Garantieverlust?

  • Viel Spaß :)
    Hab auch schonmal HDM angeschrieben. Hatte 4 Wochen gedauert, bis ich die Antwort hatte.

    i like my Hyundai


    Wer Schreibfehler findet, darf sie gern behalten :)

    Einmal editiert, zuletzt von Ceed ()

  • Ich finde das durchaus spekulativ - denn zumindest ich habe die betreffenden Fahrzeugunterlagen des i40 bisher nicht einsehen können.....

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • tja.....wenn Du natürlich alles , was andere nachweisen können und nicht nur DU, als Spekulation betrachtest......dann musst Du ja ein sehr unausgeglichenes Leben führen. Man muss den anderen schon mal hier und da vertrauen, sonst wird das Leben schwierig, aber zumindest lebensunwerter.

  • Hartmut du weißt selber gut genug, daß Kundenangaben von Tatsachen abweichen können, bzw vom Kunden "Ungeschickt" interpretiert werden können. :flöt:....Ob Hyundai noch Garantie für dieses Fahrzeug gibt, daß weiß nur Hyundai. Wir labern hier nur rum..... :rolleyes: (blablablablabla)
    Und was das Kontaktformular bvon HMD angeht, weiß ich selber aus eigener Erfahrung :gaehn:...Kannste vergessen....

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • die Fakten über einen Ausschluß von GA-Leistungen wegen z.B. vernachlässigter Inspektionstermine liegen doch vor.....das ist doch keine Spekulation.

  • Ein Händler kann nicht über die Garantie entscheiden - weil er sie auch nicht gewährt! Ausschließlich HMD entscheidet darüber, ob oder ob nicht!
    In diesem Fall hier ist die Garantie abgelaufen, da der 1. Servicetermin um mehr als 2 Monate (also bis spätestens 5/14) überzogen wurde!

    Habe ich schon festgestellt. Und jetzt: ABWARTEN WAS HMD DAZU SAGT :!:


    ....ich bin dann mal weg..... :wech:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • kann ich Dir sagen: " keine GA-Leistungen mehr, da ......usw. und so fort ."
    Das sind Fakten und keine Spekulation.
    Und DU weißt das so gut wie ich !

  • Also HMD war bei mir auch sehr kulant mit einem anderen Auto ;). 7 Monate überzogen trotzdem weiterhin alles auf Garantie gemacht, ob bei einem Motorschaden das auch so gewesen wäre. Keine Ahnung :).

  • Die Diskussion um HMD und Garantie ist zwar interessant, hilft Acides überhaupt nicht weiter. Rein rechtlich ist sein Ansprechpartner der Händler, von dem er (warum auch immer) noch eine 1-jährige Gebrauchtwagengarantie bekam und nicht HMD. Er muß sich an diesen wenden, der Händler soll das dann mit HMD in seinem Sinne klären. Kann oder will dieser das nicht, erfüllt er nicht die ausgelobten Bedingungen (Auto mit Restgarantie blabla) und eine Wandlung steht im Raum, da der Händler den Vertrag nicht erfüllt. Also: Schriftlich vom Händler geben lassen, daß dieser die Angelegenheit geklärt hat.

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    i40CW 1.7 CRDi 100 kW, BusinessSupport, dt. Modell

  • Vielleicht hat es der Händler schon bei Hyundai probiert, und weil die NEIN gesagt haben, gab es eben 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie, und nicht die restliche Werksgarantie.

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Entscheidend ist doch was im Kaufvertrag steht.
    Steht dort nichts von Restgarantie von Hyundai sondern nur 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie ist alles korrekt,
    auf jedenfall für den Händler. Da sehe ich dann wenig Aussicht auf Rücknahme und Kaufpreiserstattung.
    Also Acides sag uns doch mal was genau im Kaufvertrag zum Thema Garantie steht.

  • So steht da garnix weiter. Aber bei dem Händler ist es generell so, das man als Privatperson eine Gebrauchtwagengarantie für 12 Monate abschließen soll/muß.(Natürlich Kostenpflichtig)

  • Damit glaubt er wohl, daß er die einjährige Händlergewährleistung umgehen kann? Und das auch noch kostenpflichtig? /Kopfschüttelmodus aus
    Das mit dem Kaufvertrag stimmt so nicht ganz. Wenn er (nachweisbar) das Auto mit Restgarantie angeboten hat (also irgendwas schriftliches), zählt dieses Angebot, das muß dann nicht explizit im Kaufvertrag stehen.
    Alternativ könnte man mit "Treu und Glauben" argumantieren und sich "arglistig" durch den Händler getäuscht sehen, denn es kann als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, daß Otto Normalverbraucher (Acides) davon ausgehht, daß das Fahrzeug, das regulär über 5 Jahre Garantie verfügt, wenn es zwei Jahre alt ist, noch über eine Restgarantie von 3 Jahren verfügt. Wie gesagt, Ansprechpartner ist in jedem Fall der Händler, HMD hat damit nix zu tun und Kulanz (wie hier manche geschrieben haben) ebensowenig.


    Acides
    Dürfen wir mal erfahren, wer dieser Strolch ist, vielleicht ist das eine Warnung für andere Kaufopfer.

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  • Das Auto ist von: http://www.ald-caroutlet.de/ Standort Dorfmark.


    Ich muß zu Hause noch mal nachsehen. Aber einen richtigen Kaufvertrag gabs es garnicht. Bei denen ist das eine "Bestellung eines Gebrauchtwagens" (ich glaube so war der Wortlaut) und da steht nicht viel drin.
    Rechnung stand aber sogar was von Hyundai Leasing im Kopf.


    Ich würd da ehh nie wieder was kaufen. Zusagen die gemacht wurden wurden nich eingehalten usw.
    Das einzige positive war das es schnell ging. Mußte es auch da ich ohne Fahrzeug war, und Mietwagen kostet^^

  • Das einzige positive war das es schnell ging. Mußte es auch...

    Ist immer fatal, wenn man kauft und dabei unter Druck steht... :nenee:

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  • Naja, hab tagelang Umliegende Händler abgegrast und diverse Platformen durchforstet.
    der Hyundai hatte so oder so das beste Preis Leistungsverhältniss in meinem Preisrahmen.


    Andere Marken nur älter oder massig km auf der Uhr.


    War schon gute Entscheidung. Nur halt wohl falschen Händler bzw evtl auch Verkäufer erwischt. KA ob da alle Verkäufer zusagen machen und es nicht einhalten.

  • Auf der Website steht explizit "optionale Gebrauchtwagengarantie". Wenn er die Dir andreht, indem er so tut, als wäre diese verpflichtend und als würde er Dir das Auto sonst nicht verkaufen, dann ist schon das ein unzulässiges Kopplungsgeschäft. So etwas ist unseriös und man kann (mindestens die Gebrauchstwagengarantie) widerrufen und bekommt das Geld zurück...


    PS: Bei einem Passat EZ 08/15 (passt!) bietet der Händler unter "Weitere Ausstattung" explizit die "Herstellergarantie" an. Da würde ich jetzt mal einen Screenshot von machen. Es ist davon auszugehen, daß er dies auch bei Deinem i40 so im Angebot hatte... :flüster: Uns dann rumstreiten! :freu: Und laß ihn auch gleich das Kabel entfernen...

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    Einmal editiert, zuletzt von tempo-maat ()

  • Scrennshot wollte ich noch machen, aber das Angebot war schon am nächsten Tag nicht mehr im Netz.


    Aber glaube sowas stand da ehh nicht, er wußte ja das der Serviceintervall nicht eingehalten wurde und daher wohl keine Garantie mehr ist.
    Son bissel Hoffnung hatte ich ja noch, das der Vorbesitzer aus Persöhnlichen Gründen da nicht konnte und das Hyundai darüber bescheid weiß.
    KA ob sowas möglich ist, aber kann ja nicht sein, das wenn man wirklich verhindert ist so eine Garantie verloren geht.

  • Moin, gerade Antwort von HMD bekommen:

    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Das Wartungsintervall Ihres Hyundai i40 beträgt 30.000 km oder ein Jahr, je nachdem, was zuerst eintrifft. Da wir wissen, dass die Intervalle nicht immer punktgenau einzuhalten sind, tolerieren wir Abweichungen von 2.000 km beziehungsweise 2 Monaten. Wird eine Durchsicht außerhalb der Toleranzen vorgenommen, prüfen wir im Garantiefall, ob ein Defekt ursächlich mit der verspäteten Wartung zusammenhängt.


    Also ich verstehe das jetzt so, das grundsätzlich noch Garantie besteht, es sei den der Fehler hätte durch das frühere durchführen der Wartung vermieden werden können.


    Oder sehe ich das falsch? :S

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