Preisanpassung?

  • Hallo Freunde des langen Wartens. X(


    Diese Frage geht an diejenigen, die nach langer Wartezeit, nun endlich Ihren Traumwagen unterm Hintern haben.


    In der Zwischenzeit wurden die Preise seitens Hyundai ja auch etwas geändert bzw. reduziert. Gilt bei Lieferung des Fahrzeugs nun der in der Auftragsbestätigung vereinbarte Kaufpreis oder wird der angepasst.


    Ich kann mir gut vorstellen, daß bei einer Preiserhöhung, der Händler diese auch an den Kunden weitergeben würde.


    Hier fällt mir noch eine Frage ein: Mein Wagen hat laut Auftragsbestätigung eine unverbindliche Lieferzeit von 48 Wochen (2. März 2012). Danach soll laut AGB eine Nachfrist von 6 Wochen und eine weitere Nachfrist von 2 Wochen gestellt werden.


    Irgendwie ist mir aber mittlerweile die Lust am Warten vergangen. Zumal ich ringsrum sehe, daß die Händler die Fahrzeuge sofort auf dem Hof stehen haben. Kennt sich hier jemand aus, von wegen Rücktrittsrecht?


    Für eine kurze Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.

  • Gehe doch einfach mal zu deinem Händler, sieh Dir seinen Fahrzeugbestand und den Vorlauf an. Wenn Du ein Auto findest, dass Deinen Wünschen entspricht, frage den Händler, ob er Dir diesen Wagen anstelle Deines bestellten anbieten kann. So habe ich es gemacht und es hat prima geklappt :super:.

    Gruß
    Hans
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  • Vielen Dank für den Tipp. Aber mein Händler hat keine Fahrzeuge auf Lager stehen. Bei ihm gehen die wohl alle rein und direkt raus. Kann also leider keinen Tausch mit ihm eingehen.


    Ist übrigens der Tholen aus Heinsberg

  • Ist also ein EU-Fahrzeug? Meiner ist von Conen in Erkelenz und der hat einige auf dem Hof stehen.

    Gruß
    Hans
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    Einmal editiert, zuletzt von Erkelenzer ()

  • Ja, ist ein EU-Fahrzeug. Auto Kück in Düren hat auch einige auf dem Hof stehen. Aber mit anderen Händlern kann man wohl weniger in Verhandlung treten.

  • Witzig, genau dieses Thema betrifft mich. Ich habe im April ein EU-Fahrzeug bestellt. Kurz danach ging der Preis runter und ich freute mich bereits. Jetzt erhalte ich den Anruf vom Händler, dass mein Auto da ist. Blöderweise ist der Preis wieder gestiegen, so dass ich am Ende noch etwas drauflegen muss.
    Ausschlaggebend ist nämlich (laut AGBs) der Preis zum Zeitpunkt der Übergabe. Zumindest bei meinem EU-Händler...

  • Das begreiffe ich nicht ganz!?


    Wenn Du eine Vertrag zum Preis X gemacht hast, so kann der Betrag nicht einfach erhöht oder gesenkt werden!


    Vertrag ist Vertrag und bei einer Änderung kannst Du innerhalb von 2 Wochen vom Vertrag zurück treten.
    Meiner wäre jetzt auch 400,- € billiger.


    So habe ich eben Pech gehabt!!!


    Ich weiss nicht ob Preisanpassungsklauseln in Vertägen überhaupt Gültigkeit haben!


    Rainer

  • Bei meinem EU Händler findet sich folgendes in den AGBs:

    Zitat

    Bitte beachten Sie, dass es im Gegensatz zu Deutschland in anderen europäischen Ländern bei einigen Herstellern keine Preisbindung gibt, was bedeutet, dass für den Endpreis nicht der Tag der Bestellung sondern der Auslieferung maßgeblich ist. Eine Preiserhöhung innerhalb der Lieferzeit muss somit vom Kunden getragen werden. Der Kunde hat aber das Recht bei einer Preiserhöhung von mehr als 2,5% vom Kaufvertrag zurück zu treten. Maßgeblich ist die offizielle Preisliste des jeweiligen Herstellers. Im Falle einer Preissenkung des Herstellers hat der Käufer Anspruch auf eine entsprechende Anpassung des Kaufpreises.


    Quelle: http://www.rahmen-automobile.de/de/agb.php

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