Werde ich vom Freundlichen verschaukelt?

  • Was hat der Spaß denn gekostet, und was kostet das bei Altendorf? (zeigt mir keine Preise an)

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Habe 870€ bezahlt... Für vorne und hinten... Hatte ich aber geschrieben ;)
    Das weiß ich ja nicht was es normal kostet.. Sonst wüsste ich ja ob er mich verschaukelt...

  • Sorry, hab ich echt überlesen.... :O PDC für vorne und hinten, da habe ich so 500€ im Kopf, kann aber durch Lackierarbeiten etwas mehr sein......

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Irgendwie kommt mir das Ding vom Bild her bekannt vor. Wurde vor nem knappen Monat hier schonmal so ein Ding gepostet. So richtig erinnere ich mich aber nich mehr in welchen Thread es war. Nach dem zweiten Kaffee vielleicht.


    Für ein hochwertiges System is der Preis inkl. Einbau und Sensor-Lackierung etwas stramm, aber vielleicht grade noch in Ordnung. Ich hätte bei meinem 400€ für nur vorne bezahlt, hab es dann aber gelassen. Der Knubbel is aber irgendwie keine Schönheit.


    Im Hyundai-Zubehörkatalog gibt es ein Nachrüst-Funk-PDC. Da müsste man mal Teilenummer vergleichen.


    €dit: Hier die Beschreibung von hyundai.de:

    Zitat

    Einparkhilfe
    Vorn und hinten, 4 Sensoren, arbeitet via Funkübertragung auf Ultraschallbasis, mit optischer und akustischer Meldung
    9999Z-021369
    529,00 EUR


    Und hat es bei euch tatsächlich schon Nachtfrost? :cheesy:

  • Gute Frage... Ist nur Wasser... Kein Eis gesehen ;)


    Also sind 870€ einwenig überzogen... Na mal sehen was er Montag erzählt....

  • 870 € für nen Pieper??? :watt: Hast den Preis nicht vorher erfragt? Und das kann ja nur ein Nachrüstsatz sein, was Hyundai vertreibt. Wahnsinn......

  • Meiner Frau is heute aufgefallen, dass mein i40 dieses Jahr im Dezember zum TÜV muss. Ich dachte, dass man eigentlich alle 2 Jahre zum TÜV muss. Meiner Meinung nach war das früher auch mal so, dass wenn man einen Neuwagen angemeldet hat, 3 Jahre davon befreit ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich einen Neuwagen was am 6.1.15 auf mich angemeldet wurde, schon wieder im gleichen Jahr (Ende Dezember) zum TÜV schicken soll. Da kann doch was net hinhauen. Was habt Ihr für eine Meinung dazu?

  • Hi,


    du hast vollkommen recht.


    Neuwagen nach drei Jahren zum ersten mal TÜV. Danach alle 2 Jahre.


    Ich vermute das der Wagen schon mal zugelassen war: Mietwagen?

  • vielleicht hat die Zulassungsstelle verkehrt gesiegelt.
    Neuwagen hast du den Brief oder bei der Bank Kopie anfordern.


    im Fahrzeugschein steht Tag der ersten Zulassung und der Nächste HU Termin.



    Mfg Andreas

  • Da wurde wohl nichts verkehrt gesiegelt, das Fahrzeug wurde im Dezember erstmalig zugelassen, und im Januar auf den Kunden umgeschrieben.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Christian, du solltest auch bei HMD eine Kundenanfrage mit diener FIN zur gewährten Garantiedauer starten. Wenn der als Mietwagen zugelassen war muss der Händler aktiv die reguläre 5 Jahre beantragen (ansonsten 3 Jahre)....das macht aber leider nicht jeder zuverlässig genug (aus eigener Erfahrung)...und dann wunderst du dich hinterher nach 3 Jahren und hast den Ärger :mauer: ....


    Bei mir wurde der TÜV ohne Vorführung von der Zulassungstelle auf 3 Jahre gesiegelt. Die haben eine Regelung, die ihnen das erlaubt, wenn der Wagen noch nicht älter als 6 Monate ist und auf Privatpersonen zugelassen wird.

  • Da ist er wieder, der Dauerbrenner. :D
    Ich musste das Auto schon erneut vorführen, der Händler hat es aber bezahlt, weil es im Vertrag zu meinem Gunsten formuliert war. Insofern konnte ich da gut mit leben. ;) Die Zulassungsstelle hat konsequent "nein" gesagt und damit auch richtig gehandelt. Ohne aktuelle HU keine 3 Jahre freie Bahn. Die waren aber insofern nett, dass sie mich auf die Möglichkeit das Auto innerhalb von sieben (!) Monaten nach Erstzulassung nochmal vorzuführen, aufmerksam gemacht haben. Das hätten sie nicht müssen. Sogar der Mann vom TüV musste sich erst schlau machen... :aufgeb:

  • Also ein Mietwagen ist es nicht.Jegliche FSchutzfolien waren noch drauf und es standen 19km auf`m Tacho.das Auto kam am 28.12.14 beim Händler an. am 5.1.15 wurde es wegen der Tageszulassung auf den Händler zugelassen und ein Tag später auf mich. Vielen Dank für die vielen Antworten. :anbet: Ich werd mal beim Händler nachfragen und ansonsten mal beim HMD anfragen.

  • Mietwagen im Sinne der Zulassung. Hat nichts damit zu tun, ob er wirklich vermietet wurde.

  • die Art der Zulassung und die Kilometer/Aufbereitung haben nichts miteinander zu tun! (edit: realmaster war schneller :winke: )
    Meiner war auch 'neu' mit '0 km' und trotzdem als Mietwagen zugelassen...mit den o.g. Konsequenzen, die es zu bereinigen galt.

  • Da stimmt etwas nicht! Wieso ein Dezember-TÜV, wenn tatsächliche EZ im Januar?
    Darum habe ich ja auch geschrieben "Mietwagen-Zulassung" - das bedeutet eben nicht automatisch auch eine Nutzung als Mietwagen :nenee:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hi,
    Jacky hat mal weder recht.


    Der Wagen war nach Aussage von Dez. 2014.


    Zulassung Händler Jan. 2015. Danach Zulassung Kunde.


    Das heißt: TÜV Jan. 2016 (sollte geändert werden)

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