Akustisches Öffnen- und Schließensignal?

  • Hi!


    Ich wollte fragen, ob es möglich ist die Karre so einzustellen, dass sie beim Ver- oder entriegeln ein akustisches Signal von sich gibt á la "beep beep" oder so :)
    In den Einstellungen des BC gibts den im Handbuch beschriebenen Punkt für die Warntöne der Alarmanlage nicht. Alarmanlage ist aber vorhanden!


    Grüße
    -Ben

  • Das halte ich für ein Gerücht. In der StVZO steht nix davon, das ein akustisches Signal nicht zulässig sei.

  • STVZO § 1, Absatz 2:


    Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    Autos, die beim Ent- oder Verriegeln laut piepen sind eine Belästigung - vor allem in der Nacht!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Uraltes Thema. War schon immer in Deutschland verboten, aber da man dann ja etwas hat was die anderen nicht haben ist's cool und wird gerne umkodiert.
    Das war wohl auch die ursprüngliche Frage denke ich.
    Leider kann ich diese nicht beantworten. Vermutlich geht es aber schon da im Ausland üblich ;-)

  • Ist das echt verboten??? Ich frage nur, weil unsere Dienstmercedes Baujahr 2013 haben das. Die Fahrer sind extra gefragt worden, ob das eingeschaltet werden soll. Die machen sich bei Mercedes sonst wegen Legalität ins Hemd, z.B. keine POI a la Blitzer ins Navi installieren etc. Geht alles nicht, wegen Hinweis auf STVO und verboten und bla. Aber das haben die von sich aus angeboten. Nobody is perfect, vielleicht haben sie sich bei Mercedes gesagt" Das Beste oder nichts, dann nichts" Haha

    I40 5Star Edition Gold Paket, 163 Diesel PS, abn. AHK
    Ich mag den Golf.... weil er so leicht zu überholen ist.

  • Aber ein wenig schon. ;)


    Zum §38b Fahrzeug - Alarmsysteme StVZO gibt es einen Anhang VI . In dem Anhang heißt es unter Punkt 9 "Besondere Vorschriften", Unterpunkt 9.9 "Zustandsanzeige":


    Zitat

    9.9.1
    Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS (scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.


    9.9.2
    Ist eine kurzfristige Anzeige von "dynamischen" Prozessen wie dem Umschalten von "scharfgeschaltet" auf "entschärft" und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein. Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt.

    Quelle

  • Hab jetzt nicht alle deine Links durchgelesen, aber aus deinem zitierten Text erschließe ich nur, dass es optisch passieren muss, nicht, dass es verboten wäre, zusätzlich akustisch anzuzeigen.

  • richtig.
    Wenn also ein akkustisches Signal beim ver- und entriegeln verboten wäre, dann ist ja die Alarmanlage an sich auch verboten wenn die angeht oder? :D


    Zudem macht mein i40cw beim öffnen der elektrischen Heckklappe auch ein "beep beep beep". ist zwar nicht laut aber er macht es!

  • dieses Chirpmodul kann man auch leise einstellen.


    schlimmer sind die LKW Rückfahrpiepser, die irre laut morgens um 4.00 trällern, wenn nebenan der Markt bestückt wird.

  • Ja, diese Rückwärtspieper hasse ich auch! Die sind aber erlaubt, weil sie der Sicherheit dienen - damit keine Blinden überfahren werden! =)

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  • Bis auf den Smilie völlig richtig.


    Ansonsten iDreißig, wenn der Gesetzgeber schreibt "muss ... optisch" sein, ist der Hinweis auf auf ein fehlendes Verbot für "akustisch" wohl nicht ganz ernst zu nehmen, oder? ;)

  • Richtig! Dafür brauchen wir auch Rechtsanwälte - denn als "Normalbürger" ist nicht jeder in der Lage, einen Gesetzestext folgerichtig zu interpretieren!

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  • Ansonsten iDreißig, wenn der Gesetzgeber schreibt "muss ... optisch" sein, ist der Hinweis auf auf ein fehlendes Verbot für "akustisch" wohl nicht ganz ernst zu nehmen, oder? ;)


    Hatte noch etwas Jetlag in der Birne heute morgen. Du hast natürlich recht, und nach ein bisschen googlen scheint es wohl ab BJ '98 verboten zu sein und bei dem angesprochenen Passat auch im Steuergerät programmierbar zu sein.


    (Wenn ich nachts etwas zu spät den Passat meiner Eltern abgestellt habe, habe ich auch immer mit Schlüssel an der Fahrertür abgeschlossen. Dann hat nix gehupt :wech: )

  • ... so ganz verboten kann es ja nicht sein, weil z.B. der Mazda 6 oder CX5 beide ein optisches und akkustisches Signal haben, in drei Stufen in der Lautstärke regelbar.

  • Ob verboten oder nicht, das ist mir gar nicht wichtig. Was mich interessiert ist folgendes: WOZU BRAUCHT MAN SOWAS? Auto macht beim auf- und absperren "PIIIIEP"! Das ist doch so überflüssig wie ein 2. A....loch!!! :auweia: :thumbdown: X(

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  • Hi miteinander,


    ich kann auf diese "Piepserei" auch verzichten.


    Ihr müsst euch mal vor einem Kaufhaus die Gewohnheiten der Menschen anschauen.
    (Frau wollte in Ruhe, alleine einkaufen)


    Fast jeder geht cool von seinem Auto weg und schließt es per Funk ab.
    Keiner achtet bei dem Lärm auf das Pieps-Geräusch noch schauen sie sich um.


    Meine Regierung und ich dagegen gehören zur alten Schule.
    Wir ziehen nach dem verschließen des PKW's immer nochmal zur Kontrolle am Türgriff.

  • Ob verboten oder nicht, das ist mir gar nicht wichtig. Was mich interessiert ist folgendes: WOZU BRAUCHT MAN SOWAS? Auto macht beim auf- und absperren "PIIIIEP"! Das ist doch so überflüssig wie ein 2. A....loch!!! :auweia: :thumbdown: X(

    Danke! Genau so ist es! Und wenn einer meiner Nachbarn so was im Auto hätte würde ich ihm eigenhändig den Lautsprecher rausreißen - sowas geht gar nicht! :schläge:


    Mein Dicker klappt, wenn die Türen zu sind, einfach die Spiegel an. So kann ich auch von weitem den Zustand der Türen sehen... ohne PIIIIEP! :super:

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