dunkel. Sinnvoll wäre aber hinten das rote Rücklicht.

  • Moins


    Die StVO ist da recht eindeutig ...

  • Ja es gibt die Möglichkeit. Du schaltest das Standlicht manuell ein. Obwohl, ich muss mich den anderen Kollegen anschließen, Nebel und LED reicht nicht. Ich kann mir schon denken, dass es nicht automatisch umschaltet, ist aber der große Kummer da, haftet Hyundai da sicherlich nicht.

    Hyundai iX35, 2.0 CRDi, 184 PS, Automatik AWD Style Creamy White

  • Frage mich nur wie lange es die "Intelligenz" im Auto noch gibt! Bei der zunehmenden Automatisierung der Fahrzeuge werden die Autos wohl irgendwann zum Fahrer sagen:
    "Steigen sie bitte aus, ich fahre deutlich besser ohne Sie!" 8o

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Es ist wie beim Computer,:die Intelligenz sitzt davor. :freu: In dem Fall ohne es beleidigend zu meinen, die Intelligenz sitzt immer noch vor dem Lenkrad.


    Mal abgesehen davon, finde ich es schlimm festzustellen, wie sehr sich die Menschen im Auto immer mehr auf elektronische Intelligenz verlassen, als ihre eigenen Kapazitäten zu nutzen. :mauer:

    Gruß Axel


    E-Autos, die Prophezeiung für Umweltidioten
    Ich fürchte keine Kreatur ausser einer.......den Menschen, und zur Zeit die Grünen.=O

  • Gab hier schon welche, die sich über das späte Einschalten der Lichtautomatik im Tunnel beschwert haben, weil sie 4 Sekunden im "Blindflug" unterwegs waren. Auf den Vorschlag, das Licht doch manuell zu aktivieren, kam die Antwort: Nein, sehe ich nicht ein - ich habe für Automatik bezahlt, und dann soll das auch funktionieren.
    Sag sowas zu den falschen Leuten, und du wirst zur MPU geschickt! Kein Witz!

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  • Ich brech zsamm...Nebel am Tag nimmt der Sensor zum Lichteinschalten meistens nicht wahr, bzw. erkennt es nicht, weil es einfach zu hell dafür ist....schrieben ja schon die Meisten auch!
    Und zum Tunnel...ha das Ding braucht doch auch Zeit zum reagieren....so schnell wie der Sensor da reagiert, sollte manche Fahrer mal reagieren.. =)

    Die Daimler, Audi, BMW Jägerin auf Autobahnen... :thumbsup:

  • Servus.


    Alle Argumente, die gegen den Wunsch von "himmelgeist" vorgebracht werden, sind sinnvoll. Ich verstehe aber auch dessen Wunsch, denn ich denke mir oft, wenn ich durch Tunnel fahre (gibts hier in Wien einige auf der Stadtautobahn) die nicht gut beleuchtet sind, dass die mit Tagfahrlicht anscheinend zu faul sind, um das Abblendlicht einzuschalten und somit hinten nicht beleuchtet sind.


    Meiner hat kein Tagfahrlicht und ich bin froh darüber, denn unter Tags fahre ich mit Standlicht und Nebelscheinwerfer und bin hinten auch beleuchtet.


    Manchmal denke ich mir, dass jene Menschen die Gesetze machen nie mit der Materie direkt zu tun hatten. Z.B. hatten wir in Österreich für kurze Zeit die Pflicht LICHT am Tag zu verwenden (noch kein Tagfahrlicht). Das hat man dann wieder abgeschafft und dann kam das Tagfahrlicht und die Winterreifenpflicht. Jetzt sind viele Autos mit Winterreifen auf trockenen Straßen, aber bei schlechten Sichtverhälnissen entweder unbeleuchtet oder nur mit Tragfahrlicht unterwegs. Wäre doch ein Klacks gewesen, mit der Winterreifenpflicht auch die "Lichtpflicht" einzuführen.

  • Lichtpflicht im Winter JA, im Sommer NEIN - sage ich als langjähriger Mopedfahrer! Und "Tagfahrlicht" hat die Industrie den Autokäufern eingeredet, das ist so sinnvoll wie ein drittes Nasenloch.....

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  • Und warum schaltet die "automatische Einstellung" das Licht nicht ein?


    Weil es dem Lichtsensor nicht dunkel genug dafür ist

    Hyundai I 40 CW 1.6 135 PS 5 Star Silver Edition Stoney Grey Xenon,autom.Klima Smart Key,Licht u.Regensensor,elektr.Parkbremse, abgedunkelte Scheiben ab B Säule und jetzt endlich mit geilem neuen Pioneer Sound....und jeder Menge Fahrspass:stop: :stop: :stop: :freu: :freu: :freu:

  • Ich wundere mich, dass hier einige schreiben dass sie mit Standlicht fahren damit die Rücklichter leuchten und niemand sich daran stört.
    Zu meiner Zeit hatte ich gelernt, dass STANDlicht alleine nur eingesetzt werden darf wenn das Fahrzeug steht. Sowie gefahren wird ist das Abblendlicht bzw. Fernlicht zu nutzen.


    Ist das jetzt nicht mehr so?

    :winke:
    MfG, Pjotr


    Hyundai i30cw 1.6l blue / BRC-LPG
    Hyundai i20 1.4l Style / BRC-LPG

  • Ich habe auch gelernt: Standlicht nur im Stand. Ich selber fahre auch nie mit Standlicht, wenn Licht - dann Abblendlicht.
    Und ich blinke auch wenn ich die Spur wechsle oder abbiege. Das macht heute auch nicht mal mehr die Hälfte der Autofahrer.... ?(

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Dann bin ich ja beruhigt. Wir Alten gehören einer aussterbenden Art an. Hier blinken noch nicht einmal mehr die Fahrschulfahrzeuge welches zunehmend VW Touaregs sind. Aber vielleicht ist auch nur die "Blinkautomatik" defekt ...

    :winke:
    MfG, Pjotr


    Hyundai i30cw 1.6l blue / BRC-LPG
    Hyundai i20 1.4l Style / BRC-LPG

  • Die Standlicht-Debatte hatten wir schon als ich die gleiche Frage im i30-Bereich mal gestellt hatte. Die StVO ist hier sehr schlecht formuliert und so gab es auch schon Urteile dazu. Das bekannteste wohl ein Wohnwagenfahrer der Tags mit Standlicht gefahren ist. Müsste mal jemand den Link raussuchen. Ergebnis war: es darf tags mit Standlicht gefahren werden. Der Sinn hinter der Regelung war nämlich zu sagen: nachts reicht Standlicht nicht!


    Und da ja heutzutage eh noch das Tagfahrlicht dazu leuchtet ist das meiner Auslegung nach auch nicht mehr "nur Standlicht". So fahre ich bei guter Sicht mit leichtem Regen oder nasser Straße auch lange Autobahnetappen mit Tagfahrlicht + Standlicht + Rücklicht. Man fühlt sich irgendwie doch sicherer wenn es hinten durch die Gischt leuchtet.
    Kommt starker Regen oder Nebel dazu hab ich mein Hirn dabei und schalte trotz Lichtsensor selbsttätig das Abblendlicht dazu.

  • Für Österreich sagt der ÖAMTC :
    Begrenzungslicht:
    während der Dämmerung und bei Dunkelheit, aber nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder Nebelscheinwerfern
    bei Tag und guter Sicht alleine möglich
    Nebelscheinwerfer:
    bei Tag und guter Sicht (alleine oder gemeinsam mit Abblendlicht)
    bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen - wie etwa Dunkelheit und Dämmerung. Mit oder ohne Abblendlicht, jedenfalls aber mit "Rundumbeleuchtung".


    Standlicht+Nebelscheinwerfer bei Tag ist zwar nicht konkret angeführt, aber da jedes für sich erlaubt ist, kann es nicht falsch sein und ich hatte auch noch nie ein Problem damit. Ausserdem lassen sich Nebelscheinwerfer ohne eine weitere Lichtquelle gar nicht einschalten - also kommt das Stand oder Bregenzungslicht dazu.


    Ja Jacky genau so hätte es sein müssen : Winterreifenpflicht und Lichtpflicht ( 1. November bis 15. April) . An Zweirädern Licht das ganze Jahr.

  • .... genau so hätte es sein müssen : Winterreifenpflicht und Lichtpflicht ( 1. November bis 15. April) . An Zweirädern Licht das ganze Jahr.

    Genau SO wünsche ich mir das auch! 100% Zustimmung für deinen Vorschlag, Karl !

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

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