5 Jahre Garantie

  • Ich hatte erst die gleichen Probleme, erst hieß es ja, wo ich den Kaufvertrag unterschrieben habe hieß es nein (laut Aussage vom Händler, wegen Hyundai). Als ich meinen zur 30tkm gebracht hatte, kam mein Verkäufer an und teilte mir mit, dass ich sie doch habe. (Er hatte sich nochmal mit Hyundai auseinander gesetzt und dadurch habe ich sie nun doch.) Dieses Hin und Her von Hyundai :schläge: :mauer:


    Grüße

  • Es gilt der am Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrages gültige Prospekt mit Preisliste und die darin genannten Leistungen (z.B. die 5 kostenlosen Wartungen).
    Nur diese beiden Hyundai Dokumente waren die Basis der Kaufentscheidung und Preisfindung.
    Alle späteren Änderungen von Seiten Hyundai Motor Deutschland sind nicht Bestandteil des Kaufvertrages.
    Wenn Hyundai Motor Deutschland oder der Händler nur die aktuell gültigen (schlechteren) Serviceleistungen bieten will bedeutet das eine nachträgliche Änderung des Kaufvertrages.
    Dieses kann (muss aber nicht) der Kunde akzeptieren; sicher aber nicht ohne einen deutlichen Preisnachlasses.
    Vertrag ist Vertrag!

  • Zitat

    Original von J-2 Coupe
    Was steht denn im Kaufvertrag? Wenn da nichts von "Zusatzpaketen" und "Kostenlosen Inspektionen" steht, sind auch keine mit Verkauft worden.


    So sehe ich das auch, rein vom rechtlichen Aspekt her!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Also, gestern Abend den Wagen dann von der Inspektion abgeholt und 222,21 Euro bezahlt. Nicht viel Geld, aber doch ärgerlich.


    Nun habe ich aber das irgendwie noch nicht ganz so verstanden. Hier nochmal ein paar Fragen und Infos.


    1. Unter unserer Fahrgestellnummer ist nichts eingetragen von kostenfreien Inspektionen oder ähnlichem. Der Servicemitarbeitern hat es uns gezeigt.
    2. In unserem Kaufvertrag steht nix von Inspektionen, die es geben soll.


    -> Schlußfolgerung wir haben keine.


    ABER :), kommt das was ich nicht ganz verstehe. Hyundai hat doch vor DeZ/Januar 2011/12 damit geworben, dass man dieses Triple Care hat/besitzt. Welches doch besagt:
    5 Jahre Garantie
    5 Inspektionen (pro Jahr o. 30tkm)
    5 Jahr Mobilitätsdingens


    Unser Wagen wurde wie schon gesagt am 12.8.2011 zugelassen. Demnach bin ich davon ausgegangen, dass der Wagen die Leistungen AUTOMATISCH bekommt, die zu diesem Zeitpunkt gelten, auch wenn ich den Wagen in diesem Jahr Juni 2012 dem Händler abkaufe.


    Ich bin also davon ausgegangen, dass diese Inspektionen genauso automatisch dabei sind wie die 5 Jahre Garantie. Die musste man ja auch nicht als Zusatzpaket irgendwie dazubuchen.


    Verstehe ich da grundsätzlich was falsch?


    Grüße Marc

  • Vielleicht hat der Händler den Wagen aus dem Ausland importiert?

    i40 1.7 CRDi 100kW Schaltgetriebe, Blue Spirit als Premium mit 18", Sportsitzen, Panorama, Infinity Navi und allen Paketen

  • Ne ist ein deutsches Auto! Steht auch auf dem Kaufvertrag, ist kein EU-Import oder so. Zumindest kann ich da nichts einsehen, dass es so ist.


    Grüße Marc

  • Hallo
    Meiner ist EZ 09.2011, war ein Vorführer, beim Kauf im April, war das Wartungs-Gutscheinheft abgestempelt dabei..werd sehen, am 6.09 Termin zur ersten Wartung habe.

  • Steht bei dir im Kaufvertrag auch was von diesen Wartungen? Wäre super nett, wenn Du da mal nachschauen würdest/könntest, ob es da eine Position gibt, wo die Wartungen explicit mit aufgeführt werden.


    Grüße Marc

  • Steht drin *gemäß Bedingungen HMD*. Habe den Verkäufer angerufen, nach seinerAuskunft gehört das Garantiepaket und das Wartungs-Gutscheinheft zum Fahrzeug und behält seine Gültigkeit bei Besitzerwechsel.

  • Garantiepakete sind an das Fahrzeug gebunden, nicht an den jeweiligen Inhaber des Fahrzeuges. Das heißt, auch bei Halterwechsel bleibt - sofern beim Kauf von 3. nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart - die Garantie umfassend erhalten.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Jaaaa shit sorry, ich meinte in meinem post natürlich bnicht die 5 jahre sondern die 5 inspektionen !!! DIE waren wohl nur bis ende januar 2012 dabei.


    Aber wenn der wagen letztes jahr das erstemal zugelassen worden ist, so müssen, meiner meinung nach, die 5 inspektionen auch dabei sein.
    Meiner war ein vorführer mit 400km auf der Uhr und ich habe ihn im januar 2012 übernommen. Erstzulassung war september 2011.

  • Okay... Generell sind wir uns ja einig, das vor Dezember 2011, dieses 5 Inspektionen dabei sind.


    Also bei unserem Kaufvertrag sind sie nicht gesondert aufgeführt. Ich werde morgen mal bei Hyundai selber anrufen und fragen wie sich das verhält.


    Ich bin ja davon ausgegangen, dass diese 5 Inspektionen genauso bei jedem Auto dabei sind wie die 5 Jahre Garantie und diese Mobilitätsgarantie.


    Blöder Vergleich aber wenn ich einen Fernseher Kaufe steht ja auch nicht auf dem Kaufbeleg ein gesonderter Posten mit den 2 Jahren oder 5 Jahren oder sonstigen Jahren die ein Hersteller darauf gibt.


    Wenn noch jemand was zu berichten hat gerne her damit. Ich berichte was die nächsten Telefonate bringen. Mir scheint es aber, dass ich da wohl ein bissel zu blauäugig ran gegangen bin.


    Grüße Marc

  • Jetzt muss ich mich doch mal einklinken. Ich habe meinen Hyundai am 31.04. bestellt und vergangenen Freitag abgeholt. Folgende Garantieleistungen habe ich bekommen:


    - 5 Jahre Garantie
    - 5 Jahre Mobilitätsgarantie
    - 5 kostenlose Inspektionen (nach je einem Jahr oder 30.000km (weil Diesel))


    Das 5-Jahre-"Rundum Sorglos"-Paket ist also nach wie vor dabei.


    Gruß,
    Marcel

    Hyundai i40cw 1.7 CRDi (100kW) Style - Blue Spirit :]
    Pakete: Plus, Sitz, Radio/Navi
    Bestellt am: 30.04.2012 - Abgeholt: 31.08.2012 - Werkstattbesuche bisher: 3 - Mängel bisher: 5

  • Die Diskrepanz wundert mich, aber ja, ich bin da sicher!

    Hyundai i40cw 1.7 CRDi (100kW) Style - Blue Spirit :]
    Pakete: Plus, Sitz, Radio/Navi
    Bestellt am: 30.04.2012 - Abgeholt: 31.08.2012 - Werkstattbesuche bisher: 3 - Mängel bisher: 5

  • Dann hat sich wahrscheinlich der Händler vertan oder eine Sondergenehmigung nur für dein Fahrzeug erhalten

    i40cw****1.7CRDi****Premium****Navigationsgerät****Phantom-Black****18"Tomason-TN5****H&R-Tieferlegung

  • Ist vollkommen Banane ob sich der Händler vertan hat oder nicht, wenns schriftlich im Vertrag steht gilt es! Mehr- oder Zusatzleistungen können jederzeit Ausgehandelt werden!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Richtig, aber auch in Österreich und der Schweiz gilt das geschriebene im Vertrag, genauso wie in Deutschland.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Zitat

    Original von GrauerStar2.0
    Steht drin *gemäß Bedingungen HMD*. Habe den Verkäufer angerufen, nach seinerAuskunft gehört das Garantiepaket und das Wartungs-Gutscheinheft zum Fahrzeug und behält seine Gültigkeit bei Besitzerwechsel.


    so...mal kurzes feedback wegen wartung.
    heute meinen beim freundlichen hatte unter anderen zur ersten wartung.. dank scheckheft alles für lau...sogar eine fahrzeugwäsche wurde gemacht :D

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