Keine Start-Stopautomaik beim 1,7l CRDi 141PS DSG?

  • Über das System kann man sicherlich unterschiedlicher Auffassung sein. Meine zu zahlende Nutzungsentschädigung beläuft sich auf etwas über 1000€. Ist OK so. Die wird vom zurück zu zahlenden Kaufpreis von knapp 26000€ abgezogen. Dafür stehen mir aber Zinsen zu. Sobald ich das Urteil in den Händen habe, werde ich Details kund tun.

  • Gibst du das Auto jetzt wirklich nur wegen des fehlenden Start-Stop Systems ab oder hattest du noch anderen Ärger mit dem Auto?
    Wenn du noch andere PRobleme hättest und nach nem Ausweg gesucht hättest, könnte ich es gut verstehen.
    Ein Auto zurück zu geben weil es kein Start-Stop hat hingegen eher nicht.

  • Ich denke, dass es darum ging, dass ein Händler nicht machen kann, was er will, und das Fehlen als Kleinigkeit abgetan hat. Auch vermute ich, dass seitens des Händlers kein Entgegenkommen, in Form von Rabatt, angeboten wurde (durch das Fehlen der SSA, die ja vermutlich angepriesen wurde) Danach wird sich der Kunde wohl berechtigterweise verarscht vorgekommen sein. Von daher; meinen Respekt an den Käufer, der nicht klein bei gegeben hat. Chapeau!!!

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Ähm??
    Es geht dem TE sicherlich (zu Recht) auch ums generelle Prinzip..., aber doch nicht nur..!!
    Der TE ist ein gutes Jahr (knapp 1,5 Jahre sogar) einen Neuwagen für vermutlich weniger als 1000€ (etwas mehr als 1000€, dafür aber Zinsen auf ca. 26t€ für ca. 16 Monate) gefahren...
    Wo kann man das denn sonst??
    Ich sehe gerade z.B. bei Mobile einen 1,7l Crdi, in der Premium-Variante, mit DSG, mit Leder, mit Navi etc, mit nur 19tkm, EZ 04/17 und als wirklicher "blue" (ergo mit SSA!) für 22,200€ (also will der Verkäufer haben)... Keine Ahnung, ob der I40 vom TE noch deutlich deutlich besser aussgestattet ist (eher nicht), aber er bekommt jetzt ca. 25t€ und kann dafür "einkaufen" gehen...
    Der TE wollte (siehe Post 02.10.2017) Wertminderung und/oder als eine Art Ausgleich eine AHK...; jetzt bekommt er (der TE) stattdessen in etwa 25t€ zurück, der uneinsichtige/sture Autohändler muss 25t€ zahlen und erhält ein Auto, dass bereits 2 Besitzer hatte, fast 1,75 Jahre alt ist, so und so viel Kilometer auf der Uhr...
    Chapeau Roger! In mehrfacher Hinsicht alles richtig gemacht...!! :bang:

  • Jepp, so oder so ähnlich habe ich es doch auch geschrieben.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • So, der Fall ist so gut wie erledigt, das Urteil gegen den Händler ist rechtskräftig, er erklärte Rechtsmittelverzicht. Habe den i40 dem Händler mängelfrei übergeben. Den Brief habe ich einbehalten, den bekommt er nächste Woche gegen Erstattung des Kaufpreises in Bar, gute 25t €, ausgehändigt. Mich hat der "Spaß" ca. 450€ gekostet. Dafür habe ich das Auto 14 Monate und ca. 12000 km gefahren. Die 450€ ergeben sich aus der Nutzungsentschädigung, die ich zahlen muss und den Verzugszinsen, die der Händler zahlen muss. Wie der Händler sagte, habe er mit Aktion 10.000€ verbrannt.


    Meine Beweggründe die Sache durchzuziehen, waren sicherlich auch eine Sache des Prinzips. Ich lasse mich nur ungern über den Tisch ziehen. Außerdem war ich vor der Klage bereit, eine Einigung zu erzielen, man lenkte aber nicht ein. Schließlich rief mich der Händler nach dem Urteil an und bot mir 2500€ dafür, wenn ich den i40 behalten würde. Netter Versuch...


    Klaus B
    Ja es ging um die SSA, die im Exposé angepriesen war und im i40 innen an der Scheibe angebracht war. Glücklicherweise hatte meine Frau dieses Exposé bei der Probefahrt fotografiert und machte vor dem Landgericht die entsprechende Aussage dazu.


    Darkydark
    Deine Einschätzung ist richtig.


    Nachtrag: Geld habe ich jetzt auch bekommen.

  • Also deiner Frau gebührt der Dank, denn ohne diesen Beweis wäre es nichts geworden.
    Bleibt also für alle festzuhalten das Verkaufsschild immer mit als Beweisfoto sichern. Im Fall der Fälle könnte es gegen den Händler verwendet werden.
    Hätte nicht gedacht das so ein Schild soviel Aussagekraft besitzt.
    PS
    Wie sieht es aus wenn da manchmal zu lesen steht mit Abweichungen in der Ausstattung unter Vorbehalt. Oder so meine sowas schon mal gesehen zu haben.

  • Immer öfter steht in der "Beschreibung" am Auto der Zusatz: "Dieses Schild dient nur der Beschreibung und stellt keine Zugesicherten Eigenschaften des Fahrzeuges dar". Damit ist der Anbieter rechtlich abgesichert.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • @cmk, stimmt, habe meine Frau auch reichlich gelobt für das Foto.


    Ich habe kürzlich von Händlern gelesen, die z.B. bei mobile.de ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Exposé Irrtümer enthalten kann und nicht zum Kaufvertrag gehört. Sehr fragliche Praxis.


    Ich denke, dass ein Exposé, das im Verkaufsraum direkt vor dem Pkw steht oder an der Scheibe angebracht ist, eben doch eine verbindliche Aussage des Händlers zur Ausstattung des PKW ist. Das ist eindeutige Rechtsprechung. Sich da mit "Irrtümer " abzusichern, halte ich für wirkungslos.

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