Mietwagenzulassung & Garantie

  • Hallo
    ich habe auch so ein "Mietfahrzeug" :D gekauft und meine Daten mal per E-Mail an Hyundai gesendet,mit der Bitte um Auskunft.
    "Die" haben im System bei sich nachgesehen , das der Mietfahrzeugstatus entfernt wurde und ich somit ab Erstzulassung 5 Jahre Garantie habe.
    Der Statusänderung wurde durch den Hyundaihändler beauftragt.
    Gruss Jens

  • So sieht es bei mir auch aus! :thumbsup: Hatte die Woche mal einen Freundlichen gefragt, ob er die Daten daraufhin überprüfen könnte. Er schmunzelte zwar wegen der ungewöhnlichen Bitte, aber er versicherte mir auch, dass mein 40er nicht als Mietwagen geführt wird und ich volle 5 Jahre Garantie habe, wie auch jedes andere privat zugelassene Fahrzeug. Er meinte auch, dass er da noch nie von Problemen mit der Umschreibung gehört hatte.

    "An allem Unfug der passiert, sind nicht etwa nur die schuld die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern."


    Erich Kästner

  • Ja , des wegen bin ich auch auf Nummer sicher gegangen mit der Mail an Hyundai.
    Mein Autohaus wollte ich nicht fragen, weil ich woanders das Fahrzeug gekauft habe.
    Jens

  • Hatte das Auto ja auch wo anders gekauft. Aber der Meister war dennoch sehr hilfsbereit. :thumbsup:

    "An allem Unfug der passiert, sind nicht etwa nur die schuld die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern."


    Erich Kästner

  • Ja , des wegen bin ich auch auf Nummer sicher gegangen mit der Mail an Hyundai.
    Mein Autohaus wollte ich nicht fragen, weil ich woanders das Fahrzeug gekauft habe.
    Jens


    Das freut mich für dich. Welche Mailadresse hast du denn da genommen? Als ich das letzte Mal per Kontaktformular etwas angefragt habe, hat man mich "vergessen". Oder so. :rolleyes: Ist keine Sache die nun sooo dringend ist, weil meiner ja im November erst seinen 1. Geburtstag hatte, aber geklärt hätte ich das schon gerne.

  • Habe auch die schriftliche und vertragliche Zusicherung, dass ich für meinen als Mietwagen zugelassenen i40 die volle und uneingeschränkte Hyundai-Garantie bekomme. Nachdem ich meinen Händler darauf angesprochen hatte meinte er, dass er bei der Umschreibung auch noch nie was von Problemen gehört hatte. Er weiß aber davon, dass so was gerne im Netz verbreitet wird, um Kunden vom Kauf solcher Fahrzeuge bei Hyundai abzuhalten.

    Wenn zwei Menschen immer die gleiche Meinung haben, taugen beide nichts.

  • Nicht im "Netz verbreitet", sondern als Status bei Hyundai abrufbar. Aber egal, haben mehrere Personen die bei 2 Händlern angestellt sind, wahrscheinlich keine Ahnung. Macht mal...

  • Beobachte das Forum schon eine ganze Weile. Du scheinst ja ein ganz Schlauer zu sein! :todlach:

    Wenn zwei Menschen immer die gleiche Meinung haben, taugen beide nichts.

  • Das freut mich für dich. Welche Mailadresse hast du denn da genommen? Als ich das letzte Mal per Kontaktformular etwas angefragt habe, hat man mich "vergessen". Oder so. Ist keine Sache die nun sooo dringend ist, weil meiner ja im November erst seinen 1. Geburtstag hatte, aber geklärt hätte ich das schon gerne.


    Hallo
    ganz normal über die Webseite von Hyundai
    Hyundai Kontakt


    hat super geklappt, nach 3 Tagen war die Antwort da.
    Jens

  • Danke fipsy, ich starte noch einen Versuch. Trotz schlechter Erfahrung.


    Danke auch dir Blackbird, das ist gelinde gesagt noch untertrieben.

  • Im Kaufvertrag steht, das ich am 01.08.2014 zum TÜV müsste.


    Erstzulassung war 28.08.2013.
    Haben Neufahrzeuge nicht 3 Jahre "TÜV" freie Zeit?


    Daniel


    Ich nochmal :)


    Mir ist heute folgendes aufgefallen.


    Im Fahrzeugschein Teil1 steht: Nächste HU 08.2014



    Auf dem Nummernschild hab ich eine Plakette 12/2016 (Braun)



    Was ist denn jetzt richtig? :aufgeb:

  • Dann musst du mit deinem Prüfbericht und der Zulassung nochmal zu dem Menschen, der dir die Plakette geklebt hat. Kann mal vorkommen...

  • 8o
    Warum das nicht? Du hast ihn woanders gekauft und man hat vergessen dir den mitzugeben? Das kann (sollte nicht) auch vorkommen. Kontaktiere die Leute und bitte sie, dir den zuzuschicken! Mit dem gehst du zu der entsprechenden Prüforganisation und bittest das in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachtragen zu lassen. Alles noch kein Drama. ;)

  • Ja spricht ja auch nichts dagegen. Meiner war auch ein Vorführer, sprich lief als Mietwagen/Taxi. Du warst noch in der Zeit um "frischen" TÜV zu bekommen. Alles supi, nur die Plakette allein ist etwas wenig. Du brauchst den Prüfbericht um das im Teil 1 ändern zu lassen. Und ohne Prüfbericht und Teil 1 im ordnungsgemäßen Zustand könntest du das Auto ja nicht einmal verkaufen.

  • Im Zweifelsfall gilt IMMER der Eintrag im Fahrzeugschein samt Prüfbericht! Denn daran orientiert sich der TÜV und die Zulassungsstelle! Eine Plakette allein ist gar nichts wert!


    Da hat realmaster vollkommen recht!!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

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