Mobilitätsgarantie

  • Kurze Frage, bitte kurze Antwort.


    Bin liegen geblieben, hinten rechts Plattfuß. Ein Fall für Mobilitätsgarantie?


    Mfg Pattel :prost:

    ♡Grüße kommen immer aus der schönsten Stadt Deutschlands "

  • Reifenpanne ist kein technischer Defekt und kann vor Ort vom Fahrer selber beseitigt werden. Somit kein Fall für Mobilitätsgarantie.

  • Hessenhamster
    Danke für diese schnellen Antworten, meine Frage war nach Mobilitätsgarantie und nicht wegen technischer Garantie!!! :freu:


    Aussage von "Hunday" natürlich helfen wir Ihnen - einfach anrufen wir kommen und helfen... (Mobilitätsgarantie) die Kostenfrage ist was anderes!


    mfg Pattel :blume:

    ♡Grüße kommen immer aus der schönsten Stadt Deutschlands "

  • Gegen Bezahlung hilft doch jeder, dazu brauchst du dann doch nicht unbedingt eine Mobilitätsgarantie.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Einfach mal bei der Hotline anrufen und nachfragen?! Die wissen ganz genau, wann sie einen Schlepper rausschicken und wann nicht.
    In einem Fall ist bei mir Sonntagabend (im Winter) ein ACE-Mann rausgekommen, um meine ausgefallene Abblendlichter zu tauschen. Mangels Werkzeug kam ich nicht an die Lampen ran und ne Werkstatt hatte natürlich auch nicht geöffnet. Ich musste am Montag früh los und hatte keine Möglichkeit den Wagen wieder herzurichten vor der nächsten Fahrt.
    Ging alles über die Mobi-Garantie.

    Bi uns im Nor'n heet dat nich Disko sonnern daanz up de deel.

  • Danke nach Norden..so ist es richtig-hab ich getan und alles so wie beschrieben von mir..."MOBI" greift

    ♡Grüße kommen immer aus der schönsten Stadt Deutschlands "

  • Moin,
    ich muss das Thema doch noch mal aufgreifen.


    Bin gestern auf Autobahn mit nem platten Reifen liegen geblieben (Reifen war 4 Monate alt). Hyundai Service Nummer angerufen, Wagen wurde zum nächsten Hyundai Händler abgeschleppt. Dummerweise kein Ersatzreifen da und muss bestellt werden (Ganzjahres 245/19)m


    Da kein Ersatzreifen da war und ich somit nicht mehr mobil war, nahm ich an, dass ich im Zuge der Mobilitätsgarantie einen Leihwagen / Ersatzwagen bekommen würde.
    Leider wurde mir aber von der Werkstatt gesagt, dass eine Reifenpanne, nach Rücksprache mit der Hyundai Hotline, für ein Ersatzfahrzeug kein Grund sei.


    Da ich das gestern erst einmal so nicht wiederlegen konnte auf die Schnelle und froh war, dass die Dinge ihren Weg gingen, nahm ich das erst einmal so hin und ließ mich von Jemanden abholen und nach Hause bringen.


    Nun aber meine Frage, ist das richtig so ? Ist eine Reifenpanne tatsächlich kein Grund für ein Ersatzfahrzeug auch wenn sich das Problem ja nicht auf die Schnelle lösen läßt, da der Reifen ja erst noch bestellt werden muss.


    Von einer Mobilitätsgaratntie würde ich etwas anderes erwarten und im Kleingedruckten konnte ich auch nichts dazu finden. Mobil bin ich jedenfalls aktuell nicht und benötige auch beruflich das Auto.

  • Ja Zulu, da hast du wohl Pech gehabt.
    Du kannst froh sein, dass das Abschleppen nicht noch extra berechnet wurde.
    Hyundai ist nur für deine Mobilität zuständig wenn etwas am Auto kaputt geht was ein Garantiefall ist.
    In allen anderen Fällen musst du für den Ersatz aufkommen.
    Auf einem anderen Blatt steht natürlich, dass man für die Kundenbindung auch anders reagieren kann.
    Ich hatte vor Jahren mal so einen Fall. Da habe ich dann vom Autohaus einen i10 gestellt bekommen und musste nur den Sprit bezahlen. Das war natürlich auf rein freiwilliger Basis.

  • Naja, wenn ich mir das hier so durchlese: https://docplayer.org/15304999…ntie-und-serviceheft.html (Seite 16 von 22 in dem PDF), ist da nichts von Garantieteilen zu lesen, sondern nur, dass der Karren abgeschleppt wird, wenn dieser nicht mehr fahrtauglich ist.


    Sind wir mal ehrlich: Wenn nur die Garantieteile enthalten sind, kannst du den Spaß auch gleich in der Pfeife rauchen. Warum bleiben die meisten Fahrzeuge liegen? Wegen Reifenschäden oder platter Batterie. Beides keine Garantieschäden und trotzdem rückt der nächstgelegene Vertragspartner von HMD aus (im Zweifel ist das auch mal der ADAC).

    Bi uns im Nor'n heet dat nich Disko sonnern daanz up de deel.

  • mhm, ob man das so stehen lassen kann ... Ich nehme an, das sind Vermutungen oder? Habe mir die Mobilitätsgarantie nun noch mal durchgelesen, da heisst es z.B.:


    Panne:
    Darunter fallen auch selbstveschuldete Pannen wie z.b. techn. bedingter Reifendefekt (z.B.. Materialermüdung)


    Darauf bezieht sich dann alles andere.


    Ich gehe mal davon aus, dass es sich auch z.B. bei einem Nagel im Reifen um einen techn. bedingten Reifendefekt handelt, denn was sollte es sonst sein. Selbst Kraftstoffmangel und Falschbetankung sind dabei.


    Mietwagen:
    Und kann das Fahrzeug dann nicht innerhalb 2 Stunden wieder fahrtüchtig gemacht werden, sollte einem sogar ein Ersatzfahrzeug der Kompaktklasse zustehen.


    Also dreht es sich erst einmal darum, ist ein Nagel im Reifen eine Panne im Sinne von Hyundais Mobilitäsgarantie, denke schon, denn sonst hätten Hyundai ja auch erst gar nicht einen Abschleppwagen vorbeigeschickt und zu Hyundai schleppen lassen.

  • Für eine Reifenpanne ist nicht der Hersteller/Garantiegeber verantwortlich - und deshalb gibt es auch keine Mobilitätsgarantie. Es sei denn, du kannst nachweisen daß der Hersteller Schuld an der Reifenpanne war......Falls nicht, liegt es im "Ermessensbereich" des Garantiegebers. Er kann - muss aber nicht.

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  • und Falschbetankung .... dafür ist doch auch nicht der Hersteller verantwortlich ....


    Na ja.... vermute mal so richtig weiss es keiner und man ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen und kann alles unterschiedlich interpretieren

  • Na den möchte ich sehen, der bei einer selbstverschuldeten Falschbetankung (Diesel statt Super z.b.) sein Fahrzeug auf Garantiekosten instandgesetzt bekommt, und dazu noch kostenlos abgeschleppt wird und auch noch einen Gratis-Leihwagen bekommt! Ich war fast 30 Jahre in der Kfz-Branche, und fahre seit über 42 Jahren Auto - aber von solchen Zaubermärchen habe ich noch nie gehört! :nenee:

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  • Zulu
    Könntest Du das PDF der Mobilitätsgarantie einmal bitte hier hochladen respektive verlinken? Falls das dort so drin stehen sollte, wie Du es wieder gegeben hast, dann sollte die Sache klar sein und Dir würde das Abschleppen, der Leihwagen etc. zustehen...
    Ausser, es gibt Ausschließungsklauseln a la "mindestens 50km vom Wohnort entfernt" o.Ä.

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