Keine Start-Stopautomaik beim 1,7l CRDi 141PS DSG?

  • Wellenreiter
    Schließe mich hans-hansen an:


    Die Aussage mit dem "Alten" Navi und AndroidAuto/CarPlay ist völliger Blödsinn, habe selber ein Navi aus der ersten Baureihe, anfänglich ohne AndroidAuto gehabt, später per FW-Update wurde die Unterstützung nachgereicht. Also Druck machen! :D

    Umbauten:
    -Folierung in Blau Matt Metallic
    -Facelift 2 Front
    -Facelift Rückleuchten
    -Alle Chromteile Schwarz Foliert
    -Dachrealings Schwarz Lackiert
    -Original Korea Heckstoßstange & FMS Duplex Anlage

    -Gewindefahrwerk
    -Belüftete Ledersitze
    -Umbau auf Facelift Navi
    -Aufrüstung auf Farbiges Facelift Tacho
    -SharkFin Antenne
    -4 Beleuchtete Griffe
    -Beleuchtete und El. Anklappbare Spiegel
    -3-wege High End HiFi Umbau

  • Habe heute meinen Termin beim Händler, werde Euch aber bis zum Schluss auf dem Laufenden halten.

  • Also, ich will nicht zu freuen, aber es sieht danach aus, als wenn man mir einen Neuwagen anbieteten wird. Eine Zulassung als Mietwagen mit 0km. Könnte allerdings sein, dass ich ca. 750€ drauf zahlen muss. Dafür ist der aber nagelneu. Ich warte noch auf einen Anruf des Leiters aller Filialen.


    Noch mal zur Rechtslage. Wie ich schon schrieb, gehört ein Exposé, egal ob es am Wagen hängt oder z.B. im Internet veröffentlicht wird, zum Kaufvertrag. Die Ausstattungsmerkmale oder die Beschaffenheitsbeschreibung müssen nicht im Kaufvertrag auftauchen.


    In meinem Fall ist es das ISG, das nur im Expose auftaucht. Also ein Sachmangel. Im Rahmen der Gewährleistung muss man dem Verkäufer eine Frist einräumen. ISG kann man aber nicht nachrüsten, Hyundai bietet nichts dafür an. Also kann man vom Vertrag zurücktreten. Das wissen auch die Händler. Das Gespräch war freundlich, ich gehe davon aus, dass der Fehler keine Absicht war. Ich habe auch klar gemacht, dass ich die Kuh geräuschlos vom Eis holen möchte, auch wenn ich bereits einen Rechtsanwalt konsultiert habe.


    Was die lange Standzeit bis zur ersten Zulassung angeht, ist die Frist von 12 Monaten nicht zementiert. Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob es ein Neuwagen, Vorführwagen oder ein Gebrauchter ist. Auch die Laufleistung spielt eine Rolle.


    So ist z.B eine lange Standzeit nicht mehr wichtig, wenn der PKW bereits 10 Jahre zugelassen ist.


    Aus nachvollziehbaren Gründen gebe ich für meine Angaben keine Gewähr. Goggelt Details bitte selbst. Wie die Sache für mich ausgeht, hoffe ich morgen berichten zu können.

  • Die Aussage mit dem "Alten" Navi und AndroidAuto/CarPlay ist völliger Blödsinn, habe selber ein Navi aus der ersten Baureihe, anfänglich ohne AndroidAuto gehabt, später per FW-Update wurde die Unterstützung nachgereicht. Also Druck machen! :D

    Hallo,


    erste Baureihe FL?? Oder VFL??

  • Acides


    Natürlich FL-Navi, ich habe dieses ja nachgerüstet. :D


    Ich meinte damit, dass es aus dem früheren FL-Model stammt, die vom Werk noch keine AndroidAuto vorinstalliert hatten.


    MfG

    Umbauten:
    -Folierung in Blau Matt Metallic
    -Facelift 2 Front
    -Facelift Rückleuchten
    -Alle Chromteile Schwarz Foliert
    -Dachrealings Schwarz Lackiert
    -Original Korea Heckstoßstange & FMS Duplex Anlage

    -Gewindefahrwerk
    -Belüftete Ledersitze
    -Umbau auf Facelift Navi
    -Aufrüstung auf Farbiges Facelift Tacho
    -SharkFin Antenne
    -4 Beleuchtete Griffe
    -Beleuchtete und El. Anklappbare Spiegel
    -3-wege High End HiFi Umbau

  • Das mit deiner nachrüstung wußte ich ja. Aber so vom Text her, keimte ein wenig Hoffnung in mir hoch, das du evtl doch das vFL meinst und ich meins dann doch updaten kann.

  • Eine Zulassung als Mietwagen mit 0km.

    Wenn es der wird vergiss nicht den Händler die Garantie bei Hyundai auf 5 Jahre setzen zu lassen....für Mietwagenzulassungen ist die in der Regel kürzer. Und bei der Zulassungsstelle sollten die den ersten TÜV Termin in 3 Jahren ab Erstzulassung kleben. Auch hier ist das Interval für Mietwagen kürzer, solange er als solcher behandelt wird.

  • kahli,
    bei Mietwagen TÜV für 1 Jahr hatte man mir gesagt. Allerdings wußte ich nicht, dass der TÜV ein Aufkleber für 3Jahre drauf machen kann. Danke für die Tipps. :winke:


    Auf den Rückruf für das OK. des Oberbosses warte ich immer noch. Angeblich ist er noch unterwegs.

  • Wenn ein bisher als Mietwagen zugelassenes Auto Null Km Laufleistung hat, wird beim 2. Halter (Privatmann) der TÜV relativ problemlos verlängert.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • OK. Danke Jacky, werde weiter berichten.


    Der Anruf blieb bis jetzt aus, weswegen ich ziemlich angep*ßt bin. Mehr sage ich dazu erstmal nicht, ausser, dass ich das nur sehr kurzfristig mir gefallen lasse. :cursing: :boxen:

  • Ich glaube mich in meinem Eingangspost nicht ganz klar ausgedrückt zu haben. Deshalb mal zur Verdeutlichung. In dem Exposé, das von innen an der Frontscheibe klebte, war ganz klar Start-Stopautomatik und "blue" aufgeführt. Und das Exposé gehört nach eindeutiger Rechtslage zum Kaufvertrag. Die Beschaffenheitsmerkmale müssen im Kaufvertrag nicht nochmal extra aufgeführt werden. Es liegt also eindeutig ein Sachmangel vor.

  • Wir können unsere Autos tauschen. Ich schalte das System immer ab. Du bekommst mein Auto mit SS und ich deins ohne.

  • Bodo, ich warte auf eine Antwort, mein Rechtsanwalt wartet auf meinen Anruf. Werde auf jeden Fall bis zum Schluss berichten.

  • So, hat ein bisschen gedauert, bis ich mich wieder melden konnte.


    Meine Klage gegen den Hyundai-Händler liegt aktuell nun beim Landgericht Bochum. Ihr könnt Euch denken, wie lange die Sache bis zu einer Entscheidung dauert.


    Werde auf jeden Fall über den Ausgang berichten.

  • Scherzkeks, tatsächlich kann ich mich zu meinen Beweggründen zur Zeit hier nicht auslassen, werde ich aber noch. :P

  • Auch wenn es auf einem am Auto angebrachten Schild stand, muss das Fahrzeug nicht über jedes Detail verfügen, welche auf dem Schild angeschrieben sind! Diese Angaben sind keine Beschaffenheitsvereinbarungen, Vertragsgrundlage ist ausschließlich der Kaufvertrag!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Lange hat es gedauert!


    Nach 14 Monaten nun das Urteil, der Hyundaihändler hat verloren und muss mir den Kaufpreis erstatten. OK, die Rechtskraft des Urteils kommt erst in 4 Wochen. Details des Urteils kenne ich noch nicht. Tatsache ist aber, dass das am Auto angebrachte Exposé oder auch Beschaffenheitsbeschreibung genannt, zum Kaufvertrag gehört. Somit hatte der i40 einen Mangel.


    Gruss in die Runde

  • Wow, stark :super:


    Finde es immer gut wenn es Recht haben und Recht bekommen im Doppelpack gibt. Bekommst du den vollen Kaufpreis erstattet? Oder gibt es noch Späße wie "Nutzungsentschädigung"?

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