Rechtslenker und Scheinwerfer

  • Hi,
    vielleicht kann mir hier geholfen werden....
    Nach zwei Jahren in England mussten wir jetzt wieder zurück nach Deutschland. In diesem Zuge haben wir unseren Rechtslenker i40 CRDI, Baujahr 2013, mitgenommen. Heute war TÜV Termin und alles war in Ordnung. Allerdings gibt es ein Problem mit den Scheinwerfern. Die müssten von Links- auf Rechtsverkehr umgestellt werden. Meine Werkstatt (kein Hyundai Händler) ist jetzt ratlos und sagt, es müssten neue Scheinwerfer her.... Da ich jetzt nicht unbedingt soviel Geld ausgeben möchte würde ich gerne auf Eure Erfahrung setzen. Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank!

  • Ich glaube, dein Händler hat recht - Scheinwerfer kann man nicht umbauen, da die Blende getauscht werden müsste. Ob das passt - keine Ahnung. Außerdem kostet die Arbeitszeit und eine TÜV-Abnahme auch viel Geld, im schlimmsten (und teuersten) Fall wird ein Lichttechnisches Gutachten nötig - das kostet an die 2.000€ wenn ich mich richtig erinnere.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hmmm. Bei den i40 für den deutschen Markt kann man doch auf Linksverkehr umstellen....geht das bei den UK Fahrzeugen nicht auch, nur eben umgekehrt?

  • J-2 Coupe
    Habe nochmal nachgeschaut bei meinem (Erstzulassung 2014): Es kommt drauf an, ob AFLS verbaut ist oder nicht. Mit AFLS kann man von Rechts auf Linksverkehr umstellen. Ohne geht das nicht und man müsste Abkleben, was dauerhaft einen Scheinwerfertausch bedeuten würde.

  • Mein Beitrag #5 gilt nur für den i40 FL, für i40 nonFL, wie der vom TS BJ 2013 seieht es folgendermaßen aus:
    (wie kahli in Beitrag #6 geschrieben hat)
    BA S 4|120, S 7|85, S 7|86


  • Ich habe gehört, daß sowas keine dauerhafte oder TÜV-taugliche Umschaltung sein soll. Man nennt es "Touristen-Modus".

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Das mit dem Abkleben ist bei in DE zugelassenen Fahrzeugen überhaupt nicht zulässig (nur bei Touristen mit z.B. britischer Zulassung geht das), jeder Sheriff kann Dich deswegen aus dem Verkehr ziehen. Zum Glück weiss das kaum einer.


    Du wirst um neue Scheinwerfer nicht herumkommen.
    Mich wundert nur dass Dich niemand darauf aufmerksam gemacht hat, als Du das Fahrzeug nach DE umgeschrieben hast.

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