24 Garantiefälle!!! Werkstatt verweigert Garantiefall Kupplung

  • Im August 2013 als Tageszulassung mit 19 km einen neuen i40cw 1.7 CRDi gekauft vom Autohaus xxx...


    Seither gab es immer wieder Beanstandungen hinsichtlich Motor (getauscht), Getriebe/Schaltung (schwergängig bei Kälte, unter 8°C), Gänge können nur sehr schwer eingelegt werden, dies ist bis heute so...


    Nach Beanstandung von starkem Geräusch aus dem Getriebe wurden daraufhin der komplette Kupplungssatz getauscht (Autoteam xxx) nochmals 1 Jahr/20tkm mehrere Garantiefälle später, gab es außerdem einen Liegenbleiber = Fzg musste abgeschleppt werden, da kein Gang mehr eingelegt werden konnte (ebenfalls wieder Zweimassenschwungrad).


    Es gab am Fahrzeug insgesamt 24 Garantiefälle !!!
    - z.B Motor getauscht (1.7 CRDi)
    - Gaspedal blieb hängen/klemmte (Dauergas!!) 2x getauscht, wurde heruntergespielt/ neues eingebaut
    - diverse Nachlackierungen
    - Parksensoren mehrmals defekt
    - Knarzgeräusche Armaturenbrett
    - Feuchtigkeit im Fahrzeug
    - Dachreeling passt nicht
    - Rost an Heckklappe, Lack abgeblättert
    - Farbe Stoßfänger zu Karosserie ungleich
    + zusätzliche Werkstattaufenthalte durch schlecht ausgeführte Arbeit wie z.b Masseband vergessen bei Motorwechsel oder Heckklappe schlecht eingestellt nach dem Lackieren.


    Außerdem sind die Scheinwerfer eine Zumutung, so dass im Strassenverkehr bei Nacht die Scheinwerferausleuchtung tlw. nur 20m beträgt. Dies wurde jedes Jahr beanstandet, brachte allerdings nie einen Erfolg (Xenon-Scheinwerfer).


    Und sonstige große und kleine Nacharbeiten.


    Bis wieder die Kupplung (Zweimassenschwungrad) das 3. Mal Probleme machte (Motor brummig bei 2500 U/min, mittlerweile stark im LL (mahlendes Geräusch) und auch bei 1800 U/min), Gänge können nur schwer eingelegt werden...


    Nachdem mir diese Werkstatt (xxx) dann schließlich sagte: "Das sie nicht mehr an diesem Fahrzeug arbeiten werden und ich mir doch eine andere >Werkstatt suchen solle.''


    Autohaus in xxx wechselte mir dann die Kupplung, ziemlich genau wieder, 1 Jahr/ 20 tkm später, Fzg. ca 70.000km. Im Frühling 2018 fuhr ich mit Werkstattmeister auf Probefahrt, um ihm das Brummen im Leerlauf und bei 2500 U/min zu zeigen. Dies wurde mir als "normal" abgetan. :dudu:


    Wieder ein knappes Jahr später, seit dem letzten Kupplungswechsel sagte mir auch diese Werkstatt (Autohaus in xxx) im Juli 2018 - innerhalb der Garantiezeit, in der ich das Fahrzeug bei laufendem Motor vor der Werkstatt geparkt hatte, um es vorzuführen wie man es mir gesagt hatte, und sie nicht mehr daran arbeiten werden "Wir sehen kein Erfolg darin", war die Aussage. ;( :boxen:


    Jetzt wollte sich auch diese Werkstatt nicht mehr diesem immer wiederkehrenden Problem annehmen. 15.20h wurde gesagt, sie hätten gleich Feierabend und schließlich ließen sie sich nicht überreden, mein Fahrzeug zu begutachten. Ich solle mir doch eine andere Werkstatt suchen.


    Nun treten die Symptome langsam aber sicher nacheinander auf bzw./ sind schon aufgetreten... (Materialfehler?). Da dieses Bauteil eine Laufzeit von mind. 200.000 km haben sollte und nicht ~20.000km


    Auch Hyundai Deutschland, die ich schon einige mit Vornamen kenne, nehmen sich nicht wirklich diesem Problem an.


    Service wird anders geschrieben!!! :schläge:


    /edit Ceed: Namen der Unternehmen geändert!

  • Autofahren ist für manchen eben immernoch ein richtiges Abenteuer - die meisten haben völlig normale und langweilige Autos. Sei froh, daß du was zu erzählen hast! :flüster:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Manche Fahrzeuge haben so viele Mängel, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen!
    Nicht von mir, aber gut! ;)


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • Aber es zeugt schon von großer Tapferkeit, selbst nach 24 Garantiefällen noch nicht gewandelt zu haben. :super:

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  • ....und ein neues Ersatzteil verlängert NICHT die Garantielaufzeit darauf. Wer nach 4 Jahren und 364 Tagen ein neues Getriebe bekommt, hat auf dieses noch einen Tag Garantie, und nicht nochmal 5 Jahre.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Beides falsch, oder? Auf Ersatzteile gibt es 1 oder 2 Jahre Garantie. Wenn er in 4 Jahren und 300 Tagen ein neues Getriebe bekommt hat er auf das neue Getriebe 1 oder 2 Jahre Garantie.


    Hier in diesem Fall sollte Hyundai Deutschland eingreifen.

  • Wenn das Getriebe nach der Garantie gewechselt wird, dann gibt es 1 Jahr neue Garantie. Wird es während der Garantie gewechselt läuft die Garantie maximal bis zum Ende der Garantiezeit. Dann kann nur noch Kulanz helfen.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • an TE,
    hast den passenden Nicknamen für einen Wut-User gleich ausgewählt. Den Vornamen könntest auch weglassen, dein erstes Erscheinungsbild ist schon mal nach hinten losgegangen.


    Scheint ein Montagsauto zu sein, prüf jetzt nicht den Kalendertag im Herstellungsdatum in den Papieren. 8| Dass auch die neue Kupplung wieder streikt, ist recht seltsam oder? Liegt es evtl. an der Fahrweise > der linke Fuß macht ständig ne Mittagspause auf dem Kupplungspedal oder es wird permanent zu spät runter geschaltet, oder nutzt(e) ein(e) andere(r) (ex)Automatikfahrer(in) den i40?


    Und was war um 15:20? Hast du angerufen, oder haben sie sich zurückgemeldet? Versuch mal in einer Arztpraxis um 15:20 mit starken Schmerzen (eine Großstadt wohlgemerkt) anzurufen, wirst auch in einer andere Praxis oder zum Notfalldienst verwiesen, es interessiert sich kein Mensch, wie es dir geht, die Gegenwart ist oft eine feine Servicewüste mit nem rauen Sand ins Gesicht. Und wir sprechen hier über ein (hoffentlich) checkheftgepflegtes Blech mit 5-Jahresgarantie.


    Und wechsel nicht gleich die Werkstatt, sag, dass du mit der Situation nicht zufrieden bist und informiere sie, dass du die Schlichtungsstelle kontaktieren möchtest, damit eine neutrale Stelle die Situation bewerten und weitere Schritte festlegen kann und ob sie etwas dagegen haben (rhetorische Frage).
    100 Schiedsstellen aller Bundesländer mit Antrag zum Herunterladen
    https://www.kfz-schiedsstellen.de/


    Mein Respekt, das du so viel Durchhaltevermögen mit dem i40 hast, wenn alle Fakten vollständig sind und stimmen.


    VG
    BlackDoc

  • Bei mir wäre das Auto schon in " Polen " oder in Rauch aufgegangen.


    Den Rest kann sich jeder selbst interpretieren.

    Das Leben ohne Guzzi ist möglich...aber sinnlos



    Software PD.EUR.SOP.016.3.230911

    Modell PDAS.S5ALN.EU

    Navi Compact Gen5

  • Mein 1,7er hatte bisher in 4 Jahren/82tkm als einzigen Mangel die sich lösende Dachreeling (behoben auf Garantie). Ziehe mit meinem auch hin und wieder Wohnwägen mit über 1,5t; Getriebe und Kupplung ok, sonst auch nix dran - das ist bei dir kein grundsätzlicher Konstruktionsfehler sondern individuelle ganz große Scheixxx.... Ganz ehrlich, schau dass du die Montagskarre loswirst! Hab das Thema auch schon durch, mein letzter Schrotteimer war ne A-Klasse, die musste auch vorzeitig gehen nach akuter Mängelhäufung. Wenn man ne Mistkarre erwischt hat - und die gibt es von jedem Hersteller - sollte man sie loswerden wenn mal grad keine Kontrollleuchte brennt und dann nicht noch einen Tag länger warten. Das sind die Nerven nicht wert. Und deiner hat so viele Baustellen ohmann

  • Ganz ehrlich, schau dass du die Montagskarre loswirst! Hab das Thema auch schon durch, mein letzter Schrotteimer war ne A-Klasse, die musste auch vorzeitig gehen nach akuter Mängelhäufung. Wenn man ne Mistkarre erwischt hat - und die gibt es von jedem Hersteller - sollte man sie loswerden wenn mal grad keine Kontrollleuchte brennt und dann nicht noch einen Tag länger warten.

    Dir ist aber schon klar, das Du eine Gewährleistung zu vertreten hast, wenn das Auto, das Du verkaufst, Mängel hat?

  • Gewährleistung als Privatverkäufer? Kein Problem - kostet die Karre eben ein paar Tausender mehr. Jede Gebrauchtwagenhändler-Seele schlägt da doch Purzelbäume vor Freude. :freu: :freu:
    Ich könnte jetzt hier ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern, aber ich verkneife es mir.... :flöt:

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  • Hallo Beluna.
    Dein Anhang ist nicht ganz korrekt.
    Eine Privatperson kann wohl die Gewährleistung, respektive Sachmangelhaftung ausschließen. Allerdings darf man dafür nicht immer den gleichen Wortlaut verwenden. Denn dann scheint es, wie AGB´s zu sein, die dann unwirksam wären.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Wer als Privatperson alle paar Jahre ein Auto verkauft, kann auch dieselbe Formulierung für den Gewährleistungsausschluß verwenden. Wer zum Teufel kann das nachprüfen? Die jeweiligen Käufer der Fahrzeuge kennen sich höchstwahrscheinlich nicht. Und selbst wenn: Es muss schon 4 oder 5 mal derselbe Textbaustein verwendet werden - und wer das mit der Haltungsdauer eines Privatfahrzeuges multipliziert, müsste im Streitfall 30 Jahre alte Kaufverträge anderer, völlig unbekannter Käufer vorlegen. Keine Chance! :aufgeb:

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