Hyundai, EU Neuwagen und Garantiereparatur

  • Hier ein Link der mögliche Fragen zu Garantieleistungen und EU-Fahrzeugen klären kann. Bei EU-Fahrzeugen ist und bleibt die Herstellergarantie vollumfänglich erhalten. (EU-Recht)


    https://www.adac.de/infotestra…-neufahrzeug/default.aspx

    "An allem Unfug der passiert, sind nicht etwa nur die schuld die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern."


    Erich Kästner

  • Man muß daran denken beim Hyundaihändler ein EU-Fahrzeug anzumelden um Garantieleistungen zu erhalten. Denn woher soll Hyundai Deutschland ein Fahrzeug z. B. aus Belgien kennen. Ist aber kein Problem und recht formlos mit Kopien vom Fahrzeugschein (Fahrgestellnummer) und Wartungsheft (Übergabeinspektion, wichtig!) einzureichen.


    Woran man noch denken muß ist Garantiebeginn bzw. später -ende. Bei deutschen Fahrzeugen ist das die Erstzulassung. Beim EU-Fahrzeug ist das daß Datum im Wartungsheft der Fahrzeugübergabe-Inspektion vom Händler z. B. in Belgien an den Händler in Deutschland. Das kann im Extremfall bis zu einem halben Jahr ausmachen bei einem Lagerfahrzeug, meistens aber nur wenige Tage oder Wochen. Sonst geht man mit einem Mangel zum Hyundaihändler und erfährt das die Garantie schon abgelaufen ist.


    Noch zu bedenken ist das Hyundai Deutschland keine Kulanz auf ausländische Fahrzeuge gibt.


    Es muß halt jeder für sich abwägen.

  • Das Hyundai keine Kulanz auf ausländische Fahrzeuge gibt, ist ja insbesondere für Käufer von Gebrauchtwagen beachtenswert. Für Neuwagenkäufer, die eh unter 5 Jahren Fz.-Besitz bleiben wollen, ist es ja eher unwichtig.

  • Kulanz ist doch auch immer eine Frage des Händlers, wie gut er das an Hyundai verkauft dass es auf Kulanz durch geht. Auf Kulanz würde ich mich auch bei einem deutschen Hyundai nicht verlassen ;).

  • Nein, die Garantieanmeldung kostet nichts...

  • Manche Händler verlangen aber etwas dafür. Verboten ist das zwar nicht, und die Anmeldung ist ja auch mit Zeitaufwand verbunden - aber zumindest im Rahmen einer Inspektion kann das auch so "nebenbei" kostenlos miterledigt werden. Einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Garantieanmeldung gibt es in dem Fall aber nicht!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ja das langt, sollte vorher ein Garantiefall auftreten wird dann eben die Anmeldung gemacht. Du hast ein Anrecht auf die Garantie, und es gibt keine Vorgabe wann die Anmeldung erfolgen muss! Beim nächsten Händlerbesuch (aus welchem Grund auch immer) würde ich die Anmeldung vornehmen. Und falls kostenlos, einen kleinen Obolus in die Kaffeekasse legen! :)

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