Auffahrunfall

  • War klar, hatte noch nie was, und jetzt bei meinem ersten nagelneuen Auto ists passiert. Mir ist ein Mädl hinten drauf gefahren. Ich bin vor einem Zebrastreifen gestanden (wollte rechts abbiegen) und sie ist mir hinten auf der Fahrerseite rein gefahren.


    Bin gleich danach in meine Werkstatt. Stoßstange muss sicher getauscht werden (1000€), den Rest wenn vorhanden kann er erst nach genauer Begutachtung feststellen.


    Hab mir gestern mal in Ruhe meinen ixi angesehen und musste leider feststellen, dass auf der Fahrerseite die Türen sowohl vorne als auch hinten an der unteren Kante leicht raus stehen. Sie schließen also nicht mehr bündig ab. Auf der Beifahrerseite ist alles Top und bündig.


    Ich muss morgen sowieso einen Termin bei meiner Werkstatt machen, aber ich will mich schon vorher mal etwas umhören. Hats da was verschoben? Ich bin gestanden, sie ist mir nicht besonders schnell aufgefahren. Wenn ja, kann man so was überhaupt wieder reparieren?


    Ich will kein Geld, ich will nur, dass das Auto wieder perfekt hergestellt wird. Ist gerade mal ein 3/4 Jahr alt.


    mfg
    Andy

    2000-2003: Golf II 90PS


    2003-2012: Golf III 55PS


    aktuell 10/12: Hyundai ix20 1.4L 90PS Benziner

  • Hier wäre der Weg !!!Anwalt einschalten!!!


    Gutachten erstellen lassen
    Werkstatt aufsuchen
    Leihwagen ordern ((etwas kleiner als deiner) oder Nutzungsausfall kassieren pro Tag
    Abtrittserklärung an die Werkstatt geben, oder nach Gutachten abrechnen und selber reparieren lassen, dabei wird die Mehrwertsteuer einbehalten bis die Rechnung der Versicherung vorliegt.


    LG
    Nobby aus Horrem

    „An dem Tag, an dem du Goldwing fährst, wirst du nicht älter.“


    Hier mal alle Hyundai Fahrzeuge die ich schon hatte.


    Nr. 1 Tucson Benziner
    Nr. 2 Santa Fe Diesel
    Nr. 3 Santa Fe Benziner 2,7 V6
    Nr. 4 ix20 Style 1,6 Automatik

  • Wozu einen Anwalt? Schaden ist gemeldet, Sachlage ist klar. Sie streitet nichts ab.
    Ich will kein Geld, ich will nur, dass alles wieder so hergerichtet wird wie vorher.


    Meine Frage war eher auf die Türen bezogen. Ist so ein "verziehen" überhaupt wieder zu reparieren?


    mfg
    Andy

    2000-2003: Golf II 90PS


    2003-2012: Golf III 55PS


    aktuell 10/12: Hyundai ix20 1.4L 90PS Benziner

  • Das sollte nur eine HILFE sein, das dicke ende kommt zu Schluss.....wer soll Dir auf die Türen einen Rat geben?


    Nur ein Sachverständiger, den es sind mehr dinge kaputt als du sehen kannst.


    Aber wie immer


    "Jeder mach seinem Gusto"


    LG
    Nobby ;)

    „An dem Tag, an dem du Goldwing fährst, wirst du nicht älter.“


    Hier mal alle Hyundai Fahrzeuge die ich schon hatte.


    Nr. 1 Tucson Benziner
    Nr. 2 Santa Fe Diesel
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  • Also was ein Anwalt daran jetzt zu suchen hat, frage ich mich ehrlich gesagt auch... Aber ein Gutachter ist hier wohl das Mittel der Wahl. Einen Gutachter kannst du selbst bestimmten und bestellten (der muss dir ab ca. 800 Euro auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden => HIERZU ABER NOCHMAL UNBEDINGT VORHER SCHLAU MACHEN, z.B. beim ADAC oder deiner eigenen Versicherung). Ich finde es ja gut und richtig, dass du nicht davon "profitieren" möchtest, aber unter den Teppich soll eben auch nichts fallen. Und ein von dir bestellter Gutachter ist i.d.R. sehr genau, was das angeht (er hat ja ein Interesse, dich als Auftraggeber nicht zu benachteiligen).


    Also: Vorher informieren, und im Bekanntenkreis oder bei der Werkstatt nach einem guten Gutachter fragen!


    Grüße
    Chris

  • @sundancer1800: Zum Schäden feststellen stell ich ihn ja in eine FACHwerkstätte. Wer wenn nicht die stellen den/die Schäden fest. Wenn der/die Schäden von der Versicherung angezweifelt werden kommt ein Sachverständiger zum Zug.
    Aber da immer gleich nach einen Anwalt zu schreien halte ich für falsch und lässt alles nur eskalieren.


    @Illu51: Brauch ich schon wirklich von Anfang an einen Gutachter. Ich mein die Schäden wir ja wohl die Hyundaiwerkstatt feststellen können?


    mfg
    Andy


    P.S: Einziges "Problem" was ich sehe ist, dass die Verursacherin bei der gleichen Versicherung ist wie ich. Ich hab dort ja auch meine KFZ Rechtsschutz.

    2000-2003: Golf II 90PS


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    aktuell 10/12: Hyundai ix20 1.4L 90PS Benziner

  • Hallo,
    wie Nobby schon schrieb, einen Anwalt einschalten ist hier sehr ratsam. Da dieser für dich sämtliche Schreibarbeiten abnimmt und auch eine Wertminderung deines Wagens rausholen wird für eventuelle Folgekosten. Einen Gutachter brauchst du auf alle Fälle. Da bei dir sicherlich nicht nur die Stoßstange beschädigt ist. Die Reparatur wird schon einige Tage dauern. Aber das ist deine Entscheidung.
    Gruß
    Willi i20

  • Net bös sein, aber ihr lest ja gar nicht was ich schreibe. Hab jetzt dreimal geschrieben, dass ich das Auto in eine Hyundai Fachwerkstätte stelle.
    Die werden doch alle Schäden feststellen und der Versicherung melden. Das wars dann doch. Wozu soll ICH einen Gutachter bestellen. Das würde ich nur machen, wenn ich Zweifel an den festgestellten Schäden hätte. Ich glaube die meisten Kommentare, wenn auch nett gemeint gehen krass am Thema vorbei.

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  • ... dann lies' aber auch, was dir die anderen die ganze Zeit versuchen zu sagen ;).


    Folgend kommt meine eigene, unverbindliche und persönliche Meinung:


    Eine Fachwerkstatt reicht nicht aus, um eine vollständige und zuverlässige Schadensbestimmung zu leisten. Mal Hand aufs Herz, aber das sind Mechaniker - Metzger des Blechs! Wenn es um Statik/Rahmengeometrie (du sprichst was von Tür verzogen?) geht, reicht deren Kompetenz einfach (im Allgemeinen!) nicht aus. Was meinst du denn, warum Gutachter Ingenieure sein müssen? Dazu kommt noch, dass denen schlicht die amtliche Kompetenz fehlt, um so etwas wie eine Wertminderung festzustellen (und vor allem: geltend zu machen).


    Hör auf die Leute hier, und nimm' dir nen Gutachter! Der wird ab einer gewissen Schadenshöhe von der gegnerischen Versicherung (unerheblich, dass es auch deine ist) übernommen und ist für dich mit null Nachteilen verbunden... Wenn du deiner Fachwerkstatt so traust, dann folge doch meinem ersten Rat und lege denen das Problem dar - die werden auch nichts anderes machen als "ihren" Schadensgutachter einzubestellen...

    Für einen Anwalt sehe ich in Anbetracht des bisherigen Werdegangs und der im Raum stehenden Schadenshöhe persönlich keine Notwendigkeit... Viel an "Schreibarbeit" fällt nämlich bei einem reibungslosen Ablauf nicht an (und schon gar nicht, wenn es die selbe Versicherung ist)



    Grüße
    Chris

  • Hallo andvol,
    die Werkstatt wird das schon richtig reparieren. Aber was ist, wenn du dein Auto verkaufen möchtest? Durch den Unfall, hat dein Auto an Wert verloren, den dir die Versicherung durch Wertminderung zahlen muss. Du kannst ja drauf verzichten, weil es ja die gleiche Versicherung ist, die wird sich freuen, wenn sie Kosten sparen kann.
    Gruß
    Willi i20

  • Der Mechaniker hat am Freitag schon gesagt, "alles" was über einen simplen Tausch (Stoßstange) hinausgeht ist eine Wertminderung und wird dementsprechend abgehandelt. Als der weiß anscheinend schon was er tut.


    Also ich werde morgen einen Termin ausmachen, das Auto dann hinstellen, mit denen in der Werkstatt alles besprechen/zeigen und dann weiter sehen. Anwalt und Gutachter fahr ich sicher nicht von vornherein auf. Das kann ich nach der ersten Werkstattbegutachtung noch immer machen!


    mfg
    Andy

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    aktuell 10/12: Hyundai ix20 1.4L 90PS Benziner

  • nimm's mir nicht übel, aber sowas bezeichnet man in meiner Branche wohl als "beratungsresistent".


    Die Intention deines Threads wird mir zwar nicht klar, wenn du eh nur deinem Mechaniker glauben kannst/willst, aber es sei dir ein Rat gegebene: Niemand, aber auch niemand ist unfehlbar - schon gar nicht ein Mechaniker, der plötzlich die marktgerechten Implikationen des Unfalls beurteilen soll... mal ganz abgesehen davon, dass er rechtlich nicht dazu befugt ist, eine Wertminderung zu schätzen (nochmal: Wozu sollte es sonst vereidigte Sachverständige geben?) - aber mach doch was du willst...


    Gruß
    Chris

  • Also Anwalt braucht man nicht, da die Unfallverursacherin ja zugibt, Schuld zu sein. Das mit den Türen ist so eine Sache und kann ein verzogener Rahmen sein. Die Meinung eines Mechanikers wird der gegnerischen Versicherung da aber nicht reichen, auch kein Kostenvoranschlag, wenn ein gewisser Preis überstiegen ist, sondern die möchten ein Gutachten eines Gutachters sehen, um den dann doch immensen Schaden, im schlimmsten Fall wirtschaftlichen Totalschaden zu reparieren. Die gegnerische Versicherung sagt sonst nach der Reparatur, naja, die Türen hätten ja einfach nur justiert werden müssen, der Rahmen war ja vielleicht gar nicht verzogen. Wenn die Reparatur gemacht ist, kannst Du aber das Gegenteil nicht mehr beweisen und dann hilft auch kein Gutachter mehr. Wir haben hier in Neuruppin eine Werkstatt, die haben einen Gutachter. Der geht den ganzen Tag nur rum, schaut sich die Autos an, schreibt die Gutachten und dann ist gut.

    I40 5Star Edition Gold Paket, 163 Diesel PS, abn. AHK
    Ich mag den Golf.... weil er so leicht zu überholen ist.

  • Sehe ich auch so, einen Anwalt braucht es wohl eher nicht. Wenn nach dem Unfall beide Türen links nicht mehr passen, liegt eine Schadensgröße vor, bei der zwingend ein Gutachter vonnöten ist. Nimm besser selbst einen, als Dir hinterher einen von der Versicherung aufdrängen zu kassen, der in jedem Fall nicht Dein Bestes will. Du hast bei einer solchen Schadenshöhe immer das Recht, einen Gutachter Deiner Wahl zu nehmen.


    Ich persönlich würde allerdings einen Wagen, bei dem nach einem Heckaufprall bei Türen einer Seite nicht mehr passen, nicht mehr weiterfahren wollen, da sich solche kapitalen Schäden in der Regel nicht mehr so beheben lassen, das alles wird wie neu. Vor allen Dingen lässt sich der nachgelassene Verformungswiderstand nicht mehr umkehren. Aber das muss jeder selbst wissen...

  • Kann Illu51 und HoffisRenner hier nur zustimmen. Eins will ich aber noch hinzufügen: Die Verischerung wird bei dieser Schadenshöhe wahrscheinlich ohne einen Gutachter die Reparatur ohnehin nicht freigeben. Und wenn sie selbst einen stellt bist du auf jeden Fall schlechter dran, als wenn du einen Gutachter nach deiner Wahl beauftragst.

  • ...nimm Dir nen eigenen Gutachter... das hört sich nicht so toll an..


    Und ich sags auch ehrlich, ich würde das alles über einen Anwalt abwickeln lassen....den Ärger und Schreiberei den man sich damit spart.
    Du kannst ja dem Anwalt sagen, daß Du da keinen Vorteil drauß ziehen willst. Auch ein Anwalt kann so schreiben, daß es nicht eskaliert.
    Ab einer gewissen Schadenshöhe kommst eh nicht drum, denn die Versicherungen wollen sparen wo es nur geht!
    Leider alles schon am eigenen Leib erfahren und daraus lernen müssen.
    Ein Anwalt ist nicht nur zum streiten oder beim Streit da, aber der wickelt das einfach proffesionell ab.


    Kleine Schäden gehen klar ohne, mach ich auch, aber wenn nur Verdacht besteht, daß das was größeres wird..nie mehr ohne, die gegnerische Versicherung hätte mich total abgezockt...da kann es um Kelinigkeiten gehen...oder um falsche Formulierungen...und außerdem kannst der Verursacherin immer noch im persönlichen Gespräch Deine Vorgehensweise erklären...

    Die Daimler, Audi, BMW Jägerin auf Autobahnen... :thumbsup:

  • Was wollt ihr da eigentlich immer eure Anwälte Briefe schreiben lassen? Haben die so tolle Schreibmaschinen? :flöt:
    Versicherung anrufen, Schadensnummer geben lassen. Gutachter anrufen, Gutachten erstellen lassen. Versicherung anrufen, Reparaturfreigabe einholen. Werkstatt anrufen, Auto reparieren lassen. Da schreib weder ich noch ein Anwelt einen Brief.
    Wenn irgendwas schief geht oder sich jemand quer stellt, dann kann man immernoch einen Anwalt einschalten.

  • Hallo wollte meine Meinung äußern
    schon alleine die Tatsache das dein Fahrzeug erst ein 3/4 Jahr alt ist ,und du schreibst das evtl. der Rahmen oder sonstiges verzogen ist würde ich meine Rechtsschutz in Anspruch nehmen und mich beim Anwalt über weiteres vorgehen beraten lassen

    Stillstand = Rückschritt :rolleyes:
    Gruß Jürgen

  • Die Rechtsschutzversicherung ist bei einem unverschuldeten Unfall nicht nötig. Die Kosten für den Anwalt trägt die gegnerische Versicherung. Für andvol vielleicht noch das hier,auch wenn es sicher nicht ganz ohne Eigennutz formuliert ist. ;)

  • Hallo Andy,


    vor einem halben Jahr hatte ich einen sehr ähnlichen Schaden. Ich stand an einer Einmündung, um ein anderes KFZ vorbeizulassen. Dabei fuhr mir hinten links einer drauf. Für mich sah das alles danach aus, als wäre ausschließlich der hintere Stoßfänger beschädigt worden. Dann hatte ich aber doch leichte Zweifel, ob vielleicht das Fahrgestell leicht gestaucht ist. Diese Zweifel kamen daher, dass ich beim vergleichen der Spaltmaße an den Türen ganz kleine Unterschiede festzustellen glaubte. Diese Zweifel waren für mich der einzige Anlaß, zu einem Gutachter zu gehen.


    Der Gutachter erklärte mir, dass diese unterschiedlichen Spaltmaße als Fertigungstoleranzen anzusehen seien. Eigentlich wäre der Hersteller bemüht, die Tür ein klein wenig über die Karosserie herausstehen zu lassen. Das würde angeblich Windgeräuse vermeiden. Die Türen, die absolut plan mit der Karosserie sind, wären eigentlich eher der Ausrutscher. Auf jeden Fall war er der Meinung, dass hier nichts gestaucht worden wäre. Dann schrieb er mir aber die komplette Anhängevorrichtung zur Erneuerung ins Gutachten, stellte noch eine merkantile Wertminderung von EUR 500,- fest und setzte in der Kalkulation ganz heftige Stundenlöhne des Hyundai-Fachbetriebes an. So kam er auf eine Schadenhöhe von knapp über EUR 3.000,-, was ich für hoffnungslos überzogen hielt. Ich bin mir zu 100% sicher, dass die Anhängevorrichtung keinerlei Kontakt mit dem gegenrischen KFZ hatte und absolut keine Beschädigung abbekommen hatte. Nebenbei bemerkt führt die Hyundai-Fachwerkstätte sowieso keine Lackierarbeiten aus. Die bestellen nur die rohe Stoßstange bei Hyundai, bringen sie zum Lackieren und eventuell übernehmen sie dann noch die Montage. Aber die wesentliche Arbeit macht der Lackierer.


    Somit ging ich gleich selbst zum Lackierer. Der bezog den rohen Stoßfänger als Original-Hyundai-Ersatzteil von einem Hyundai-Händler. Er lackierte und montierte sie. Und zwar zu deutlich günstigeren Stundensätzen, als im Gutachten kalkuliert. Die ganze Reparatur kostete inkl. Mwst. EUR 668,-. Als die Stoßstange demontiert war (ich war selbst dabei), stellten wir fest, dass die darunterliegenden Plastikpuffer eigentlich noch ersetzt werden sollten. Die wurden aber nicht mitbestellt und standen uns somit nicht zur Verfügung. Um die Reparatur schnell abschließen zu können, verzichtete ich auf den Austausch dieser Puffer.


    Mit der gegnerischen Versicherung machte ich eine fiktive Abrechnung lt. Gutachten, erhielt noch einen Tag pauschale Nutzungsausfall-Entschädigung und natürlich die vom Gutachter festgesetzte Wertminderung. Die Rechnung des Gutachters ging direkt an die Versicherung - die Kosten dafür musste ich somit gar nicht auslegen. Und für die Teilreparatur (Stoßfänger) reichte ich noch die Rechnung des Lackierers an die Versicherung ein und erhielt somit aus diesem Teilbetrag auch noch die Mehrwertsteuer erstattet.


    Zum Schluß hatte ich ein Auto, das optisch zu 100% neuwertig war. Es hat zwar unter dem Stoßfänger einen Puffer, der nicht ganz OK ist und vielleicht gibt es sonst noch irgendwo eine kleine Schramme im Unterbodenschutz, die wir übersehen haben. Wenn ich den Wagen irgendwann mal verkaufe, muß ich natürlich dem Käufer sagen, dass der mal einen leichten Heckschaden hatte, bei dem der komplette Stoßfänger erneuert wurde. Vielleicht lege ich dem Käufer auch das Gutachten vor, dann kann er es selbst beurteilen. Mein Abwicklungsaufwand war nicht ganz unerheblich. Aber dafür blieb mir ein Betrag in Höhe von EUR 2.700,- übrig. Dafür bin ich gerne bereit, die paar kleinen Nachteile und einen etwas geringeren Verkaufserlös hinzunehmen. Wäre ich zur Hyundai-Vertragswerkstätte gegangen und hätte ich die Sache über den Anwalt abwickeln lassen, dann hätte ich selbst kaum einen Abwicklungsaufwand gehabt. Dafür hätten die beiden dann den kompletten Gewinn eingestrichen.


    Viele Grüße
    Walter

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