CAN Bus Total Ausfall

  • Hallo zusammen,


    also die 300€ von der letzten "Reparatur" sind für mich eher unwichtig. Die Hyundai Werkstatt (wo er aktuell steht) ist etwas ratlos. Ich glaube auch, dass die Versuchung, es auf die Musik-Anlage zu schieben, viel zu groß ist. Ich befürchte fast eher, dass "scrabb" recht hat und es ein "generelles" i40 Problem ist. Nur leider weiß niemand Rat.


    Ich frage mich auch, was man denn tut, wenn die Werkstatt einfach nicht Herr des Problems wird. Und eigentlich hätte ich gern einen "Beweiss" dafür, dass man dieses mal den Fehler wirklich gefunden und behoben hat.


    Wenn mir der Mist bei uns in der Gegend passiert, auf dem Weg zur Arbeit, ist alles in Ordnung. Habe zum Glück einen sehr coolen Chef. Aber wenn uns das auf dem Weg in den Urlaub passiert, stehen wir extremst doof da. Ich habe mich auch schon gefragt, was die Werkstatt machen würde, wenn ich einen neuen i40 bei denen gekauft hätte.


    Kann doch nicht sein so etwas oder?


    Habe auch schon überlegt, mal die Auto-Doktoren um Hilfe zu bitten. Köln ist ja jetzt nicht sooo weit weg.

  • Guten Abend,


    Für eine Bewertung der Sache wären weitere Angaben insb. auch Fehlerspeichereinträge der einzelnen Module sehr interessant und wichtig.


    Auch weitere Umgebungsvariablen wären wichtig: wann genau tritt der Fehler auf? Geht der Motor aus? Welche weiteren Funktionen sind betroffen usw.


    Eine Angabe CAN-Bus Totalausfall ist hierfür nicht ganz ausreichend...


    Viele Grüße

  • Hi,


    es scheint so als wären aber extrem viele Systeme betroffen.


    Ich liste aber gerne auf was mir auffällt:
    -Start-Stop geht nicht mehr
    - Handbremse geht nicht mehr
    - Gas Annahme geht auch nicht mehr richtig, man kann zwar "fahren" aber halt nicht richtig.
    - Drehzahlmesser geht auf 0
    - Tacho geht auf 0
    - Navi verliert GPS Signal oder geht sogar komplett aus
    - Im Display steht "Lufteinlässe" prüfen
    - Temperatur sinkt laut Auot auf -40°C
    - ESP Lampe geht an
    - Servolenkung fällt aus


    Laut: Diagnose vom Fehler auslesen, beim erstenmal:
    - AFLS Can-Bus Aus
    - LKAS Can-Bus Aus
    - Engine U0001000 Hochgeschwindigkeits Can Kommuniktationsbus
    - ABSESP Stromkreiswinkelsensor Signal
    - CAN Zeitüberschreitung EMS
    - Fehler CAN Signal EPB
    - CAN-Bus Aus
    - EPB Can-BUS Aus
    - Airbag Warnleuchte Fehler
    - EPS IGN-Signalstörung
    - C-CAN Bus aus
    - TPMS CAN-Bus aus


    Eine "Regelmäßigkeit" konnte ich leider nicht feststellen. Gefühlt funktioniert also fast gar nichts mehr ;-)


    Gerade mit der Werkstatt telefoniert: Die AHK wäre falsch verkabelt gewesen, habe diese jetzt ordnungsgemäß angeschlossen. Fehler wäre jetzt nicht mehr aufgetreten.


    Ich bin zwar kein (KFZ) Elektriker, aber ich kann mir nicht wirklich erklären. warum die AHK das Problem sein soll. Zumal diese ja immer dran ist und der Fehler nicht nur dann auftritt, wenn ein Anhänger dran hängt.

  • Wie du sagst, du bist kein Elektriker :unentschlossen:
    Also wirst du erstmal auf die Aussage der Werkstatt vertrauen müssen.
    Denk halt daran, den Reparaturversuch zu dokumentieren, damit du den Reparaturversuch auch nachweisen kannst im Ernstfall.

  • Ist dieser Fehler JEMALS aufgetreten, wenn ein Anhänger dran war?


    Deine Fehlerbeschreibung deutet auf einen (Fast)Totalausfall hin. Wodurch der verursacht wurde/wird ist im Nachhinein schon allein deswegen nicht mehr feststellbar, weil die Werkstatt daran herumgepfuscht hat.
    In jedem Fall lass Dir bitte einen Lieferschein geben mit der Beschreibung der ausgeführten Arbeit(en), wegen der Reparaturgarantie.


    Es gab früher mal Leute, die hiessen Autoelektriker, und wenn sie gut waren konnten sie sogar Kabelbäume durchmessen. So einen bräuchtest Du jetzt.


    Diese komischen Autodoktoren - Du glaubst auch an den Weihnachtsmann?
    Wenn Du zu denen gehst musst Du ein Drehbuch mitbringen und ein Auto dessen Fehler durch einen coolen Blick behoben werden kann. Ach ja, und 'ne kesse Schnitte muss auch noch mit ...

  • Hallo,


    also bei mir ist der Fehler ja "erst" 2x aufgetreten, jedes Mal ohne Anhänger. Daher halte ich es auch für äußerst unwahrscheinlich. Aber wie Holzwurm1 schon sagt, also doofer Endkunde muss man mehr oder weniger auf die Werkstatt vertrauen. Ich weiß aber auch schon, dass ich dem Verkäufer die Rechnungen um die Ohren hauen werde. Und ich überlege, ob ich das ganze mal einem Anwalt vorlegen soll, um prüfen zulassen, ob man den Kaufvertrag wandeln kann. Dann habe ich zwar keinen schönen i40 mehr, aber ich möchte ein mehr oder weniger zuverlässiges Auto haben. Nicht eins bei dem ständig im Hinterkopf der Gedanke ist, ob man diese längere Strecke ohne Probleme schafft?


    So ein Auto hatte ich schon mal, wurde nachher so schlimm, dass ich mir entsprechende Werkstätten entlang meiner Route und im Urlaubs Ort im Vorfeld schon zurecht gesucht habe.


    Laut der Webseiten der beiden Auto-Doktoren, sind diese sogar angebliche KFZ Elektriker. Natürlich glaube ich nicht an den Weihnachtsmann, wobei es schon sehr schade ist, dass ich weiß, dass ich meine Geschenke selber kaufen muss. Ich bin halt einfach relativ ratlos und versuche nach Möglichkeiten zu suchen. Leider haben wir so etwas bei uns in der Gegend gar nicht, zumindest ist mir nichts bekannt.

  • Wieso überlegst du?


    Geh zum Anwalt!!


    Nen guten gebrauchten i40 bekommste überall!


    Oder sogar nen neuen EU-Wagen!

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Meine Fragen wären zuerst:
    Wann hast du das Auto denn gekauft? Kann der Autohändler dir überhaupt "privat" en Auto verkaufen? Ich sage, NEIN!!!
    Von daher würde ich die Gewährleistung prüfen.
    Hast du den noch kein halbes Jahr, ab zum Händler damit. Der soll das richten, da er meiner Meinung auch dazu verpflichtet wäre.
    Der Händler wollte sich vermutlich nur um die Gewährleistung drücken, von daher privat verkauft.
    Wie gesagt, so einfach, wie der Händler sich das gemacht hat, ist es nicht.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Also, natürlich kann auch ein Autohändler ein Fahrzeug privat verkaufen. Ist in unzähligen Urteilen nachzulesen.


    Die Frage ist ob er das im konkreten Fall getan hat.


    Eine weitere Frage ist, ob der Verkäufer von dem Mangel wusste.
    Wenn ja hat man ein wunderbares Druckmittel in der Hand.


    Wenn nein bleibt nur der Versuch der Rückabwicklung, und die wird bei einem Privatverkäufer schwierig.


    Viel interessanter ist jetzt das Thema Garantie - zuerst behauptet die Werkstatt ins Blaue hinein, der Fehler hätte an einer Anlage gelegen, und verweigert deshalb die Garantie. Jetzt ist es auf einmal eine angeblich falsch verkabelte AHK.
    Damit hast Du die Werkstatt doch schon am Mors, und ich würde erstmal die für die erste Reparatur bezahlte Kohle zurückfordern.


    Sollte der Verkäufer die Kiste allerdings als Händler verkloppt haben kann Dir das relativ egal sein, weil Du Dir die Rep-Kosten auch von ihm wiederholen kannst. Und die Karre auch gleich zurückgeben, das ist klar, denn was willst Du mit einer Wanderbaustelle?

  • Sehe ich in diesem Fall anders als mein Vorposter. Der Händler ist und bleibt Unternehmer. Ob er jetzt den Laden geöffnet oder den Schlüssel rumgedreht hat spielt dabei keine Rolle. Er ist Autohändler und hat das Auto, welches er im Besitz, oder sogar im Eigentum hatte, veräußert.
    ERGO: Gewährleistungsausschluss nicht möglich!!!

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Also ich versuche mal kurz meine Sicht der Dinge zu erklären...


    Mir persönlich ist es egal, ob etwas über die Gewährleistung oder über die Garantie abgewickelt wird. Prinzipiell sagt die Hyundai Werkstatt habe ich noch bis 12/2020 Garantie.


    Der Verkäufer hat uns gesagt "Es gab mal Fehler im Bordnetz", und im Vertrag steht: "frühere Fehlermeldungen Bordnetz seit "02/2018" nicht mehr aufgetreten


    Natürlich war ich so blöd, und habe nicht gefragt um was es sich für Fehler handelte.
    Ich persönlich sehe es aber so das zwischen einem Zustand der als nicht Fahrfähig und nicht Verkehrstauglich einzustufen ist, und einer lapidaren Aussagen "Es gabe mal Fehler im Bordnetz" eine gewisse Diskrepanz liegt und ich das als verschwiegenen Mangel ansehe.


    Mein größstes Problem ist einfach, das man scheinbar den Fehler nicht findet.
    Eventuell liegt es ja jetzt angeblich an der AHK. :anbet:
    Ob aber die Hyundai Werkstatt den Fehler nicht findet, oder der Händler im Rahmen seiner Gewährleistung macht für mich erstmal keinen unterschied.


    Sofern der Fehler jetzt nicht behoben ist, muss ich juristisch klären lassen, ob eine Rückabwicklung / Wandlung möglich ist.
    Weiß jemand was es bei solchen Fällen für Fristen gibt?

  • KlausB: wie Du das siehst ist ebenso unerheblich wie meine Sichtweise, was zählt ist die Sichtweise der Richter.
    Und auf diese habe ich (mit Nachdruck) hingewiesen.
    Rechthaberei ist bei sowas nicht angebracht, sorry.
    Davon ab gibt es für einen Händler noch andere Möglichkeiten, Garantie/Gewährleistung zu reduzieren/auszuschliessen, aber das ist hier nicht Thema und darum diskutiere ich darüber hier nicht.


    @mysterox: Prima! Also sind dem Verkäufer die Mängel bekannt und er hat [unbewiesen] behauptet, sie wären nicht (mehr) aufgetreten. Besser geht es doch gar nicht.
    Damit gehst Du in die Rückabwicklung.


    Verkäufer informieren, angemessene (1 Woche bei Händler, 14 Tage bei Privatverkäufer) Frist setzen, Auto zurückgeben und Kaufpreis PLUS Rep-Kosten wiederholen.
    Wenn der Verkäufer zickt ab zum Anwalt.


    Worauf Du NOCH NICHT hinweisen solltest ist die strafrechtliche Seite, zum einen solltest Du nicht gleich Dein ganzes Pulver verschiessen und zum anderen sollte ja das gesprächsklima so lange wie möglich freundlich/sachlich bleiben, da tragen Drohungen sicherlich nicht dazu bei.


    Ach ja, hol Dir unbedingt die Rep-Berichte der Werkstatt, die wirst Du dringend brauchen!

  • Habe eben nochmal mit der Werkstatt telefoniert.


    Die Heckscheibenheizung funktionierte ja auch von Anfang an nicht.
    Dieser Mangel wurde quasi verschwiegen, wobei es schwer wird das zu beweisen.


    Naja auf jeden Fall ist es wohl nicht so einfach diese zu reparieren. Läuft diese auch über can Bus oder ist das noch einfachere Relais schalt-Technik?


    Ich wollte morgen bzw. Donnerstag vormittag noch abwarten, was die Werkstatt sagt.
    Nachmittags wollte ich dann zum Händler, wahlweise "nur" Geld für die Reparaturen oder sonst Wandlung.


    Wenn er sich quer stellt, geht's wohl zum Anwalt.


    Welche Nutzungsentschäding haltet ihr für angemessen?
    Habe den Wagen ja noch nicht ganz 6 Monate und ca. 15tkm.

  • Was ist Dri denn ein voll funktionstüchtiges anderes Fahrzeug wert?


    Oder anders, was würde Dein Gewissen zulassen?


    Aber auch das kann Dir ein Anwalt ganz genau sagen!

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Ob ein Mangel verschwiegen wird hängt davon ab, ob er dem Verkäufer bekannt ist bzw. war.
    Da hilft es u.U. nicht einmal etwas wenn Dir die Werkstatt schriftlich bestätigt, dass der Mangel schon seit mehr als sechs Monaten existiert.


    Kommt denn an der Hecksch-Heizung Strom an?


    Was soll die Werkstatt noch sagen?


    Du hast ein Zeitproblem, je früher Du reklamierst und Deine Ansprüche anmeldest, umso besser.
    Präzisieren kannst Du dann immer noch.


    Also, anmelden noch heute Abend per Mail (mit versteckter Kopie an Deinen Anwalt).
    Grundtenor: ich trete wegen Ihnen bekannten, mir jedoch verschwiegenen Mängeln mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurück und verlange unverzügliche Rückabwicklung.
    Ab diesem Zeitpunkt musst Du die Karre aber auch stehen lassen und dafür sorgen, dass keine weitere Schäden (Vandalismus, Unfälle etc.) geschehen können. Also ab in die Garage damit, und am besten auch gleich abmelden.

  • Guten Abend,


    Die beschriebenen Symptome und Fehlerspeichereinträge lassen durchaus auf ein mögliches Problem mit dem Antriebs-CAN (oder C-CAN, PT-CAN usw.) schließen, jedoch müsste man sich einen Vernetzungsplan der einzelnen Module ansehen, um die Fehler und Beanstandungen richtig einordnen zu können.


    Wird hin und wieder während der Fahrt ein OBD Bluetooth oder OBD WLAN Adapter für torque usw. eingesetzt sprich am OBD Anschluss im Fahrzeug eingesteckt oder ist am OBD Anschluss (auch rückseitig) irgend etwas angeschlossen worden?


    Die Elektrik der Anhängerkupplung wird IMHO herkömmlich angeschlossen; d.h. ohne CAN-Bus Anbindung. Wenn die AHK bisher nicht korrekt angeschlossen war, müsste man eine konkrete Auskunft bekommen was genau nicht i.O. war - ansonsten ist eine Einschätzung schwierig, weil man eben nicht weiß, was genau nicht ok war...


    Ist die Werkstatt, bei der der Wagen steht, eine Hyundai Vertragswerkstatt (zwecks Unterlagen/Techn.Daten und Fehlersuchanleitungen)? Wurden die CAN-Bus Signale mit einem Oszilloskop geprüft und wurden die Abschlusswiderstände des CAN-Busses mit einem Ohmmeter gemessen?


    Fragen über Fragen... :cheesy:


    VG

  • Hallo,
    Ich verstehe die Aufregung und den Ärger. Allerdings bitte ich auch mal die Werkstatt ein wenig zu verstehen. Nichts ist schwerer als einen Fehler in der Elektrik zu finden, der momentan nicht anliegt und nur sehr sporadisch auftritt. Was sollen die Jungs denn da messen?
    Die Fehlercodes geben ja nur die betroffenen Komponenten an, nicht was dazwischen liegt. Ich gehe mit der Diagnose konform, dass der CAN-Bus mit betroffen ist. Ich vermute auch, dass das Problem im Kabelsatz oder im Stecker einer der betroffenen Komponenten liegt. Mein erster Lösungsansatz wäre auch die Messung der Endwiderstände im Bus, doch was nutzt es, wenn der Fehler nicht präsent ist?
    Allerdings würde ich mich in dieser Werkstatt auf präsente Fehler (Heckscheibe) konzentrieren, in der Hoffnung dem Fehler auf die Spur zu kommen. In der oben genannten Fehlerliste sind nämlich auch Komponenten, die zwar am Bus hängen, nicht aber ohne ihn total ausfallen sollten. Deswegen tippe ich auf Kabelsatz beschädigt, oder Stecker defekt.
    Mein Plan „A“ wäre mir eine Rechtsberatung einzuholen, um das Auto wieder loszuwerden. Sollte das nicht gelingen, würde ich mir einen Vertragshändler suchen, der das Problem versteht und kooperativ vorgeht und ggf Hyundai Technik mit einbindet. Wie ich verstehe hat das Auto ja Garantie.

  • Schlicksurfer
    Du siehst, deinen Aussagen nach, eine arglistige Täuschung des Verkäufers. Wo soll die sein? Laut dem, was ich bis jetzt gelesen habe, hat der Verkäufer doch erwähnt, dass es mal Probleme mit der Elektrik gab. Von daher wusste auch der Käufer davon. Also scheidet deine Theorie in Gänze aus.
    Und, meine Meinung hat nichts mit Rechthaberei zu tun.
    Nur, dein kompletter post, den ich gerade zitiere, ist leider vollkommen falsch, sorry.
    Arglistige Täuschung ist ein bewusstes Verschweigen. Wie ist etwas verschwiegen, wenn es doch sogar im Kaufvertrag steht?

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

    Einmal editiert, zuletzt von Ceed ()

  • KlausB
    1) ging es bei unserem Disput gar nicht um dieses Argument,
    2) bist Du nicht der Betroffene und weisst darüber bestenfalls genauso wenig wie ich und
    3) ist das hier kein juristisches Forum - und selbst dort würde ich sowas nicht auf der Basis der wenigen, hier bekannten Informationen diskutieren,
    4) ist derjenige, der lesen kann, im Vorteil, siehe Post #36.


    @mysterox: ein interessanter Fall, der Deinem ähnlich ist (und vor allem die Problematik der Elektronikdefekte sehr schön zeigt) wurde erst letztens mündlich vor dem BGH verhandelt. Wie das Endurteil des BGH aussieht weiss ich leider nicht, aber das lässt sich ja herausfinden.

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