Verrückte Idee - Vorfeldbeleuchtung?

  • Hi Leute.


    Mich interessiert mal Eure Meinung zu einer Idee, die mir heute Nacht eingefallen ist.


    Ich erinnere mich daran, dass der BMW von meinem Schwager die Funktion hat, dass beim Öffnen mit Fernbedienung nicht nur das Innenlicht angeht, sondern auch über ultrahelle LEDs die Bereiche vor den Türen beleuchtet werden. Das gleiche natürlich auch wenn man drin sitzt und eine Tür öffnet. So sieht man die Pfütze oder den Hundehaufen wenigstens bevor man reintritt.
    Jetz bin ich am überlegen, ob ich das mache und wenn, wo ich die Lämpchen am besten anbaue.


    Na? Was meint ihr?


    VG


    Kai

    Tucson 1.6 T-GDI 4WD Automatik - 177 Pferdchen - mit allerhand Schnickschnack.....


    Bitte fragt mich nicht nach dem Ausstattungsnamen, ich und mein Händler wissen es nicht. :rolleyes:


    Allzeit knitterfreie Fahrt wünsche ich

  • Nach meiner Meinung hat man etwas Platz unter den Seitenspiegel, so wie es DB, BMW usw. auch haben.
    Habe ich mir auch schon überlegt, habe nur etwas Bammel vor der Ausführung :flöt: :flöt: :flöt:
    Spiegelglas lösen usw. dieses Teil hier LED Fassung. Unter dem Spiegelgehäuse hast ma eine kleine schwarze Platte, da würde es ganz gut passen :denk: :denk:

    Auto, hast du keins bau dir eins !

    Einmal editiert, zuletzt von sumo650 ()

  • Ich dachte eher unter die Türen.
    Entweder innen unten an die Ablage dran, mit dem Nachteil, dass die Tür auf sein muss um Licht zu haben oder außen unten an den Seitenschweller mit dem Nachteil: wie kommt man da mit dem Kabel hin.

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  • Hi,
    bekommt man da mit den TÜV keinen Ärger???

  • Wieso? Die Lampen gehen doch nur an, wenn auch die Innenbeleuchtung an ist. So zumindest mein Plan.
    Und BMW und Benz haben sowas auch und soweit ich weiß, haben die alle die Plakette bekommen :D

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  • Ja aber bei denen ist das in der Zulassung mit drin und genehmigt worden. Und das nächste: die Dinger, die ihr da reinschrauben wollt, sind ja meeeeega häßlich oder.


    Da gibts schönere bei ATU sorry, die verkaufen zwar immer Mist, aber die Dinger sind cool, Link


    Allgemein gilt beim Tüv: jegliche zusätzliche Aussen- bzw Innenbeleuchtung, die durch den Hersteller nicht zugelassen wurde, ist verboten! :schläge:


    Aber wer es nicht weiß, den macht es nicht heiß! :bang: :bang:

  • Das stimmt so an sich nicht, es muß nur gewährleistet werden, dass die Beleuchtung nur im Stand angeht, ist z.B. mit einem Bremskontaktschalter möglich, dann kannste das auch ich glaube §21 abnehmen lassen

  • Nein stimmt nicht.


    Diese Regelung gab es mal und ist 2009 endgültig abgeschafft worden. Habe es auch mal gehabt und wollte es wieder machen. Doch ein Geschpräch mit meinem freundlichen TÜVer ergab, dass diese Regelung abgeschaft wurde.


    Sorry wenn gerade ein paar Träume in Rauch aufgegangen sind. Wer mir nicht glaubt, kann gern bei den TÜV-Stellen nachfragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gast160312 ()

  • Zitat

    Original von thomas nau
    Allgemein gilt beim Tüv: jegliche zusätzliche Aussen- bzw Innenbeleuchtung, die durch den Hersteller nicht zugelassen wurde, ist verboten!


    Ich dachte bei "Innenbeleuchtung" gilt das nur, wenn ein anderer irritiert oder abgelenkt werden könnte. Also z.B. diese Christbäume in LKWs oder eben Lampen die Aussehen wie Blaulicht und ähnlicher Quatsch.
    Aussen ist soweit ich weiss eine Permanentbeleuchtung z.B. unterm Auto bestimmt verboten. Aber sowas?
    OK, ich weiss, ich wohne in dem Land in der Nähe von Dänemark, aber findet die Bürokratie und Verordnungswut denn überhaupt kein Ende?

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    Bitte fragt mich nicht nach dem Ausstattungsnamen, ich und mein Händler wissen es nicht. :rolleyes:


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  • Nein, die Heinis rauben ein jegliche Idee und Spaß! Und es sei das belangloseste Teil!


    Ich habe die Polizeischule vor der Tür in Meiningen und solche Auszubildenden kucken gaaaaaaaaaaaaaanz genau hin und die Ausbilder.


    Mit meinem Golf und Benz war ich jeden Tag bald mode. :boxen:

  • Zitat

    Original von thomas nau
    Nein stimmt nicht.


    Diese Regelung gab es mal und ist 2009 endgültig abgeschafft worden. Habe es auch mal gehabt und wollte es wieder machen. Doch ein Geschpräch mit meinem freundlichen TÜVer ergab, dass diese Regelung abgeschaft wurde.


    Sorry wenn gerade ein paar Träume in Rauch aufgegangen sind. Wer mir nicht glaubt, kann gern bei den TÜV-Stellen nachfragen.

    Gott sei dank hatte ich es vorher :flöt:

  • Ich frag mal demnächst bei meinem Händler / Werkstatt nach, da kommt glaube ich jede Woche der TÜVler. Der war bisher eigentlich immer recht nett. :anbet:
    Ich lass mir meine Idee doch nicht soooo einfach als "geplatuten Traum" ausreden. Nicht ich. Nicht in meiner Schicht. :dudu:

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    Bitte fragt mich nicht nach dem Ausstattungsnamen, ich und mein Händler wissen es nicht. :rolleyes:


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