strittige Mietwageneigenschaft, trotzdem nur 1 Jahr HU?

  • Hallo Ihr,


    seit Ende Januar bin ich nun auch ein Besitzer eines i40 CW.
    Das gute Stück habe ich mit 2km auf der Uhr als belgische Tageszulkassung erworben, es ist ein gut ausgestatteter 1,7 CRDi für unter 20k.
    Der Vorbesitzer war eine Autovermietung.
    In den Papieren wird jedoch keine Mietwageneigenschaft erwähnt.
    Trotz allem hält meine Zulassungsstelle daran fest, nur ein Jahr HU zu vergeben.
    Ich habe das Fahrzeug bereits zugelassen, um überhaupt fahren zu können, jedoch gleich danach schriftlich Widerspruch eingelegt....
    Hatte jemand von Euch auch mal so ein Problem, wenn ja, wie ist es ausgegangen??


    Vielen Dank für Eure Antworten.....

  • Wenn der Vorbesitzer eine Autovermietung war, bekommst du nur 1 Jahr TÜV!


    ok, aber nur, weil der Vorbesitzer eine Autovermietung war, heisst es doch nicht automatisch, dass dieses Auto ein Mietwagen war. Das versteh ich an der ganzen Sache nicht. Ich glaube auch kaum, dass alle auf Sixt undEuropcar zugelassene Fahrzeuge Mietwagen im Sinne eines Mietwagens sind :(
    Bei den östereichischen Importen gibts extra ein Feld in den Papieren, wo "Mietwagen" eingetragen ist, im belgischen fehlt so ein Eintrag^^

  • ...Trotz allem hält meine Zulassungsstelle daran fest, nur ein Jahr HU zu vergeben.


    Hallo Herr Nachbar, :winke:
    die Zulassungsstelle hat da überhaupt keinen Ermessensspielraum und ob das Auto nun tatsächlich ein Mietwagen war oder nicht, ist für die Beurteilung der Dauer bis zur nächsten HU auch uninteressant. Ist die Erstzulassung noch nicht länger als 7 Monate her, bekommst du bei einer erneuten HU 3 Jahre, danach 2 Jahre. Wer die Kosten dafür trägt, musst du mit dir, deinem Verkäufer und dem Kaufvertrag ausmachen. Ansonsten ist alles korrekt abgelaufen. Und he, bei nem gut ausgestatteten CRDI für unter 20k sollte das doch nicht der Aufhänger sein. ;)

  • die Zulassungsstelle hat da überhaupt keinen Ermessensspielraum

    Hmmm...ich habe einen i40cw mit Mietwagenzulassung und 20 Kilometern auf dem Tacho gekauft. Bei der Ummeldung auf unserer Zulassungsstelle wurde ohne Murren die Eintragung als Mietwagen entfernt und volle 3 Jahre TÜV ab Erstzulassung gewährt, wohlgemerkt ohne erneute Vorfahrt beim TÜV.

  • Respekt, mir wurde gesagt, dass man das als Zulassungsbehörde nicht mal eben so machen könne, weil in der Zulassung bereits steht, dass das Auto nach einem Jahr wieder vorgestellt werden muss und man sich nicht darüber hinwegsetzen könne. Aber ich kann da natürlich nur für meine Zulassungsstelle sprechen. Allerdings habe ich auch keine HU ab EZ, (womit ich hätte auch gut leben können) sondern komplett neu, ab Vorführung beim Prüfingenieur.

  • Ich gehe mal soweit zu behaupten, dass die Zulassungsstelle dazu nicht berechtigt war. Die Regelung ist eindeutig:


  • Eigentlich geht es doch um brauchbare Informationen für den TO. Weiß nicht, ob dem mit "mir wurscht" nun so geholfen ist. :unsicher:

  • Wem hast du denn widersprochen? Der Zulassungsstelle? In Bergen oder wo geht ihr nach der Kreisgebietsreform hin?

  • Den Widerspruch habe ich eingereicht bei bürgerservice in Stralsund.
    Bearbeitet wird er aber von irgendeinem Landesamt in Rostock.
    Werde das Ergebnis posten, wenn ich es habe ;-)

  • Da bitte ich doch drum. Der Bürgerservice ist ja nun ganz neu, da bin ich mal verspannt. ;)

  • Also ich war heute nach 15 Monaten das erstemal in Hro beim TÜV. Und TÜV hab ich nun bis 2/16;-)

  • So, heute ist der Bescheid gekommen und ich darf mir nun meine restlichen Monate HU eintragen lassen....also hab ich nun bis 11/16.....
    Begründung des Amtes:
    Es gibt keine Nachweispflicht des Halters, was das Auto vor der Anmeldung in Deutschland getan hat.
    Hier ist das Amt gefordert, mir die mietwageneigenschaft nachzuweisen.
    Allein die Tatsache, dass der Halter eine Auto - Vermietung war, ist kein ausreichender Grund, die HU zu kürzen....
    Es gelten allein die Eintragungen in den Papieren, steht da nix drin vom Mietwagen, ist es auch keiner...


    Hoffe, ich konnte Erleuchtung bringen ;-)

  • "Was das Auto ... getan hat", "Mietwageneigenschaft"? So schreibt das "Amt"??? 8o Kannst du das Originalschreiben vielleicht hier mal veröffentlichen? So liest es sich etwas...

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